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02.02.2007, 11:03
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Gewinn & Verlustrechnung
Hallo,
ich habe mich als Kleinunternehmer angemeldet.
Habe mir eine Software gekauft, Pro-Kasse 6.0
Habe heute mal ein bisschen damit rumexperementiert und dabei festgestellt,
wenn ich aus meiner Kasse zb. 100 Euro entnehme und dies als Privatentnahme buche, so werden diese 100 Euro in meiner Gewinn und Verlustrechnung als Ausgabe gebucht und damit verringert sich mein Gewinn.
Soweit klar!!
Aber ich dachte, wenn ich ende des Jahres mit dieser Software die Gewinn und Verlustrechnung ausdrucke, so ist der Betrag, der dabei rauskommt relevant für meine Einkommenserklärung.
Muss ich den die ganzen entnommenden Privatentnahmen ende des Jahres wieder zu der Berechnung dazu adieren??
Gruß
Vossi
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02.02.2007, 11:27
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Privatentnahmen und - einlagen dürfen sich nicht auf den Gewinn auswirken.
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04.02.2007, 15:39
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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das heisst, ich brauche in meinen Kassenbuch Einlagen oder Privatentnahmen erst gar nicht eintragen ?
Ich trage dort nur die aus und einnahmen ein,. die sich auf meinen Gewerbe beziehen?
Vossi
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04.02.2007, 15:52
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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das heisst, ich brauche in meinen Kassenbuch Einlagen oder Privatentnahmen erst gar nicht eintragen ?
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richtig
Ausnahme wäre natürlich eine Sachentnahme, die vorher beim Einkauf gewinnmindernd berücksichtigt wurde. Diese müsste dann im Zeitpunkt der Entnahme wieder gewinnerhöhend gebucht werden.
Gruß
Sven
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04.02.2007, 15:52
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Verzeichnen würde ich sie irgendwo, alleine der Übersicht wegen. Ich nutze für meine Buchführung eine StarCalc Tabelle, da habe ich ein Blatt für Ausnahmen, ein Blatt für Einnahmen und ein gesondertes für Buchungen, die sich nicht auf das Ergebnis auswirken, wie z. B. eben Privatentnahmen / -einlagen oder Umbuchungen zwischen den Konten (PayPal auf Bankkonto etc).
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04.02.2007, 16:09
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Danke für eure schnellen antworten.
Eine frage hätte ich noch, habe das hier gerade im Forum gelesen:
Sobald etwas mehr als 410,- (netto) kostet, musst du die Aufwendungen über die Nutzungsdauer verteilen.
Meine erste Handlung als Gewerbetreibender war, das ich mir einen PC für 700 Euro gekauft habe.
Muss ich als Kleinunternehmer auch die Aufwendung über die Nutzungsdauer verteilen?
Vossi
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04.02.2007, 16:45
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ja. Kleinunternehmer bezieht sich ja nur auf die Umsatzsteuer.
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04.02.2007, 17:13
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Abschreibung ist in meiner Kassen Software gar nicht aufgeführt.
Oder buche ich das irgendwie anders??
Wie hoch und wie lange ist die Abschreibung bei einen PC im Wert von 700 Euro ?
Gruß
Vossi
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04.02.2007, 19:26
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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3 Jahre!
Sauge Dir aus dem Netz mal eine "Afa-Tabelle", das hilft bei der Einordnung.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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