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Alt 17.04.2007, 16:41   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
chrille macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer und Verkauf an ausl. Unternehmen


Ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich einmal ein paar Fragen.

Ich betreibe ein Einzelunternehmen und nutze die Kleinunternehmerregelung.

Nun möchte ein ausländisches Unternehmen unter Angabe seiner UstID bei mir einkaufen.

Die Frage ist nun : was schreibe ich auf die Rechnung ?
mit / ohne MwSt ? muss ich das als ZM in Saarlouis irgendwie angeben ? Kann sich der ausl. Unternehmer seine Steuer trotzdem zurückholen, die er in Dtl. zahlen mußte ? oder ist das als §19er dann für ihn hinfällig, obwohl er mir seine UStID mitgeteilt hat ?

Weil, die innerdt. Käufer und auch priv. Käufern innerhalb der EU kann ich ja quasi gleich behandeln... und die Rechnung einfach ohne MwSt.- Ausweis schreiben

Ich weiss aber leider nicht weiter, wie das dann hier funktioniert ...

Übrigens habe ich eine UstID für den Einkauf im EU- Raum (bin aber trotzdem ein §19er :-)

Wahrscheinlich werde ich demnächst sogar auf Ust- pflichtig umstellen ... wie würde das dann laufen ?

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. (Trotz der vielen Fragen)

Danke
Chrille
chrille ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.04.2007, 18:25   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Da Du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen darfst (wenn müsstest Du sie auch abführen) kann sich der Unternehmer auch nichts "zurückholen".

Du kannst dem Kundennatürlich einen Rabatt geben, das geht aber dann nur auf Deinen Profit und hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, diese weißt Du ja gar nicht erst aus und führst sie auch nicht ab.

Zitat:
Wahrscheinlich werde ich demnächst sogar auf Ust- pflichtig umstellen ... wie würde das dann laufen ?
"Demnächst" ist wohl der 1.1.2008, Du mußt das komplette Jahr nämlich gleich behandeln. Zwar kannst Du auch jetzt umstellen, dann müsstest Du aber für alle bereist in diesem Jahr eingegangenen Zahlungen noch Umsatzsteuer abführen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2007, 20:39   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
chrille macht alles soweit korrekt
Hallo Thomas, danke für Deine rasche Rückmeldung.

Ja, das mit der Umstellung für das restliche Jahr in rückwirkender Form hab ich mir schon gedacht...
Aber es wird mir leider nichts anderes übrig bleiben, da ich dieses Jahr wohl über die für den §19Abs1 maßgeblichen Grenzen hinweg kommen werde. (bin ja eigentlich auch sehr froh darüber :-)

Aber bei einem Verkauf an einen ausländischen, gewerblichen Kunden habe ich die MwSt. dennoch nicht auszuweisen... habe ich das richtig verstanden ?

Dank für die Antwort

Chrille
chrille ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2007, 21:53   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von chrille Beitrag anzeigen
Aber es wird mir leider nichts anderes übrig bleiben, da ich dieses Jahr wohl über die für den §19Abs1 maßgeblichen Grenzen hinweg kommen werde. (bin ja eigentlich auch sehr froh darüber :-)
Selbst wenn Du die 50.000 Euro überschreitest, solange Du das am JAhresanfang noch nicht voraussehen konntest sollte es kein Thema sein.

Zitat:
Aber bei einem Verkauf an einen ausländischen, gewerblichen Kunden habe ich die MwSt. dennoch nicht auszuweisen... habe ich das richtig verstanden ?
Solange Du als Kleinunternehmr unterwegs bist, richtig verstanden, Du weißt sie grundsätzlich nie aus.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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