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20.04.2007, 12:28
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Baden-Württemberg
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ESt-,USt-Erklärung und EÜR 2006
Hallo zusammen, bin neu hier und finde es echt super ! Ganz kurz zu meiner Wenigkeit: bin Steuerfachkraft, habe aber die letzten Jahre im Büro in der Baubranche gearbeitet. Nebenbei habe ich für meinen Bruder eine Limited und eine Limited & Co. KG gegründet.Jetzt bin ich Hausfrau und genieße es ! Es war alles ziemlich stressig.
Nun aber zu meiner Frage: Meine Freundin ist Kleinunternehmer mit einem Nagelstudio. Werde für sie ihre ESt-Erklärung 2006 machen. Nun bin ich etwas unsicher, ob wir auch wirklich alles fürs Finanzamt haben. Wir haben die ESt-Erklärung 2006, USt-Jahreserklärung 2006, eine einfache Gewinn-Ermittlung für 2006. Bei der EÜR kommt ein Verlust von ca. 1200,- da sie einige Anschaffungen hatte. Meint ihr, dieser Verlust stört das Finanzamt im ersten Jahr? Habe um diese Aufstellung zu vereinfachen, eine Pauschale für Telefon (20,- monatlich), eine Pauschale für Auto (100 km monatlich x 0,30 cent) und für das Arbeitszimmer anteilig der Wohnfläche 16 % der Kosten angenommen. Meint ihr, dass dies so funktioniert?
So ich denke das reicht fürs erste an Fragen. Über Antworten würde ich mich echt freuen. Falls ich noch etwas falsch mache in diesem Forum, bitte auch gleich bescheid sagen.
Gruß biggi1964
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20.04.2007, 12:38
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
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Also aus meiner Erfahrung sollte der Verlust, sogleich in dieser geringen Höhe, kein Problem darstellen.
Die Pauschalen scheinen angemessen und sollten auch "durchgehen".
Was die Erklärungen betrifft, könnte es höchstens sein, dass das FA die Anlage EÜR zur ESt haben will. Bei einer vernünftigen EÜ-Rechnung kann das aber auch mal ausbleiben. Ich hatte bisher noch nicht oft den Fall, dass das FA die EÜR nachgereicht haben will.
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20.04.2007, 12:42
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von biggi1964
bin Steuerfachkraft,.
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Is nicht dein Ernst ...
Zitat:
Zitat von biggi1964
eine Pauschale für Auto (100 km monatlich x 0,30 cent) und für das Arbeitszimmer anteilig der Wohnfläche 16 % der Kosten angenommen.
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Für's Auto benötigt man imho ein Fahrtenbuch um die Kosten entsprechend genau und glaubhaft nachweisen zu können. Bzw. ist vorher erstmal zu gucken zu wieviel Prozent das privat und gewerblich genutzt wird.
Und zum Thema Arbeitszimmer gibt es verschärfte Vorschriften. Da sollte man sich vorher ganz schlau machen.
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20.04.2007, 15:06
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Das Arbeitszimmer ist doch nur noch absetzbar wenn es sich um den Mittelpunkt des Geschäftslebens handelt, d.h. wenn deine Freundin das Nagelstudio in diesem Arbeitszimmer hätte.
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20.04.2007, 18:47
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Baden-Württemberg
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Gut, das waren echt prima Antworten! Vielen Dank! Zu Sven: Das Arbeitszimmer ist der einzige Ort an dem sie Nägel macht. Es ist ein Zimmer in dem Einfamilienhaus, das zu keinem anderen Zweck genutzt wird.
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20.04.2007, 19:08
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Meine Freundin ist Kleinunternehmer mit einem Nagelstudio. Werde für sie ihre ESt-Erklärung 2006 machen.
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der erste Abschnitt des Steuerberatungsgesetz ist dir bekannt, oder???
Hab' schon Strafen an Versicherungsvertreter im hohen 5-stelligen Bereich deshalb gesehen.
Gruß
Sven
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22.04.2007, 20:33
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Wieso Versicherungsvertreter?
