Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 22.02.2007, 14:50   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer im ersten Geschäftsjahr mit Fragen ;-)


Hallo zusammen,

ich verfolge bereits seit einiger Zeit die Themen in diesen Foren und bin sehr begeistert von dem Informationsgehalt. Auch die FAQ für Kleinunternehmer habe ich bereits gelesen.
Ich habe im August letzten Jahres ein Gewerbe neben dem Studium angemeldet und jetzt für die Steuererklärung 2006 tauchen ein paar spezielle Fragen auf, die so in der Form anscheinend hier noch nicht gestellt worden sind. Ich wäre froh, wenn sich jemand die Mühe machen würde, um diese zu beantworten.

1) Können Studienausgaben (Studiengebühren, Literatur, Fahrtkosten, etc) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, bezieht sich dies vor allem auf die Bemessungsgrundlage für das Kindergeld, das ich schon noch ganz gerne erhalten würde.

2) Für Telefon- und Internetkosten gibt es ja eine Pauschale oder man berechnet mittels EVN die gewerblichen Gesamtkosten. Wie verhält es sich mit der Grundgebühr? Muss diese ebenfalls anteilig angerechnet werden oder kann die komplette Gebühr als Ausgabe angegeben werden?

3) Eher eine Frage für das kommende Jahr. Da ich aufgrund meines Verdienstes nicht mehr über meine Eltern krankenversichert bin, benötige ich demnächst eine eigene. Kann ich diese als Betriebsausgabe geltend machen bzw. wiederum auf die Grundlage für das Kindergeld anrechnen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Viele Grüße
massi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.02.2007, 15:08   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
1) Können Studienausgaben (Studiengebühren, Literatur, Fahrtkosten, etc) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, bezieht sich dies vor allem auf die Bemessungsgrundlage für das Kindergeld, das ich schon noch ganz gerne erhalten würde.
wenn es sich um ein Erststudium handelt nicht. In diesem Fall besteht der Abzug als Sonderausgaben, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Da beim Kindergeld Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden besteht dort der Abzug als "besondere Ausbildungskosten".

Zitat:
2) Für Telefon- und Internetkosten gibt es ja eine Pauschale oder man berechnet mittels EVN die gewerblichen Gesamtkosten. Wie verhält es sich mit der Grundgebühr? Muss diese ebenfalls anteilig angerechnet werden oder kann die komplette Gebühr als Ausgabe angegeben werden?
anteilig nach dem Verhältnis der Einzelgesprächskosten zu den variablen Gesamtkosten.

Zitat:
3) Eher eine Frage für das kommende Jahr. Da ich aufgrund meines Verdienstes nicht mehr über meine Eltern krankenversichert bin, benötige ich demnächst eine eigene. Kann ich diese als Betriebsausgabe geltend machen bzw. wiederum auf die Grundlage für das Kindergeld anrechnen?
das wären Sonderausgaben, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG.

Beim Kindergeld besteht eine Ausnahme. Hier dürfen diese Beiträge nämlich von den Einkünften und Bezügen abgezogen werden.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2007, 17:02   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Wahnsinn, vielen Dank schonmal für die megaschnelle Antwort.

Ja, es ist ein Erststudium und ich dachte, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass man dies als Betriebsausgaben absetzen kann. Aber so passt des natürlich auch. Vielen Dank für den Hinweis.

Da ist gerade noch eine andere Frage aufgetaucht:
Ich habe gerade gesehen, dass auf meinen Rechnungen die Ausweisung des Leistungsdatums fehlt. Dies ist aber doch für eine korrekte Rechnungsstellung notwendig, oder? Im Moment habe ich zwar das Rechnungsdatum und das Auftragsdatum, aber das wäre ja dann nicht gleich zu setzen mit dem Leistungsdatum. Da ich - allgemein gesagt - EDV-Dienstleistungen anbiete, wäre es wahrscheinlich am sinnvollsten einen Vermerk mit Rechnungsdatum = Leistungsdatum anzubringen, oder?

Vielen Dank nochmal.
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Kleinunternehmer im ersten Geschäftsjahr mit Fragen ;-) Kleinunternehmer im ersten Geschäftsjahr mit Fragen ;-)
« Überweisung von Paypal auf Bankkonto buchen? | Gewerbeanmeldung / Steuernummer »

Stichworte
kleinunternehmer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:05 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67