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Alt 10.02.2007, 16:50   #1
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be.angeld macht alles soweit korrekt
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Kleinunternehmer + Steuererklärung


Hallo Zusammen,
ich weiß dieses Thema ist hier in diesem Forum schon einige Male diskutiert worden und ich habe mich auch schon damit beschäftigt und alle Infos durchgelesen, aber 100% sicher was ich machen muß bin ich mir leider immer noch nicht. Sorry!!
Ich bin nebenberuflich als Kleinunternehmer beim FA gemeldet. Jetzt habe ich meine jährliche Einkommensteuererklärung (für meinen Hauptberuf) gemacht und wollte auch gleich die Anlage wegen meines Nebenjobs mit einreichen.
Aber ich habe keine Ahnung welche Formulare ich jetzt nehmen muß. Jeder sagt etwas anderes EÜR + GSE + Umsatzsteuererklärung. Oder nur EÜR oder nur GSE. Ja was denn jetzt- sorry Leute ich bin am verzweifeln!

Bitte kann mir mal jemand eine ganz deutliche, unmissverständliche Antwort geben!!??

2. müßte ich wissen welche der ganzen Zeilen auf den betreffenden Formularen denn dann auch von mir (als Kleinunternehmer) ausgefüllt werden müßen??

Vielen Dank für Eure Hilfe, Corinna.
be.angeld ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.02.2007, 16:56   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Du darfst als Kleinunternehmer auch eine formlose EÜR machen.

Und füll die Umsatzsteuererklärung einfach mit aus, viel sollte da bei dir ja nicht einzutragen sein.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2007, 17:14   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
oerdiz ist auf einem guten Weg
Der Beitrag über mit stiftet wohl nur noch mehr Verwirrung.

Der Kleinunternehmer hat die Anlage GSE abzugeben, dort wird der Gewinn eingetragen, der mit der Anlage EÜR ermittelt wurde.

Richtig ist, dass bei Einnahmen/Umsätzen unter 17500 Euro eine formlose Gewinnermittlung eingereicht werden kann, dann braucht man nicht die EÜR.

Als Kleinunternehmer hat man mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, deshalb ist es nicht notwendig, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Im Grunde sind aber auch für den Kleinunternehmer auf Seite 1 der Umsatzsteuererklärung seine Umsätze anzugeben, dies dient nur nachrichtlich. Es wird vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn man keine Umsatzsteuererklärung einreicht.

Weiterhin macht man keine Steuererklärung "nur für den Hauptberuf" sondern für alle Einkünfte.

Man kann auch die kostenlose Übertragungssoftware (mit kleinen Hilfen) www.elsterformular.de nutzen.
oerdiz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2007, 18:08   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von oerdiz
Der Beitrag über mit stiftet wohl nur noch mehr Verwirrung.
Püh ...

Ist halt nicht jeder Fachmann und kann sich dementsprechend ausdrücken.

Das die GSE mit abgegeben werden muss, hatte ich irgendwie vorausgesetzt, wenn ich Kinder hab muss ich ja auch die entsprechenden Anlagen abgeben.
Mein Hinweis bezog sich halt auf den Ersatz des Formulares EÜR durch eine formlose Gewinnermittlung bei Umsätzen unter 17500€.
Und ob nun Umsatzsteuererklärung oder nicht, oder nur nachrichtlich... laut Gesetz wohl ja und somit rate ich jemandem der eine Nachfrage beim FA nicht durchführt, einfach der Ordnung halber diese mit auszufüllen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2007, 22:47   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
oerdiz ist auf einem guten Weg
Durch Ihren Rat hätte ich als Laie jetzt gedacht, ich müsste Umsatzsteuer abführen und dass man nur die Seite 1 der Umsatzsteuererklärung (Umsätze von Kleinunternehmern) ausfüllen muss, geht aus Ihrem Beitrag auch nicht hervor.

Außerdem bat der Fragende um eine deutliche Antwort, die Sie nicht geben konnten.
oerdiz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2007, 23:39   #6
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Durch Ihren Rat hätte ich als Laie jetzt gedacht, ich müsste Umsatzsteuer abführen und dass man nur die Seite 1 der Umsatzsteuererklärung (Umsätze von Kleinunternehmern) ausfüllen muss, geht aus Ihrem Beitrag auch nicht hervor.
Stimmt ja auch nicht, Zeile 107 und 109 muß man auch ausfüllen

Zitat:
Außerdem bat der Fragende um eine deutliche Antwort, die Sie nicht geben konnten.
Wenn man selbst nicht mehr darüber nachdenken will muß man halt einen Steuerberater bezahlen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 17:04   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2006
be.angeld macht alles soweit korrekt
Thumbs up

Hallo noch mal!!!

Vielen Dank für Eure Antworten. Das es gleich "Streit" geben würde konnte ich ja nicht ahnen

Ich habe heute Vormittag (weil ich noch nicht wußte ob jemand antworten würde) beim FA angerufen.

Die Dame hat mir gesagt: eine formlose EÜR und Anlage GSE, wobei bei Anlage GSE von mir nur die erste Zeile ausgefüllt werden muß und zwar der Betrag der bei der formlosen EÜR rauskommt. Eine Umsatzsteuererklärung ist bei Kleinunternehmern § 19 nicht notwendig! (laut FA)

Also ich weiß jetzt was ich zu tun habe und den Steuerberater kann ich mir bei meinen Nebeneinkünften echt sparen, das wär rausgeschmissenes Geld

Vielleicht konnte ich mit meinem Beitrag auch noch jemandem helfen und etwas Klarheit in das Thema bringen

Gruß be.angeld
be.angeld ist offline   Mit Zitat antworten
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