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10.04.2007, 23:15
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Firmengründung incl. Angestelltenbeschäftigung
Hallo Zusammen,
ich stehe vor einer Entscheidung, soll ich es tun oder nicht und zwar eine Firma gründen. Ich habe eine Vorstellung, wie es am bestem laufen würde, würde es gerne hier und jetzt erlaütern.
Bin z.Z. Angestellter als IT-Beraterin einem IT-Unternehmen. Habe einen Firmenwagen und bediene Kunden. Aus dieser Form der Anstellung würde ich gerne raus. Meine Vorstellung ist:
- meine Lebensgefährtin(LG) gründet eine Firma (Einzelunternehmen?),
- ich werde in der Firma als Angestellter IT-Berater tätig,
- meine LG stellt sich selbst in der GF Position ein und bezieht Gehalt,
- ich würde weiterhin bei den Kunden meiner jetzigen Firma arbeiten, nur über die neu gegründete, d.H. die neu gegr. Firma würde meiner jetzigen Arbeitsleistung in Rechnung stellen
Das wäre so im Groben. Da ich mich erst seit kurzem in diesem Thema bewege, wäre ich für jede Art von Antworten dankbar, z.B. so eine Konstellation wäre ohne Bedenken möglich, soweit meine jetzige Firma in diese Art der Zusammenarbeit eingehen würde, die Frage des Scheinselbständigkeit, welche Anforderungen muß jemand erfüllen um eine Firma gründen zu können usw., ist es vom Problem, das ich bei Firma die meiner LG gehört angestellt werde oder dass sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?
Hoffe auf Hilfe von Euch...
Gruß von Darmatiker 
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10.04.2007, 23:48
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Darmatiker
- meine Lebensgefährtin(LG) gründet eine Firma (Einzelunternehmen?),
- meine LG stellt sich selbst in der GF Position ein und bezieht Gehalt,
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Bei einem Einzelunternehmen kann sie sich nicht selbst "einstellen", da sie die Firma ist
Zitat:
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- ich würde weiterhin bei den Kunden meiner jetzigen Firma arbeiten, nur über die neu gegründete, d.H. die neu gegr. Firma würde meiner jetzigen Arbeitsleistung in Rechnung stellen
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Abgesehen vom Problem der Scheinselbstständigkeit, das Du ja schon angesprochen hast sehe ich erst mal nicht den Vorteil für Dich? 
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11.04.2007, 00:17
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo ThomasMo,
Du hast Recht, direkt für mich wäre es nicht von Vorteil, aber für unsere Lebensgemeinschaft, da wir bessere Möglichkeiten hätten die Ausgaben von der Steuer abzusetzen, wie z.B. Firmenwagen, mein Gehalt etc. Möglich wäre später Einstellung eines zweiten Angestellten.
Gruß
Darmatiker
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11.04.2007, 09:00
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
ich verstehe den Umstand irgendwie nicht so ganz.
Wieso wird das Gewerbe nicht einfach auf Sie angemeldet, sondern auf die Freundin. Es macht zwar kein Problem, dass sie keine Deutsche ist, sofern keine Versagungsgründe vorliegen, aber wieso solch ein Umstand?
Gewerbe anmelden und fertig!
Wenn Sie die Freundin einstellen möchten, dann bliebe wirklich nur die Gründung einer GmbH, dann firmieren Sie tatsächlich und Sie arbeiten beide als Angestellte für die GmbH deren Gesellschafter sie beide sind.
Dann gibt es zumindest keine Probleme mit Scheinselbständigkeit und keine Probleme mit Gehältern... allerdings müsste man mal schauen, welche Vor- oder Nachteile für die LG entstehen, dazu muss man aber die Umstände kennen.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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11.04.2007, 19:22
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo BEBOUB,
das Problem liegt darin, dass ich unterhaltspflichtig für meine Ex bin. Die aber nicht den Finger rührt um legal arbeiten zu gehen (arbeitet aber schwarz) und so zieht sie mich komplett aus :/ Je mehr ich verdiene, sowohl als Angestellter oder Firmeninhaber, um so mehr muß ich abdrücken und das sehe ich nicht ein. :/ Deshalb war das die Idee mit der Anmeldung der Firma auf meine jetzige LG und die Einstellung als Angestellter  Dagegen kann mir keiner was, denn ich kann den Arbeitgeber wechseln wie ich möchte, bzw. wenn der alte mich kündigt finde ich die neue Stelle bei der neu gegründeten Firma. Ich hoffe, Du verstehst jetzt meine Gründe, wieso ich diesen Weg gehen möchte
Gruß
Darmatiker
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11.04.2007, 19:32
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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In dem Fall würde ich die Ex wegen der Schwarzarbeit erst mal anschwärzen...
