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06.02.2007, 16:56
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2006
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Kleinunternehmer und Angestellte
Hallo zusammen,
ich nutze seit ca. 4 Monate die Kleinunternehmenerregelung. Nun meine Frage: Wie stelle ich am einfachsten einen Angestellten ein?
Über Hilfe/Tipps wäre ich dankbar.
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06.02.2007, 17:23
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
ich verstehe die Frage irgendwie nicht so ganz...
Vertrag machen, bei der Versicherung anmelden und gut iss... welches Problem sehen Sie?
Ich sehe eher die Frage, ob Sie nicht aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen. Denn wenn Sie von den Einnahmen einen Angestellten einstellen, dann werden Sie vermutlich über 17.500€ kommen.
Wenn dem so sein sollte, dann sind Sie kein Kleinunternehmer mehr!
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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06.02.2007, 17:36
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2006
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Hallo BEBOUB,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Da ich noch studiere jabe ich zur Zeit mehr zu tun als ich Zeit erübringen kann.
Daher möchte ich gerne einen freien Mitarbeiter anstellen, den ich beschäftige wenn ich einen neuen größeren Auftrag reinkriege.
Dieser arbeitet dann sozusagen auf "Abruf". Wie sie geschrieben habe, verstehe ich es richtig, dass ich einfach einen Vertrag mit meinem Mitarbeiter ausmachen und Ihn dann einfach brutto bezahle?
Die vereinbarten Stundenkosten für den Mitarbeiter berechne ich dann als normale Ausgaben?
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06.02.2007, 17:43
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
moment mal... sie schreiben zuerst von einem Angestellten und nun von einem freien Mitarbeiter... was möchten Sie denn wirklich?
Ein Angestellter ist weisungsgebunden und sozialversicherungspflichtig (Dienstvertrag), ein freier Mitarbeiter stellt Ihnen lediglich eine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung (Werkvertrag).
Bei Letzterem handelt es sich nicht um einen Mitarbeiter, sondern um einen externen Dienstleister, den Sie mit der Fertigstellung eines Werkes beauftragen.
Wenn es sich de facto um einen solchen Dienstleister handelt, dann schreibt der Ihnen eine Rechnung und die haben Sie zu bezahlen, mehr nicht.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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06.02.2007, 21:06
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2006
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Entschuldigung - ich hatte leider die Begriffe vertauscht.
Das mit der externen Dienstleistung ist logisch - so etwas habe ich bereits gemacht.
Dafür muss der Dienstleister allerdings auch einen Gewerbeschein besitzen.
Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit? Etwa jemanden als Aushilfe zu beschäftigen, so dass ich ihn nur bezahlen muss wann ich Ihn brauche?
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07.02.2007, 23:13
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von HenVog
Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit? Etwa jemanden als Aushilfe zu beschäftigen, so dass ich ihn nur bezahlen muss wann ich Ihn brauche?
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Sicher kann man das. Trotzdem muss man seinen "versicherungstechnischen" und "lohnbuchhalterischen" Pflichten als Arbeitgeber nachkommen.
Eine vereinfachte Variante wäre der 400-€-Job - dieser ist im Hinblick auf "nur bezahlen muss wann ich Ihn brauche" aber wahrscheinlich nicht flexibel genug.
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11.02.2007, 22:55
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
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Hallo,
ich habe zu dem Thema auch noch eine kurze Frage.
Ich möchte bei einem Bekannten, der ein Kleinunternehmen ohne Mitarbeiter führt, ein 6-monatiges Praktikum im kaufmännischen Bereich absolvieren, damit zu meinem schulischen Fachabi auch den praktischen Teil erlange. Für das Praktikum sind Anforderrungen gesetzt, die in dem Betrieb erfüllt werden können.
Ist es also möglich, ein solches Praktikum bzw. überhaupt ein Praktikum in einem Kleinunternehmen zu absolvieren? Darf er es dann als Kleinunternehmer bescheinigen?
Währrend der Praktikumszeit werde ich durch meine Eltern mitversichert sein.
Das Praktikum wird unbezahlt absolviert.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe...
Geändert von xtc-heizer (11.02.2007 um 22:57 Uhr).
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13.02.2007, 10:01
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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@xtc-heizer:
vor lauter Kopfschütteln wird mir fast schwindelig......
Also... wenn Du ein Praktikum machen willst und vermutlich kein Geld dafür bekommst, dann kannst Du das dort machen. Und dein Bekannter kann Dir das auch bescheinigen, das hat überhaupt nichts mit einem Kleinunternehmer zu tun. Ok ??!!
Diese Frage hätte Dir übrigens Dein Bekannter beantworten müssen, bzw. dessen Berater!!!
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31.07.2008, 11:42
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Husum
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Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und möchte jemanden engagieren, ich weiß nur nicht genau als was und wie.
Die Tätigkeit soll von zuhause aus durchgeführt werden, es handelt sich nur um 10 Stunden im Monat á 10€, also 100€ im Monat. Die Person hat für die Tätigkeit keinen Gewerbeschein, ist also kein freier Mitarbeiter im Sinne der Posts über mir.
Kann ich da so 'ne Art 400€-Job nur eben über 100€ anbieten? Was kommt da bürokratisch und evtl. finanziell auf mich zu?
Danke
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31.07.2008, 12:14
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dadyne
Kann ich da so 'ne Art 400€-Job nur eben über 100€ anbieten? Was kommt da bürokratisch und evtl. finanziell auf mich zu?
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www.minijobzentrale.de
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