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02.02.2007, 11:54
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dortmund
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Bräuchte dringend Hilfe, Einkommensteuererklärung 2006 (ELSTER)
Hallo ihr lieben! Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war 2006 bis Anfang Juni arbeitlos, hab dann 3,5 Monate gearbeitet.
Eine Freundin sagte mir, das ich Lohnsteuer zurückfordern kann. Das ginge am besten mit Elster.
Jetzt hab ich ElsterFormular 2006/2007 runtergeladen. Bin schon fleißig am ausfüllen.
Nun wollte ich trotzdem mal fragen, ob ich was bestimmtes beachten muss?!
1. Von Januar bis Juni hab ich Arbeitslosengeld II erhalten. Muss ich das da angeben? (Ich glaube Anlage N Seite 1, monatliches Einkommen oder Gesamtbetrag von Januar bis Juni?)
2. Hauptvordruck Seite 1 und Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt. Reicht das?
Den rest hab ich leer gelassen. Wie gehe ich nun vor? Nachdem ich den Formular Online verschickt habe?
Sorry aber kenn mich da überhaupt nicht aus.
mfg
petra
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02.02.2007, 14:16
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Ohne Gewähr:
Zu (1): ALG II ist steuerfrei und unterliegt im Unterschied zu ALG I auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Daher braucht es in der Einkommensteuererklärung auch nicht angegeben werden.
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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02.02.2007, 16:37
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von wys
Ohne Gewähr:
Zu (1): ALG II ist steuerfrei und unterliegt im Unterschied zu ALG I auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Daher braucht es in der Einkommensteuererklärung auch nicht angegeben werden.
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Dem stimme ich zu...
Zu (2): Hast du denn keine Versicherungen (LV, UV, HV)? Zumindest hast du den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung, welcher auf Seite drei einzutragen ist (Zeile 61).
Wenn du die Formulare in Elster ausgefüllt hast, klickst du auf senden und übermittelst die Daten an das Finanzamt. Das Protokoll und die Formulare zur elektronischen Steuererklärung druckst du dann aus. Die Protokolle sind für dich und die Formulare musst du unterschrieben an das Finanzamt senden.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.02.2007, 15:10
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dortmund
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Hi Danke erstmal.
Ich habs gestern Online verschickt, hab aber ALG II angegeben, die werden schon wissen was sie machen...?
Muss nur noch die ausgedruckten Formulare unterschreiben und an das FA versenden...
Glaubt ihr ich bekomme ein Teil zurück? Mache das zum erstenmal.
Januar bis Mai ALG II kassiert, Juni bis Semptember Netto-Lohn von 1200 Euro. Dannach hab ich nichts mehr bekommen. Da ich unter 25 bin und bei Eltern wohne.
Auch wenn mir nur 100 Euro zusteht, könnte ich zurzeit dringend gebrchen. 
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03.02.2007, 15:45
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Wenn du ALG II angegeben hast, ist das falsch.
Also rufst du deinen all im Elster-Programm nochmal auf, streichst das ALG II, und schickst nochmal ab, diesmal die "richtige" Fassung.
Und nur den Ausdruck der richtigen Fassung unterschreibst du und schickst die dann ans Finanzamt.
empfiehlt
der Petz
__________________
Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
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03.02.2007, 16:06
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dortmund
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Zitat:
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Zitat von Petz
Wenn du ALG II angegeben hast, ist das falsch.
Also rufst du deinen all im Elster-Programm nochmal auf, streichst das ALG II, und schickst nochmal ab, diesmal die "richtige" Fassung.
Und nur den Ausdruck der richtigen Fassung unterschreibst du und schickst die dann ans Finanzamt.
empfiehlt
der Petz
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Kann ich das machen? Muss ich das nicht angeben, wenn ich ALG II bezogen hab? Die wollen ja wissen, was ich im ganzen Jahr gemacht hab?
Sorry hab da überhaupt keine Ahnung. Ich mach es mal so wie du sagst, fülle das Formular nochmal aus, diesmal aber ohne ALG II. Zum Glück hab ich den Umschlag noch nicht abgegeben, was ich gestern vor hatte. 
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03.02.2007, 16:17
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Mach es so wie ich dir das beschrieben habe.
Du kannst ja noch einen Satz selber auf die Elster-Erklärung handschriftlich ergänzen:
Zitat:
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Von Januar bis Juni hab ich Arbeitslosengeld II erhalten.
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03.02.2007, 21:32
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Um bereits gesendete Daten in Elster erneut zu bearbeiten und wenn man das ganze nicht alles neu eingeben will, geht man die Datei öffnen, dann auf Daten kopieren (im Menü Datei) und kann neu bearbeiten.
Die Zeiten der Nichtbeschäftigung sind auf Anlage N Zeile 28 einzutragen, die erhaltenen Beträge ALG II sind aber nicht zu erfassen. Evtl. kann ein Nachweis beigelegt werden, dass ALG II bezogen wurde.
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04.02.2007, 18:20
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Dortmund
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danke euch allen
werde morgen alles abschicken
oder kann ich den formular auch sonntags online absenden? dann brauch ich morgen nur den rest bei FA abgeben.
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04.02.2007, 18:44
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Zitat:
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Zitat von petra2006
oder kann ich den formular auch sonntags online absenden? .
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Klar, beim FA wird rund um die Uhr gearbeitet.
Naja, zumindest der Computer.....

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