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22.04.2007, 20:47
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Vielleicht weil die Steuerberatung gemacht haben?
Da fällt mir ein... ich wollte eine Sig einrichten....
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23.04.2007, 01:00
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Fürs Telefon einfach pauschal 20.- aufstellen? Geht das so einfach? Muss man dass nicht genau nachweisen? Was ist wenn die Rechnung mal mehr als 20.- und mal weniger ist und vor allem wie ists dann mit der genauen Angabe der Vorsteuer auf der Ust-Voranmeldung?
Falls von den 1200.- eine Anschaffung über die 410.-(netto) war, kann dies in der Regel im Anschaffungsjahr nicht komplett abgeschrieben werden!!!
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23.04.2007, 08:48
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Baden-Württemberg
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Hallo Sven, der erste Abschnitt ist mir echt nicht bekannt. Aber es kann mir doch niemand verbieten, einer Freundin zu helfen. Ich verlange oder bekomme dafür ja kein Geld. Das ist ein reiner Freundschaftsdienst, dafür tut sie mir dann auch ab und zu mal einen Gefallen. Ist dies wirklich verboten?
Gruß biggi1964
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23.04.2007, 13:32
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wieso Versicherungsvertreter?
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weil Versicherungsvertreter immer wieder sich zutrauen für ihre Versicherungsnehmer die Steuererklärung auszufüllen und dies in einem sehr großen Rahmen.
Zitat:
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Das ist ein reiner Freundschaftsdienst, dafür tut sie mir dann auch ab und zu mal einen Gefallen. Ist dies wirklich verboten?
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Freundschaftsdienste in der Steuerberatung gibt es nicht. Die sind verboten.
Auch ein Steuerberater darf keine kostenlose Hilfe dem Nachbarn anbieten. Die einzigen Personen, die er beraten darf sind in § 6 StBerG aufgeführt.
Zitat:
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Fürs Telefon einfach pauschal 20.- aufstellen? Geht das so einfach?
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jein, siehe R 33 Abs. 5 LStR.
Gruß
Sven
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23.04.2007, 14:06
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Baden-Württemberg
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Hallo Sven, hab ich echt nicht gewusst. Jetzt weiß ich es und werde mich daran halten. Der Hinweis mit den LStR war echt prima. Vielen Dank dafür.
Gruß biggi1964
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23.04.2007, 14:10
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Baden-Württemberg
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Hallo bobbysix,
falls die Pauschalen angemessen erscheinen, geht dies anscheinend. Vorsteuer gibt es keine da Kleinunternehmer.
Die Anschaffungen waren alle unter 410,- netto (GWG) ansonsten ist schon klar, dass wir diese auf ein paar Jahre hätten verteilen müssen.
Gruß biggi 1964
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11.05.2007, 16:09
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von Sven
Fürs Telefon einfach pauschal 20.- aufstellen? Geht das so einfach?
jein, siehe R 33 Abs. 5 LStR.
Gruß
Sven
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laut R 33 Abs. 5 heisst es:
"Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 EUR monatlich als Werbungskosten anerkannt werden."
Kann ich bei 30.- /Monat nur 20% davon oder 20.- angeben? und auch die Vorsteuer abziehen, oder?
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12.05.2007, 13:46
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Diese § beziehen sich doch auf Angestellte oder sehe ich das falsch?
Deine Bekannte ist aber nicht Angestellt sondern selbständig.
Ist dieser Telfonanschluss in ihrem Geschäftsraum und sie hat noch ein anderes Telefon, dann kann sie zunächst sogar 100% der Kosten absetzen.
Ist dies nicht so und das Telefon wird auch noch privat genutzt, so ist entweder durch Aufzeichnung nachzuweisen, wie hoch der private Anteil ist (ein Dreimonatszeitraum ist da i.d. R. ausreichend) oder der Anteil zu schätzen. Da sollte man sich im realistischen Bereich bewegen.
Bei mir hat das FA bislang sogar 70/30 akzeptiert, allerdings ist das bei meinem Job (freier Musiker) auch plausibler, das ich viel betrieblich telefonieren muss.
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