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22.02.2007, 14:50
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Kleinunternehmer im ersten Geschäftsjahr mit Fragen ;-)
Hallo zusammen,
ich verfolge bereits seit einiger Zeit die Themen in diesen Foren und bin sehr begeistert von dem Informationsgehalt. Auch die FAQ für Kleinunternehmer habe ich bereits gelesen.
Ich habe im August letzten Jahres ein Gewerbe neben dem Studium angemeldet und jetzt für die Steuererklärung 2006 tauchen ein paar spezielle Fragen auf, die so in der Form anscheinend hier noch nicht gestellt worden sind. Ich wäre froh, wenn sich jemand die Mühe machen würde, um diese zu beantworten.
1) Können Studienausgaben (Studiengebühren, Literatur, Fahrtkosten, etc) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, bezieht sich dies vor allem auf die Bemessungsgrundlage für das Kindergeld, das ich schon noch ganz gerne erhalten würde.
2) Für Telefon- und Internetkosten gibt es ja eine Pauschale oder man berechnet mittels EVN die gewerblichen Gesamtkosten. Wie verhält es sich mit der Grundgebühr? Muss diese ebenfalls anteilig angerechnet werden oder kann die komplette Gebühr als Ausgabe angegeben werden?
3) Eher eine Frage für das kommende Jahr. Da ich aufgrund meines Verdienstes nicht mehr über meine Eltern krankenversichert bin, benötige ich demnächst eine eigene. Kann ich diese als Betriebsausgabe geltend machen bzw. wiederum auf die Grundlage für das Kindergeld anrechnen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Viele Grüße
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22.02.2007, 15:08
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1) Können Studienausgaben (Studiengebühren, Literatur, Fahrtkosten, etc) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, bezieht sich dies vor allem auf die Bemessungsgrundlage für das Kindergeld, das ich schon noch ganz gerne erhalten würde.
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wenn es sich um ein Erststudium handelt nicht. In diesem Fall besteht der Abzug als Sonderausgaben, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
Da beim Kindergeld Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden besteht dort der Abzug als "besondere Ausbildungskosten".
Zitat:
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2) Für Telefon- und Internetkosten gibt es ja eine Pauschale oder man berechnet mittels EVN die gewerblichen Gesamtkosten. Wie verhält es sich mit der Grundgebühr? Muss diese ebenfalls anteilig angerechnet werden oder kann die komplette Gebühr als Ausgabe angegeben werden?
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anteilig nach dem Verhältnis der Einzelgesprächskosten zu den variablen Gesamtkosten.
Zitat:
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3) Eher eine Frage für das kommende Jahr. Da ich aufgrund meines Verdienstes nicht mehr über meine Eltern krankenversichert bin, benötige ich demnächst eine eigene. Kann ich diese als Betriebsausgabe geltend machen bzw. wiederum auf die Grundlage für das Kindergeld anrechnen?
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das wären Sonderausgaben, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG.
Beim Kindergeld besteht eine Ausnahme. Hier dürfen diese Beiträge nämlich von den Einkünften und Bezügen abgezogen werden.
Gruß
Sven
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22.02.2007, 17:02
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Wahnsinn, vielen Dank schonmal für die megaschnelle Antwort.
Ja, es ist ein Erststudium und ich dachte, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass man dies als Betriebsausgaben absetzen kann. Aber so passt des natürlich auch. Vielen Dank für den Hinweis.
Da ist gerade noch eine andere Frage aufgetaucht:
Ich habe gerade gesehen, dass auf meinen Rechnungen die Ausweisung des Leistungsdatums fehlt. Dies ist aber doch für eine korrekte Rechnungsstellung notwendig, oder? Im Moment habe ich zwar das Rechnungsdatum und das Auftragsdatum, aber das wäre ja dann nicht gleich zu setzen mit dem Leistungsdatum. Da ich - allgemein gesagt - EDV-Dienstleistungen anbiete, wäre es wahrscheinlich am sinnvollsten einen Vermerk mit Rechnungsdatum = Leistungsdatum anzubringen, oder?
Vielen Dank nochmal.
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