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22.03.2007, 22:11
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#16
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von -markus-
Anlage GSE? Welche Ziffer?
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Nicht das ich jetzt die Anlage GSE vor meinem geistigen Auge hätte (hab meine Steuererklärungen noch nicht gemacht), aber ich meine eine ganz normale Umsatzsteuererklärung. Die muss für solche Sachen auch der Kleinunternehmer ausfüllen.
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22.03.2007, 22:55
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#17
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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auch auf die gefahr hin, dass ich nerve oder für völlig blöd gehalten werde.
auf meiner ebay rechnung steht folgendes (beträge fiktiv):
Neue Gebühren Netto Brutto
Gebühren (inklusive 15.00% MwSt: €3,00): €20,00 €23,00
Gebühren, für die keine Mehrwertsteuer berechnet wird: €0,04 €0,04
ich geh mal davon aus, dass ich den nettobetrag 20,00 nehmen muss: also 20,00 x 19 % = 3,80
also muss ich dann 3,80 ans deutsche fa zahlen. korrekt?
achja: und diese umst-abführung kann ich dann sicher als normale betriebsausgabe buchen.
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23.03.2007, 00:50
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#18
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
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Zitat von km0005
meine güte ist das alles kompliziert. mal gilt man als privatperson (und braucht deswegen keine ust id), dann wieder als unternehmer und zahlt doppelt ust (wegen fehlender ust id)
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Wenn du Privatperson bist brauchst du auch keine UStID und musst auch keine MwSt zahlen außer die die dir Ebay berechnet. Wenn du aber einen Gewerbeschein hast (auch Kleinunternehmer) musst du eine UStID beantragen (das geht auch als Kleinunternehmer...) und dir von Ebay netto Rechnungen ausstellen lassen.
Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelungen) sind Steuern im Sinne von §13b (darum geht es hier) von der Kleinunternehmerregelung ausgenommen... Deshalb musst du hierfür die MwSt selber zahlen in der USt Jahreserklärung.
Gemäß §27a UStG kann auch ein Kleinunternehmer eine UStID beantragen wenn er sie für Auslandsgeschäfte braucht.
Geändert von firewall35 (23.03.2007 um 00:52 Uhr).
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23.03.2007, 13:57
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#19
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von km0005
auf meiner ebay rechnung steht folgendes (beträge fiktiv):
Neue Gebühren Netto Brutto
Gebühren (inklusive 15.00% MwSt: €3,00): €20,00 €23,00
Gebühren, für die keine Mehrwertsteuer berechnet wird: €0,04 €0,04
ich geh mal davon aus, dass ich den nettobetrag 20,00 nehmen muss: also 20,00 x 19 % = 3,80
also muss ich dann 3,80 ans deutsche fa zahlen. korrekt?
achja: und diese umst-abführung kann ich dann sicher als normale betriebsausgabe buchen.
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könnte mir das jemand bitte bestätigen (bzw. richtigstellen)?
Zitat:
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Zitat von firewall35
Wenn du Privatperson bist brauchst du auch keine UStID und musst auch keine MwSt zahlen außer die die dir Ebay berechnet. Wenn du aber einen Gewerbeschein hast (auch Kleinunternehmer) musst du eine UStID beantragen (das geht auch als Kleinunternehmer...) und dir von Ebay netto Rechnungen ausstellen lassen.
Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelungen) sind Steuern im Sinne von §13b (darum geht es hier) von der Kleinunternehmerregelung ausgenommen... Deshalb musst du hierfür die MwSt selber zahlen in der USt Jahreserklärung.
Gemäß §27a UStG kann auch ein Kleinunternehmer eine UStID beantragen wenn er sie für Auslandsgeschäfte braucht.
