Da Du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen darfst (wenn müsstest Du sie auch abführen) kann sich der Unternehmer auch nichts "zurückholen".
Du kannst dem Kundennatürlich einen Rabatt geben, das geht aber dann nur auf Deinen Profit und hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, diese weißt Du ja gar nicht erst aus und führst sie auch nicht ab.
Zitat:
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Wahrscheinlich werde ich demnächst sogar auf Ust- pflichtig umstellen ... wie würde das dann laufen ?
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"Demnächst" ist wohl der 1.1.2008, Du mußt das komplette Jahr nämlich gleich behandeln. Zwar kannst Du auch jetzt umstellen, dann müsstest Du aber für alle bereist in diesem Jahr eingegangenen Zahlungen noch Umsatzsteuer abführen.