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11.04.2007, 19:36
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo ThomasMo,
das wird nicht funktionieren, denn die Jobs laufen auf Ihre Familienangehörige :/ Und einen Detektiv werde ich doch nicht beauftragen... :P Kann man leider nichts machen :/ deshalb die Idee mit der Firma...
Gruß
Darmatiker
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11.04.2007, 19:42
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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@Darmatiker
Hallo ...
Danke für die Erläuterung, das Problem ist erkannt, wobei sich hier ein zweites Problem aus eigener Beratungerfahrung auftun kann.
Gleicher Fall... Vermögen wurde auf die Partnerin übertragen, GmbH gegründet und gearbeitet. Zwei Jahre später lernt die Partnerin einen neuen Partner kennen, wirft den alten Partner raus... GmbH gehört ihr ja bereits... stellt den neuen Partner aus der gleichen Branche ein... Ex Partner guckt in die Röhre... dumm gelaufen.
Lösung: Gewerbe selbst anmelden, Partnerin einstellen und Gewinn durch ihren Lohn mindern. So behält man die Zügel in der Hand und kann dennoch völlig legal Einfluss nehmen und den Gewinn gestalten. Mal abgesehen davon kann man das auch in erheblichem Maße durch Ansparabschreibungen erreichen.
MfG
BEBOUB
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11.04.2007, 19:55
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo BEBOUB,
danke. Ich habe es so gedacht. Wenn die Partnerin mich als Angestellten anstellt und mir ein Gehalt z.B. 2000 Euro auszahlt, kann man nur aus dem Gehalt den Untehalt berechnen.
Die neu gegründete Firma würde Monatsumsätze in der Höhe ca. von 6000 bis 8000 Euro monatlich haben. Was kann ich alles machen, dass mein eigener Verdienst so klein bleibt wie es geht, stelle ich mir schwierig vor
Ausserdem kann ich keine GmbH gründen, da ich kein Startkapital besitze.
Gruß
Darmatiker
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11.04.2007, 20:24
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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@Darmatiker
Hallo ...
ich verstehe das Problem... was Sie jedoch tun ist eine Verschleierung und das ist strafbar... wenn Ihre Exfrau einen pfiffigen Anwalt hat, dann würde er Ihnen gehörige Probleme bereiten.
Von daher sollten Sie schon nach einem legalen Weg suchen, denn wenn das Geschäft "nur" über Ihre jetzige Frau läuft, Sie aber die Geschäfte führen, dann kann das problematisch werden.
MfG
BEBOUB
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11.04.2007, 20:40
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo BEBOUB,
was würdest Du mir dann wirklich empfehlen?
Ich habe momentan kaum Geld zum Leben durch meine Ex :/ Ich möchte mich in dieser Hinsicht verbessern. Ich möchte weiterhin berufstätig bleiben, nicht wie viele alles hinschmeißen und Hilfe beziehen. 
Ich möchte mich nicht länger von Ihr verarschen lassen.
Wenn ich alles über mich laufen lasse und dann einen Verdienst z.B. 4000 Euro vorweisen muß, dann denkt sie 'man, ist das Leben schön'... :/
Verstehst Du mich?
Gruß
Darmatiker
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11.04.2007, 20:46
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
ist mir alles klar... die Lösung steht ja schon da.
MfG
BEBOUB
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11.04.2007, 21:49
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo BEBOUB,
meinst Du das mit der GmbH? Ich habe kein Startkapital. Wie sieht es aus mit dem Einzelunternehmen? Kann ich dann meine Freundin einstellen? Welche Möglichkeiten der Abschreibungen hätte ich da gehabt z.B. Firmenwagen, Handykosten, Lokalmiete, Angestelltengehälter usw.?
Danke für Antworten.
Gruß
Darmatiker
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11.04.2007, 21:54
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
Lösung: Gewerbe selbst anmelden, Partnerin einstellen und Gewinn durch Lohn und Betriebsausgaben mindern. Mit Ansparabschreibungen den Gewinn mindern und dies über Jahre fortsetzen, bis das Geld für die Gründung einer GmbH da ist. Bei einer GmbH wird nur ein geringes Gehalt gezahlt und ansonsten wird der Gewinn in der GmbH belassen und in der GmbH Vermögen gebildet.
MfG
BEBOUB
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11.04.2007, 22:16
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Mönchengladbach
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Hallo BEBOUB,
danke Dir für die Hilfestellung. Zwei Fragen hätte ich noch gehabt:
1. Was sind die Ansparabschreibungen?
2. Profitiert meine Ex auch von dem Firmengewinn und Firmenvermögen bei später gegründeten GmbH? Oder wird im Falle einer GmbH und meiner Einstellung als Angestellter nur mein Gehalt für den Unterhalt rangezogen?
Gruß
Darmatiker
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