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Alt 08.04.2007, 11:16   #1
TP-Junior
 
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sven07 macht alles soweit korrekt

Musterbeispiel einer Einnahme-Überschuss f. Kleinunternehmer?


Hallo,
ich hoffe nicht, dass nicht doch irgendwo diese Frage in den Themen auftaucht. Ich habe nichts gefunden.

Ich bin Kleinunternehmer (habe keine Umsatzbesteuerung angemeldet oder beantragt) und werde wohl unter den 17.500 EURO bleiben dieses Jahr. Die Frage ist, wie diese einfache Einnahmen-Überschuss-Berechnung auszusehen hat. Kann ich z.B. wenn ich 2000 Blatt Papier zum Drucken gekauft habe, dies als Ausgabe mit hinschreiben oder mir einen neuen Drucker angeschafft habe (und Tinte)? Ich verkaufe bei EBAY, darf man dann auch die EBAY-Gebühren vom Umsatz abziehen? Ist ja auch eine Ausgabe.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Antworten. Sehr gutes Forum, überhaupt das beste, was ich kenne!
sven07 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.04.2007, 11:24   #2
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Guten Morgen,

also eine Muster-Einnahme-Überschussrechnung findest du hier...

Du musst halt für dich lediglich die Positionen Umsatzsteuer und Vorsteuer streichen.

Ansonsten kannst du alles andere, was zum Betrieb deines Unternehmens nötig ist, als Betriebsausgaben absetzen.

Bei Anlagegütern (z.B. PC, Drucker, etc.) sind die Anschaffungskosten, soweit sie nicht unter 410,- netto liegen, über die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen.

Wie lange die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer i.d.R. ist, kanns du in den AfA-Tabellen nachlesen...


Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 17:18 Uhr).
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Alt 08.04.2007, 11:25   #3
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Suchfunktion: "Muster" und "EÜR"

einer der ersten Treffer
http://www.mawesol.com/Download/TP-Forum/GuV.pdf

Ansonsten, Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind und sind somit in der EÜR zu erfassen.

Gruß
Sven
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Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 17:18 Uhr).
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Alt 08.04.2007, 11:34   #4
TP-Junior
 
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sven07 macht alles soweit korrekt
@Sven,
Du hast ja Recht, habe voll verpennt, mal zu probieren nach der Abkürzung EÜR zu suchen (ich habs ausgeschrieben in der Suche).
sven07 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 13:32   #5
TP-Senior
 
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keko macht alles soweit korrekt
hallo

eine frage bitte

muss ich als kleinunternehmer wenn ich einen drucker beim mediamarkt kaufe alle angaben von meiner firma als nebentätiger eintragen lassen, habe letzten einen drucker gekauft und habe nur den kaufbeleg und keine rechnung, was muss drin stehen, lang es wenn nur der firmenname steht oder muss mein vor und nachnahme auch drinstehen. kann ich bei meinem gewinn und verlust rechnung nur den kaufbeleg dazulegen oder muss es eine rechnung mit firmenbezeichung und meinen namen sein.

danke
keko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 13:37   #6
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
da du als Kleinunternehmer sowieso nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist macht es keinen Unterschied ob du eine ordnungsgemäße Rechnung erhälst oder nicht. Ob es sich hier um eine Kleinbetragsrechnung handelt oder nicht spielt also für die umsatzsteuerliche Beurteilung keine Rolle.

Für die Anerkennung als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer reicht der Kaufbeleg vollkommen aus. Allerdings musst du bedenken, dass man diesen in 10 Jahren auch noch lesen können sollte und da empfiehlt es sich evtl. eine Kopie zu machen wenn es sich um diese typischen Kassenbonrollen aus dem Supermarkt handelt.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 14:00   #7
TP-Senior
 
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keko macht alles soweit korrekt

vielen dank habe aber noch eine frage


vielen dank für die schnelle antwort


also brauche ich keine rechnung auf dem mein name und nachname steht verstehe ich das richtig so

dann könnte ich doch aber irgend einen kassenzettel nehmen

oder ??
keko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 14:05   #8
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von keko Beitrag anzeigen
dann könnte ich doch aber irgend einen kassenzettel nehmen?
Und? Threoretisch schon, aber
1. hat auch das Geld jemand ausgegeben und die Ausgabe muss erstmal erwirtschaftet werden
2. muss die Ausgabe gewerblich begründet und plausibel sein
3. gibt es Betriebsprüfungen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 14:07   #9
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Wenn du den Betrag per EC-Karte bezahlt hast, wirst du einen Zahlungsnachweis über dein Bankkonto haben. Wenn du den Drucker bar bezahlt hast wird es natürlich schwieriger eine tatsächliche Zahlung nachzuweisen. Aber meinst du ernsthaft, dass ein Betriebsprüfer die Ausgaben nicht anerkennen will, weil er keinen Zahlungsnachweis für den Drucker zu Gesicht bekommt obwohl das Gerät gleich hinter ihm steht und eine Quittung vorliegt? Nein, der Betriebsprüfer wird sich auch ein Bild von dem Ganzen machen.

Zitat:
dann könnte ich doch aber irgend einen kassenzettel nehmen

oder ??
das könnte man sicherlich machen, wäre dann aber "Betrug".

Bei größeren Anschaffungen solltest du dir aber eine Rechnung ausstellen lassen, die auf deinen Namen läuft.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 21:17   #10
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keko macht alles soweit korrekt

hallo nochmal


erst einmal vielen dank für die antwort

ich werde mediamarkt mal fragen ob die mir nachträglich eine rechnung ausstellen können

von meinem Drucker habe ich den Kassenbon gefunden aber den Kassenbon vom Notebool finde ich einfach nicht


PS:
als letztes noch, habe ich das richtig verstanden, ich kann alle kosten die ich bez. meiner gewerbetätigkeit hatte in meiner gewinn verlust rechnung geltend machen.?

Danke
keko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2007, 21:26   #11
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von keko Beitrag anzeigen
als letztes noch, habe ich das richtig verstanden, ich kann alle kosten die ich bez. meiner gewerbetätigkeit hatte in meiner gewinn verlust rechnung geltend machen.?
Ja, alle gewerblich veranlassten Kosten. Bei manchen Kosten wird es allerdings etwas komplizierter, z.B. Nutzungsanteil (privat/gewerblich) oder Abschreibungen. Doch dazu findest Du hier mittels Suchfunktion genügend Infos.

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2007, 09:00   #12
TP-Senior
 
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keko macht alles soweit korrekt

Belege ?


hallo nochmal

muss ich zu jeder Position einen Belege ( Rechnung ) haben ?
keko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2007, 09:07   #13
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Besser ist es auf jeden Fall
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2007, 09:33   #14
TP-Senior
 
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keko macht alles soweit korrekt

vielen dank aber ich hätte da noch eine frage


ich habe kurz bevor ich mein gewerbe angemeldet habe mit für diese arbeiten EDV-Service einen Notebook gekauft welches aber ca 1 monat vor der gewerbeanmeldung war, kann ich dieses notebook auch angeben, da ich es ja gewerblich nutze ?
keko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2007, 10:40   #15
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