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das ist jetzt nicht direkt an dich gerichtet, sondern an alle:
kleinunternehmer mit umsatzsteuerbefreieung gelten doch steuerrechtlich als privatperson (werden wie privatpersonen behandelt). als privatperson muss ich ja auch keine steuern von ebay nachzahlen.
ebay schickt mir nun eine rechnung mit ausgewiesener mwst. wenn mir eine firma eine rechnung mit mwst schickt, dann geh ich in der regel davon aus, dass diese firma die mwst abführt und für mich ist das thema dann eigentlich erledigt. insbesondere wegen obiger regelung.
wie ist das eigentlich bei google adwords? wo wird da die leistung erbracht? die rechnung kommt ja aus irland. hab ich da auch etwa was abzuführen?
und wie ist es bei einer deutschen firma mit servern in den usa? also nehmen wir mal an, ich bestelle bei einer in deutschland sitzenden firma ein webhosting paket. diese firma hostet diese pakete allerdings auf einem server in den usa. wo wird hier die leistung erbracht? die leistung ist ja das webhosting.
noch was zu der ustid. wenn ich die jetzt beantrage dann verliere ich doch nicht meine umsatzsteuerbefreiung, oder?
werde mir mittelfristig wohl einen steuerberater suchen. denn langsam aber sicher wird mir dieser steuerkram zu lästig. hab ja nicht umsonst umsatzsteuerbefreiung gewählt, weil ich sowas vermeiden wollte (auch wenns nur 1x im jahr is).
ichbehaupte mal, der gesetzgeber macht das absichtlich, um uns ärgern und uns abzocken zu können. 
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23.03.2007, 14:03
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#20
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von km0005
könnte mir das jemand bitte bestätigen (bzw. richtigstellen)?
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Ich bin mir nicht sicher, deswegen habe ich mich mal zurückgehalten. M. E. ist es aber FALSCH und Du musst auf die 23 Euro Umsatzsteuer abführen, also 4,37 Euro.
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23.03.2007, 14:28
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#21
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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ebay schickt mir nun eine rechnung mit ausgewiesener mwst.
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nein, eBay schickt dir eine Rechnung mit einem Aufschlag von 19 %. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist das nämlich nicht, vgl. § 14c UStG.
EDIT: Pardon, 15 % muss der Aufschlag betragen.
Zitat:
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wie ist das eigentlich bei google adwords? wo wird da die leistung erbracht? die rechnung kommt ja aus irland. hab ich da auch etwa was abzuführen?
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da gilt das gleiche Prinzip. Ort der Leistung ist nach § 3a Abs. 3 S. 1 UStG und § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist in Deutschland und somit ist die Leistung in Deutschland steuerpflichtig. Dabei hat nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG der Leistungsempfänger die USt an das Finanzamt zu zahlen. Dies gilt nach § 13b Abs. 5 UStG auch für Kleinunternehmer.
Zitat:
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und wie ist es bei einer deutschen firma mit servern in den usa? also nehmen wir mal an, ich bestelle bei einer in deutschland sitzenden firma ein webhosting paket. diese firma hostet diese pakete allerdings auf einem server in den usa. wo wird hier die leistung erbracht? die leistung ist ja das webhosting.
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wo die Seite gehostet wird spielt keine Rolle. Entscheidend ist wo der unternehmerische Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre Deutschland und somit wäre die Leistung in Deutschland steuerpflichtig.
Zitat:
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noch was zu der ustid. wenn ich die jetzt beantrage dann verliere ich doch nicht meine umsatzsteuerbefreiung, oder?
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die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuerbefreiung. Die Steuer wird nicht erhoben. Man kann natürlich auch als Kleinunternehmer weitermachen wenn man eine UStID-Nr. beantragt.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (23.03.2007 um 16:45 Uhr).
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23.03.2007, 14:56
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#22
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Ich bin mir nicht sicher, deswegen habe ich mich mal zurückgehalten. M. E. ist es aber FALSCH und Du musst auf die 23 Euro Umsatzsteuer abführen, also 4,37 Euro.
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hm, aber eigentlich sind die 23 euro inkl steuern (zwar keine de-steuern, aber steuern). und die 20 euro sind ohne ust und ich muss ja 19% de-steuern zahlen also netto + ust.
Zitat:
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Zitat von Sven
die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuerbefreiung. Die Steuer wird nicht erhoben. Man kann natürlich auch als Kleinunternehmer weitermachen wenn man eine UStID-Nr. beantragt.
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ämtern trau ich irgendwie nicht. die drehen einem immer einen strick draus.
naja dann werd ich mal eine ustid online beantragen und dann bei ebay und google adwords angeben. dann bekomm ich netto rechnungen und führe die 19% mit der ust erklärung im nächsten jahr ab.
was tut man nicht alles für eine korrekte buchhaltung 
Geändert von km0005 (23.03.2007 um 14:58 Uhr).
