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02.05.2007, 12:18
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#16
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Für mich schon... ich frag ja nur, weil - wie ich in einem anderen Thread gelesen habe - MaloFFM was mit Webdesign macht.
Mag ja sein, das da auch "mal" Reisekosten anfallen, meist werden es doch wenn überhaupt normale "Zum-Kunden-Fahrten" sein.
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03.05.2007, 10:19
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#17
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
Ort: nahe Frankfurt am Main
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Also es verhält sich so:
Ich bin Webdesigner, grob gesagt. Allerdings mache ich auch Präsentationen in FLash oder Powerpoint welche dann auf Messen laufen. So bin ich dann immer mal auf einer Messe, z.B. in München. Da dann für 3-4 Tage mit eigenem, privaten PKW.
Weiterhin habe ich natürlich Fahrten zu Kunden, Erledigungen machen etc. Dort auch mal Arbeiten in einer Agentur, sagen wir mal um 8 Uhr Abfahrt und Ankunft abends um 21:30 Uhr.
Nun würde ich das gerne alles geltend machen. Natürlich am besten mit einer Software. In dieser würde ich dann die "normalen" Fahrten machen wollen, dann die Sachen wie 13,5 Stunden unterwegs in Agentur und auch solche Geschichten wie 3-4 Tage unterwegs wegen Messe. Inkl. der Pauschalen nach Stunden.
Mein PKW ist privat und sollte es auch bleiben. Mit meinem gebrauchten Punto lohnt sich das nciht so mit der 1% Regelung
Ich bin Einzelunternehmer und mache ganz banale EÜR, keine doppelte Buchführung.
So, ich hoffe ich habe das gut erklärt und Ihr wisst was ich meine. Ansonsten bitte nicht zu sehr ausschimpfen 
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03.05.2007, 12:04
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#18
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Fahrten zu einer Messe sind unstrittig. Da darfst du mit Sicherheit Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
Bei Fahrten zu einer agentur bin ich mir ziemlich sicher, das das FA diese Agentur als Betriebsstätte werten wird, womit sowohl nur noch die 30cent pro Entfernungskilometer(zur Zeit auch nur ab dem 21. kilometer) abgerechnet werden können, als auch keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Die Definition "wo ist die Betriebsstätte" sagt, das sobald man länger als 3 Monate einen gleichen Ort aufsucht (und da reicht auch das man das nur einmal in der Woche oder alle 2 Wochen tut), dieser Ort zu einer Betriebsstätte wird und in folge dessen entsprechend steuerlich zu behandeln ist.
Eine Software, die sowas automatisch macht, kann es eigentlich nicht geben, denn man muss ja jeden Vorgang gesondert betrachten.
Im Übrigen bin ich mir ziemlich sicher, das man ohne Fahrtenbuch so einen Arbeitstag mit verschiedenen Kundenbesuchen und Erledigungen nicht belegen kann.
Im Übrigen reicht es auch aus, das man nur eine private Erledigung einschiebt und schon ist die ganze berufliche Berücksichtigung hin.
Also ich würde nur die wirklich unstrittigen Dinge für die EKSt berücksichtigen, sonst kommt die Steuerprüfung, die irgendwann jeden ereilt, recht teuer. Gerade bei Reise und Fahrtkosten setzt fer Fiskus nämlich als erstes an und dann kommen über den Prüfungszeitraum von 3 Jahren ordentliche Nachzahlungen zusammen, die richtig weh tun können.
Und übrigens: fährst du wirklich weniger als 50% der km beruflich mit deinem PKW?
Wenn ich mir deine Beschreibung anhöre, klingt das für mich nach mehr als 50% beruflicher Nutzung und dann kannst du gar nicht den Wagen privat führen und er muss ins BV.
Die 1% Regelung ist im übrigen fast immer die schlechtere Regelung, wenn man den Wagen überwiegend beruflich nutzt.
Da fährt man mit einem ordnungsgemäss geführten Fahrtenbuch und Ansatz der echten PKW kosten deutlich besser...
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03.05.2007, 12:15
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#19
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Obwohl ich's ja nicht wirklich verstehe(n kann)... Hotelkosten für Messebesuch u.ä., entsprechend belegbar, nichts dagegen. Die gewerblichen km entsprechend abgerechnet, auch kein Problem.
Aber irgendwelche Pauschalen für "Verpflegungsmehraufwendungen", nach Stunden des "Wegseins"... versteh ich nicht. Ich mein..., schön für den einzelnen wenn er das geltend machen kann, aber für mich klingt das sehr ungerecht.
Normale AN müssen auch essen, sind u.U. 12 Stunden von zu Hause weg, nicht nur Selbständige.
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03.05.2007, 12:25
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#20
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
Ort: nahe Frankfurt am Main
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Dem AN kann auch eine Verpflegungspauschale gezahlt werden. Sowas liegt dann im Ermessen des AG.
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03.05.2007, 12:38
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#21
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Am Arbeitsplatz werden ja auch keine Verpflegungspauschalen gewährt, weder bei AN noch beim Selbständigen.
Beim Selbständigen befindet sich zunächst aber der Arbeitsplatz in seiner Wohnung. Sobald er diese verlässt, ist es eine Dienstreise.
Sollte er länger als 8h ohne Unterbrechnung von zu hause weg sein, dann kann er Pauschalen geltend machen.
Sollte der Selbständige aber ein eigenes Büro aufsuchen, oder immer wieder einen gleichen Ort im laufe des Jahres aufsuchen, so verlagert sich die Betriebsstätte für diesen Vorgang an diesen regelmässig besuchten Ort und schon wird alles wieder so behandelt wie bei einem Angestellten.
Da reicht es auch, das man morgens losfährt ,wie beim Threadstarter dargelegtund, Kunden besucht, dann zu der regelmässig aufgesuchten Agentur fährt, dann wieder Kunden besucht und nach 12 h nach Hause kommt und schon kann man KEINE Pauschalen absetzen, weil man zwischendurch ja an einer Betriebsstätte war und deshalb nicht länger als 8h unterwegs war. Du siehst, so viel Unterschied ist da nicht.
Und im Übrigen: Steuerrecht hat ja wohl überhaupt nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Sonst würden ja Erträge aus Kapial und Aktienerträgen nicht so viel besser gestellt als Einkünfte aus Arbeit, egal ob selbständig oder angestellt.
Unser Steuerrecht begünstigt vor allem besser Verdienende, die auch über höhere Kapitalbeträge verfügen. Da kann man in diesem Land richtig Geld mit machen. Durch eigene Arbeit wird man eigentlich nur arm...
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