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Befreiung Umsatzsteuer
Hallo,
habe letzte Woche vom Finanzamt einen Brief bekommen, dass ich von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen für Voranmeldungszeiträume ab 01.01.2007 befreit bin (§ 18 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuergesetz).
Weil meine Umsatzsteuer im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 512 EUR betragen hat.
Was heißt das jetzt bin ich jetzt auch Kleinunternehmer oder kann ich noch ganz normal Rechnungen mit Steuer schreiben und muss die dann nicht mehr monatlich sondern jährlich zahlen oder wie ist das?
Danke schonmal
Gruß
kis
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