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Bisher hat mein Papa mich immer als Student mit in seiner Steuererklärung angegeben und dadurch Rückzahlungen erhalten.
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ich liebe diese präzisen Aussagen.
Auf welcher Grundlage soll er denn die Rückzahlung erhalten haben???? Evtl. auf Grundlage von
§ 33a Abs. 2 EStG???
Freibetrag 924 EUR
zeitanteilig 6 Monate 462 EUR
a) Ermittlung anrechenbare Einkünfte
Arbeitslohn des Kindes 3700
Werbungskosten des Kindes (4 Monate 40 km, sofern die Fahrten mit der Tätigkeit während des Studiums im Zusammenhang standen) = 84 Tage * 40 km * 0,30 = 1008
= Einkünfte des Kindes 2692
abzgl. anrechnungsfreier Betrag 6/12 von 1848 = 924
= anzurechnende Einkünfte 1768
b) Ermittlung anrechenbare Bezüge
keine Angaben zu gemacht, daher Ansatz mit 0 EUR
Ermittlung abzugsfähiger Betrag
Freibetrag 462
abzgl. Einkünfte und Bezüge 1768
= abzugsfähig 0
Eine steuerliche Begünstigung bei deinem Vater kommt somit nicht in Betracht und ich bezweifel auch, dass diese jemals stattgefunden hat wenn in dieser Höhe Einkünfte bezogen wurden.
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Ich würde ja warscheinlich einiges an Lohnsteuer wieder bekommen, weil ich übers Jahr gesehen ja weniger Verdient habe, wie in den Monaten, wo ich fest Angestellt war angenommen wurden (also die Lohnsteuerberechnung geht ja immer davon aus, dass man jeden Monat so viel verdient, wie im aktuellen). Und ich hatte 4 Monate einen Arbeitsweg von 40km, da gibt es ja dann auch noch was zurück.
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das wäre in deiner Steuererklärung einzutragen, sofern du die Kosten für den Arbeitsweg getragen hast. Dein Vater bekäme dann natürlich nicht die 40km in der Berechnung abgezogen.
Gruß
Sven