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Alt 06.02.2007, 16:56   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
HenVog macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer und Angestellte


Hallo zusammen,

ich nutze seit ca. 4 Monate die Kleinunternehmenerregelung. Nun meine Frage: Wie stelle ich am einfachsten einen Angestellten ein?

Über Hilfe/Tipps wäre ich dankbar.
HenVog ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.02.2007, 17:23   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

ich verstehe die Frage irgendwie nicht so ganz...

Vertrag machen, bei der Versicherung anmelden und gut iss... welches Problem sehen Sie?

Ich sehe eher die Frage, ob Sie nicht aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen. Denn wenn Sie von den Einnahmen einen Angestellten einstellen, dann werden Sie vermutlich über 17.500€ kommen.

Wenn dem so sein sollte, dann sind Sie kein Kleinunternehmer mehr!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 17:36   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
HenVog macht alles soweit korrekt
Hallo BEBOUB,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Da ich noch studiere jabe ich zur Zeit mehr zu tun als ich Zeit erübringen kann.

Daher möchte ich gerne einen freien Mitarbeiter anstellen, den ich beschäftige wenn ich einen neuen größeren Auftrag reinkriege.

Dieser arbeitet dann sozusagen auf "Abruf". Wie sie geschrieben habe, verstehe ich es richtig, dass ich einfach einen Vertrag mit meinem Mitarbeiter ausmachen und Ihn dann einfach brutto bezahle?
Die vereinbarten Stundenkosten für den Mitarbeiter berechne ich dann als normale Ausgaben?
HenVog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 17:43   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

moment mal... sie schreiben zuerst von einem Angestellten und nun von einem freien Mitarbeiter... was möchten Sie denn wirklich?

Ein Angestellter ist weisungsgebunden und sozialversicherungspflichtig (Dienstvertrag), ein freier Mitarbeiter stellt Ihnen lediglich eine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung (Werkvertrag).

Bei Letzterem handelt es sich nicht um einen Mitarbeiter, sondern um einen externen Dienstleister, den Sie mit der Fertigstellung eines Werkes beauftragen.

Wenn es sich de facto um einen solchen Dienstleister handelt, dann schreibt der Ihnen eine Rechnung und die haben Sie zu bezahlen, mehr nicht.

MfG
BEBOUB
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BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 21:06   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
HenVog macht alles soweit korrekt
Entschuldigung - ich hatte leider die Begriffe vertauscht.

Das mit der externen Dienstleistung ist logisch - so etwas habe ich bereits gemacht.
Dafür muss der Dienstleister allerdings auch einen Gewerbeschein besitzen.

Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit? Etwa jemanden als Aushilfe zu beschäftigen, so dass ich ihn nur bezahlen muss wann ich Ihn brauche?
HenVog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2007, 23:13   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von HenVog
Gibt es nicht noch eine andere Möglichkeit? Etwa jemanden als Aushilfe zu beschäftigen, so dass ich ihn nur bezahlen muss wann ich Ihn brauche?
Sicher kann man das. Trotzdem muss man seinen "versicherungstechnischen" und "lohnbuchhalterischen" Pflichten als Arbeitgeber nachkommen.
Eine vereinfachte Variante wäre der 400-€-Job - dieser ist im Hinblick auf "nur bezahlen muss wann ich Ihn brauche" aber wahrscheinlich nicht flexibel genug.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2007, 22:55   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
xtc-heizer macht alles soweit korrekt
Hallo,
ich habe zu dem Thema auch noch eine kurze Frage.

Ich möchte bei einem Bekannten, der ein Kleinunternehmen ohne Mitarbeiter führt, ein 6-monatiges Praktikum im kaufmännischen Bereich absolvieren, damit zu meinem schulischen Fachabi auch den praktischen Teil erlange. Für das Praktikum sind Anforderrungen gesetzt, die in dem Betrieb erfüllt werden können.

Ist es also möglich, ein solches Praktikum bzw. überhaupt ein Praktikum in einem Kleinunternehmen zu absolvieren? Darf er es dann als Kleinunternehmer bescheinigen?

Währrend der Praktikumszeit werde ich durch meine Eltern mitversichert sein.
Das Praktikum wird unbezahlt absolviert.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe...

Geändert von xtc-heizer (11.02.2007 um 22:57 Uhr).
xtc-heizer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 10:01   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
@xtc-heizer:

vor lauter Kopfschütteln wird mir fast schwindelig......

Also... wenn Du ein Praktikum machen willst und vermutlich kein Geld dafür bekommst, dann kannst Du das dort machen. Und dein Bekannter kann Dir das auch bescheinigen, das hat überhaupt nichts mit einem Kleinunternehmer zu tun. Ok ??!!

Diese Frage hätte Dir übrigens Dein Bekannter beantworten müssen, bzw. dessen Berater!!!
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 11:42   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Husum
dadyne macht alles soweit korrekt
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und möchte jemanden engagieren, ich weiß nur nicht genau als was und wie.

Die Tätigkeit soll von zuhause aus durchgeführt werden, es handelt sich nur um 10 Stunden im Monat á 10€, also 100€ im Monat. Die Person hat für die Tätigkeit keinen Gewerbeschein, ist also kein freier Mitarbeiter im Sinne der Posts über mir.

Kann ich da so 'ne Art 400€-Job nur eben über 100€ anbieten? Was kommt da bürokratisch und evtl. finanziell auf mich zu?

Danke
dadyne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 12:14   #10
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von dadyne Beitrag anzeigen

Kann ich da so 'ne Art 400€-Job nur eben über 100€ anbieten? Was kommt da bürokratisch und evtl. finanziell auf mich zu?
www.minijobzentrale.de

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
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