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23.03.2007, 15:11
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#23
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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23.03.2007, 15:26
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#24
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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ebay dürfte mir die ust eigentlich nicht in rechnung stellen. aber sie tuns, weil ich denen keine ustid gegeben habe und deshalb als privat angesehen werde. aha.
also hab ich in den letzten monaten brav die luxemburger ust gezahlt ohne dass ichs hätte müssen und darf nun zusätzlich noch die 19% zahlen.
und wenn ich das richtig rausgelesen habe muss ich die 19% auf den bruttobetrag aufschlagen.
nur gut, dass ich das jetzt weiss und nicht erst in 10 jahren erfahren hätte.
Geändert von km0005 (23.03.2007 um 15:30 Uhr).
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23.03.2007, 15:30
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#25
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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also hab ich in den letzten monaten brav die luxemburger ust gezahlt ohne dass ichs hätte müssen und darf nun zusätzlich noch die 19% zahlen.
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wenn man so will; ja
Zitat:
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und wenn ich das richtig rausgelesen habe muss ich die 19% auf den bruttobetrag aufschlagen.
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auf den von eBay in Rechnung gestellten Betrag ist die USt aufzuschlagen. In deinen bisherigen Fällen also auf den Bruttobetrag.
Gruß
Sven
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23.03.2007, 16:28
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#26
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
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Zitat von km0005
das ist jetzt nicht direkt an dich gerichtet, sondern an alle:
kleinunternehmer mit umsatzsteuerbefreieung gelten doch steuerrechtlich als privatperson (werden wie privatpersonen behandelt). als privatperson muss ich ja auch keine steuern von ebay nachzahlen.
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Nein, gelten nicht als Privatpersonen sondern als Unternehmer mit bestimmter Sonderregelung...
Zitat:
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ebay schickt mir nun eine rechnung mit ausgewiesener mwst. wenn mir eine firma eine rechnung mit mwst schickt, dann geh ich in der regel davon aus, dass diese firma die mwst abführt und für mich ist das thema dann eigentlich erledigt. insbesondere wegen obiger regelung.
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Das ist aber falsch ! In §19 UstG (Kleinunternehmerregelung) steht dass nach §13b geschuldete Steuer von der Kleinunternehmerregelung ausgenommen ist. Wer einen Gewerbeschein hat muss daher in Deutschland die MwSt bezahlen wenn er Internet Dienstleistungen aus dem Ausland benutzt.
Zitat:
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wie ist das eigentlich bei google adwords? wo wird da die leistung erbracht? die rechnung kommt ja aus irland. hab ich da auch etwa was abzuführen?
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Ja, auch hier musst du in D die MwSt bezahlen.
Zitat:
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und wie ist es bei einer deutschen firma mit servern in den usa? also nehmen wir mal an, ich bestelle bei einer in deutschland sitzenden firma ein webhosting paket. diese firma hostet diese pakete allerdings auf einem server in den usa. wo wird hier die leistung erbracht? die leistung ist ja das webhosting.
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Die Leistung wird Umsatzsteuerrechtlich auf jeden Fall in Deutschland erbracht...selbst wenn man die Server als Betriebsstätte betrachtet. Da das Unternehmen in D ist wird es dir die MwSt berechnen was dann auch in Ordnung geht da die Finanzämter die Anweisung haben Server zur Zeit nicht als Betriebsstätte zu betrachten. Die leistende Firma liegt damit in D und deshalb schuldet diese auch die MwSt.
Zitat:
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noch was zu der ustid. wenn ich die jetzt beantrage dann verliere ich doch nicht meine umsatzsteuerbefreiung, oder?
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Nein ! Beantrage sie beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis. Formlos... Und schreibe dazu dass du Kleinunternehmer bist und auch weiter bleiben wirst und dass die die UStID für Geschäfte mit ausländischen Firmen brauchst.
Zitat:
ichbehaupte mal, der gesetzgeber macht das absichtlich, um uns ärgern und uns abzocken zu können.
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Ja, aber andererseits bringt das auch Vorteile weil man dann wenn man z.B. Dienstleistungen an Amerikaner verkauft keine MwSt berechnen muss... Käme es auf den zivilrechtlichen Leistungsort an dann müsste man das.
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23.03.2007, 17:07
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#27
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Wieso wurde mein Posting gelöscht?
Danke.
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23.03.2007, 17:51
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#30
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
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Oh, gar nicht gesehen hier im Thread.
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