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Alt 21.02.2007, 10:38   #1
wzn
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Musiker und Steuern?


Hallo!

Ich würde gerne meine selbstproduzierte Musik an einen MP3-Vertrieb (die wiederum MP3-Läden im Internet beliefern) weiterverkaufen.
Ich habe leider keine Ahnung, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss oder irgendetwas gründen muss.
Ein Freund sagte mir, dass ich da eigentlich gar nicht viel machen muss. Ich sollte einfach Rechnungne an den Vertrieb stellen und diese dann am Jahresende in der Steuererklärung nennen.
Stimmt das? Ich würde auch gerne gekauftes Equipment von der Steuer absetzen, geht das?
Ansonsten habe ich zu Zeit einen Nebenjob (2 Tage die Woche), wobei da noch einer dazu kommt. Ich bin eigentlich Student, aber ab Februar exmatrikuliert, da ich nur noch meine Diplomarbeit schreiben muss und so keine Studiengebühren zahlen muss.
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Alt 21.02.2007, 11:05   #2
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EvilElvis666 ist auf einem guten Weg
hi,
bei musikern, also 'künstlern' verhält sich das - soweit ich weiss - ein wenig
anders als mit dem normalen gewerbe. die müssen sich auch irgendwo auf'm
amt anmelden und so ihre umsätze zu buche bringen. kanns dir aber leider
nicht genau sagen, hab das mal irgendwo gelesen.
musste dich mal schlau machen...

gruß
Elvis
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EvilElvis666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2007, 11:19   #3
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Es liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor.
Ein Gewerbe ist daher nicht anzumelden.
Die Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden.
Gewerbesteuer ist nicht zu zahlen.
Ansonsten verhält sich das ganze wie ein Gewerbe ohne Buchführungspflicht.

Gruß
Sven
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Alt 21.02.2007, 15:32   #4
wzn
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Zitat:
Zitat von Sven
Es liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor.
Ein Gewerbe ist daher nicht anzumelden.
Die Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden.
Gewerbesteuer ist nicht zu zahlen.
Ansonsten verhält sich das ganze wie ein Gewerbe ohne Buchführungspflicht.

Gruß
Sven
Kann ich dann Equipment am Ende vom Jahr von der Steuer absetzen? Kann es dann sein, daß man mehr Umsatzsteuer zurück bekommt (bei vielem neuen Equipment) als man Steuer zahlen muß, also Geld zurückbekommt anstatt zu zahlen?
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Alt 21.02.2007, 15:37   #5
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Zitat:
Kann ich dann Equipment am Ende vom Jahr von der Steuer absetzen? Kann es dann sein, daß man mehr Umsatzsteuer zurück bekommt (bei vielem neuen Equipment) als man Steuer zahlen muß, also Geld zurückbekommt anstatt zu zahlen?
das hängt davon ab, ob in den Einkäufen Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, die man dann als Vorsteuer abziehen kann.

Schau dir mal diese Datei bis Seite 9 an: http://www.tt-wagenfeld.de/ust/vorsteuer.pdf

Da wird das Prinzip des Vorsteuerabzugs ganz gut erklärt.

Gruß
Sven
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Alt 21.02.2007, 15:38   #6
wzn
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Zitat:
Zitat von Sven
das hängt davon ab, ob in den Einkäufen Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, die man dann als Vorsteuer abziehen kann.

Schau dir mal diese Datei an: http://www.tt-wagenfeld.de/ust/vorsteuer.pdf

Da wird das Prinzip des Vorsteuerabzugs ganz gut erklärt.

Gruß
Sven
Danke, mache ich.
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Alt 21.02.2007, 20:57   #7
wzn
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Wie ich bei einer Rückfrage beim Vertrieb eben erfahren habe, sieht die ganze Situation jetzt anders aus.
Ich und 5 meiner Freunde wollen unsere Musik in MP3-Form über diesen Vertrieb verkaufen und hatten letztes Jahr inoffiziell ein Label gegründet, da wir auch eine Vinyl-LP rausgebracht haben, in kleiner Auflage.
Der Vertrieb wird nicht direkt mit jedem von uns einen Vertrag abschliessen, sonder nur mit dem Label, das wird jetzt offiziell gründen müssen.
Für uns ist das Label aber für die nächste Zeit in erster Linie dazu da, um mit dem Vertrieb arbeiten zu können, für CD oder Vinyl Releases ist erstmal kein Geld da.
Das sieht dann so aus, das das Label alle halbe Jahre eine Auflistung der verkauften MP3 bekommt und dafür an den Vertrieb eine Rechnung stellen muss, und dann jeder von uns eine Rechnung an das Label (das wird einer von uns dann sein) stellt.
Uns geht es dabei in erster Linie einfach darum, die Einnahmen dann unter uns aufzuteilen und nicht darum, mit dem Label Eigengewinn zu erwirtschaften.
Ist das überhaupt möglich? Kann da jemand vom Finanzamt kommen und sagen: "He, das geht nicht, ihr verteilt ja die Einnahmen direkt an die Künstler weiter, so geht das nicht!" ?
Kann man das Label dann als Kleinunternehmer führen oder muss dass dann mindestens eine GbR sein?

Das mit der Vorsteuer habe ich jetzt wenigstens dank des PDFs schonmal kapiert

Noch eine Frage: Kann ich in der eben beschriebenen Konstellation als Künstler diese Rechnung an das Label als freiberufliche Tätigkeit machen und das von mir gekaufte Equipment zum Musikproduzieren von der Steuer absetzen?

Geändert von wzn (21.02.2007 um 21:06 Uhr).
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Alt 21.02.2007, 21:05   #8
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
So wie es aussieht scheint kein Vorwissen über die einzelnen Möglichkeiten vorhanden zu sein und ohne Grundwissen ist so etwas überhaupt nicht möglich. Ich empfehle mal eine Gründungsberatung oder ein Gespräch beim Steuerberater. Da sollte dann schon einiges geklärt werden können.

Hier weiter drumherum zu philosophieren könnte Bücher füllen

Gruß
Sven
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