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15.04.2007, 20:07
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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Kleinunternehmer und Einkauf von Privatleuten
Hallo,
bin Kleinunternehmer ohne angemeldete Umsatzbesteuerung. Wenn ich von Privatleuten Waren einkaufe, wie mach ich das mit dem Nachweis für die jährliche Einkommensteuer (falls ich über die ~7000 euro kommen sollte, was noch keineswegs fest steht)? Kann ich das als Ausgabe geltend machen ohne Nachweis (z.B. Rechnung, da Privatleute ja kaum eine Rechnung ausstellen)?
Mir wurde hier schon gut geholfen, das beste Forum überhaupt wenn's um dieses Thema geht!
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15.04.2007, 21:07
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Bei Privatleuten auf Flohmärkten oder anderen Orten solltest du einfach 'nen Quittungsblock dabei haben.
Bei Ebay& Co. hast du die entsprechenden Mails und als Beleg im Normalfall dein Konto.
Ohne irgendeinen Beleg geht gar nix.
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15.04.2007, 21:12
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von sven07
(falls ich über die ~7000 euro kommen sollte, was noch keineswegs fest steht)?
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Eine Einkommenssteuererklärung sowie eine EÜR mußt Du auch anfertigen, wenn Du darunter bleibst, und zu einer Betriebsprüfung kann es auch trotzdem kommen.
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15.04.2007, 21:13
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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An Dorintia:
ah gut, das hieße zum Beispiel bei EBAY-Käufen die ich von Privatleuten getätigt habe, dass ich da z.B. eine Seite mit der Adresse + Artikel + Preis + Versand ausdrucken muss (+ Konto-Auszug) und in die Unterlagen wo die normalen Rechnungen von Firmen liegen, hefte? Ich habe jetzt einige Monate zahlreiche EBAY-Käufer von privat gemacht, aber mir keine Quittungen ausstellen lassen (ich glaube, daß dies auch nur wenige Leute machen, häufig wird da bestimmt etwas vergessen...)
Geändert von sven07 (15.04.2007 um 21:18 Uhr).
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15.04.2007, 21:17
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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An ThomasMo:
Wegen der Einkommensteuererklärung hatte ich aber hier in den FAQs etwas leicht anderes gelesen:
Zitat:
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- Zu guter letzt muss noch eine Einkommensteuererklärung erstellt werden und zusammen mit dieser Einkommensteuererklärung ist auch die Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck mit beim Finanzamt einzureichen. Der amtliche Vordruck sollte eigentlich schon für das Jahr 2004 zum Einsatz kommen. Aufgrund massiven Widerstandes wurde das Formular aber zurückgezogen. Ab dem 01.01.2005 ist aber der überarbeitete amtliche Vordruck zu verwenden. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen (nicht Gewinn und auch nicht Gesamtumsatz) 17.500 EUR unterschreiten, können jedoch wie bisher eine formlose Gewinnermittlung einreichen.
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Das heißt doch, dass die formlose Gewinnermittlung (also EÜR) reicht?
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15.04.2007, 21:23
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Klar reicht die. Thomas meinte doch nur das du unabhängig von den erwarteten Einkünften diese anfertigen musst.
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15.04.2007, 22:31
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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An Dorintia:
Tut mir Leid, ich bin gerade komplett verwirrt, warum muss ich die unabhängig von den erwarteten Einkünften anfertigen? Ich bin "hauptberuflich" Student, habe also kein Einkommen, Kleinunternehmer = Nebengewerbe bei mir.
Ist das nicht so zu verstehen: Formlose Gewinnermittlung abgeben, fertig wenn ich nicht über ~7000 komme? Hab ich da etwas zu locker gesehen oder nicht beachtet?
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15.04.2007, 22:41
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nochmal langsam: Statt dem vorgedrucktem Formular EÜR kannst du als Kleinunternehmer eine formlose EÜR abgeben.
Unabhängig von den rund 7500 € ab denen man erst EkSt. zahlen muss. Mit den 17500 € Umsatz für die Kleinunternehmerregelung hat das auch nichts zu tun.
Eine EkSt.-Erklärung (inkl. der erforderlichen Anlagen wie z.B. GSE) mit EÜR (in welcher Form auch immer) ist ab dem ersten Euro aus Gewerbeeinnahmen abzugeben.
Geändert von dorintia (15.04.2007 um 23:37 Uhr).
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15.04.2007, 23:13
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von sven07
Ist das nicht so zu verstehen: Formlose Gewinnermittlung abgeben, fertig wenn ich nicht über ~7000 komme? Hab ich da etwas zu locker gesehen oder nicht beachtet?
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Du mußt schon eine komplette Einkommenssteuererklärung abgaben. In Deinem Fall ist das aber auch nichts wirklich schlimmes, mußt ja fast nichts ausfüllen. Ach so, Umsatzsteuererklärung ist auch auszufüllen, aber da kommt dann halt nur der Umsatz rein und ein Nuller für die zu zahlende Steuer, fertig. Alles keine Hexerei, vor der Du Angst haben müsstest.
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16.04.2007, 13:27
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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Hallo ThomasMo,
ja stimmt, wird alles nicht so schlimm sein, nur hat's mich erstmal umgehauen, als ich diese generelle Einkommenssteuereklärung gesehen hab, so viel Zeugs und Krempel was da draufsteht...... naja, diese Formulare sind wohl so gehalten, dass sie größtmögliche (rechtliche) Aufgaben erfüllen.....
Bleibt nur noch die Frage mit der für Kleinunternehmer vereinfachten EÜR (formlos, Umsatz minus Abzüge). Wie kann ich die zusammen (online) mit den Formularen zum Finanzamt schicken? Anhänge kann man blöderweise mit der Software nicht erstellen.
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17.04.2007, 20:06
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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Bleibt nur noch die Frage mit der für Kleinunternehmer vereinfachten EÜR (formlos, Umsatz minus Abzüge). Wie kann ich die zusammen (online) mit den Formularen zum Finanzamt schicken? Anhänge kann man blöderweise mit der Software nicht erstellen.
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Entweder du nimmst den amtlichen Vordruck, oder du schickst es auf dem Postweg zum FA... Online geht das so weit ich weiss nicht. Habe die EÜR bisher immer per Post zusätzlich geschickt.
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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17.04.2007, 21:34
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
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Hallo,
ok, dann werd ich da so tun..... danke
Und die Abgabe ist immer spätestens bis zum 31.05. hab ich jetzt an anderer Stelle gelesen? muss ich das auch jetzt wirklich schon machen, ich hab mich neu gerade mal erst im märz oder april frisch angemeldet.
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17.04.2007, 21:52
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du musst die EkSt.-Erklärung für 2007 mit allem drumherum bis zum 31.05.2008 machen.
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