Der Beitrag über mit stiftet wohl nur noch mehr Verwirrung.
Der Kleinunternehmer hat die Anlage GSE abzugeben, dort wird der Gewinn eingetragen, der mit der Anlage EÜR ermittelt wurde.
Richtig ist, dass bei Einnahmen/Umsätzen unter 17500 Euro eine formlose Gewinnermittlung eingereicht werden kann, dann braucht man nicht die EÜR.
Als Kleinunternehmer hat man mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, deshalb ist es nicht notwendig, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Im Grunde sind aber auch für den Kleinunternehmer auf Seite 1 der Umsatzsteuererklärung seine Umsätze anzugeben, dies dient nur nachrichtlich. Es wird vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn man keine Umsatzsteuererklärung einreicht.
Weiterhin macht man keine Steuererklärung "nur für den Hauptberuf" sondern für alle Einkünfte.
Man kann auch die kostenlose Übertragungssoftware (mit kleinen Hilfen)
www.elsterformular.de nutzen.