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27.04.2007, 00:28
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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Umsatzsteuererklärung bei Umsatz im Ausland
Hallo,
ich bin als Freiberufler tätig und sitze momentan über meiner Umsatzsteuererklärung für letztes Jahr. Die Kleinstunternehmerregelung nehme ich nicht in Anspruch.
Ich habe 2006 zwei Aufträge für Kunden in den USA hier von Deutschland aus gemacht (Softwareentwicklung für das Internet). Die Rechnungen habe ich ohne Umsatzsteuer als Nettobetrag gestellt (jeweils unter 1.000 EUR).
Nun dachte ich, dass ich diese Beträge in der Umsatzsteuererklärung (und der Einnahmenüberschussrechnung) zu meinem einkommenssteuerpflichtigen Gewinn für 2006 hinzu zählen muss, und als an das Finanzamt zu entrichtende Umsatzsteuer jeweils 0 EUR eintrage. Also so:
Nettobetrag, Umsatzsteuer
1.000 EUR, 160 EUR (<- normaler "deutscher" Auftrag)
2.000 EUR, 320 EUR (<- normaler "deutscher" Auftrag)
500 EUR, 0 EUR (<- Auftrag in die USA)
500 EUR, 0 EUR (<- Auftrag in die USA)
--------------
Gewinn insgesamt: 4.000 EUR
Umsatzsteuer insgesamt: 480 EUR
Normalerweise würde ich im ELSTER-Formular für die Umsatzsteuererklärung in Feld 290 meinen Nettoumsatz eintragen. Allerdings berechnet das Programm dann automatisch die Umsatzsteuer für den gesamten Umsatz, also inklusive der Aufträge für Kunden in den USA.
Offensichtlich ist das also das falsche Feld für Umsätze mit Drittländern. Aber wo trage ich es dann ein? Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar. Vielleicht hat hier jemand eine ähnliche Situation und kann in seiner Umsatzsteuererklärung nachgucken, in welches Feld ich die USA-Umsätze eintragen muss.
Vielen, vielen Dank für jegliche Hilfe im Voraus. Ich bin für absolut jeden Tipp dankbar.
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27.04.2007, 01:18
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Offensichtlich ist das also das falsche Feld für Umsätze mit Drittländern. Aber wo trage ich es dann ein? Kann mir jemand weiterhelfen?
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kurz und knapp: Kennzahl 209 in der Anlage UR
Gruß
Sven
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27.04.2007, 09:31
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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Hallo Sven und vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Zitat:
Zitat von Sven
kurz und knapp: Kennzahl 209 in der Anlage UR
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Das sind dann steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG eines im Inland ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
Der zugehörige Paragraph lautet:
Zitat:
§ 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner
(1) Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:
- ...
- Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;
- Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen;
- Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. 2Nummer 1 bleibt unberührt;
- ...
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Mir ist nicht ganz klar, was das mit oben genannten Dienstleistungen für Kunden in den USA zu tun hat. Müsste der entsprechende Paragraph hier nicht § 4 Nr. 2 bis 7 UStG anstatt § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG sein? In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird er ja z. B. explizit genannt.
Erneut vielen Dank im Voraus. 
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27.04.2007, 12:48
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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ach verdammt. Ich meinte Kennzahl 205 in der Anlage UR. Sowas kommt davon wenn man meint die Kennzahlen im Kopf zu haben. Sorry 
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27.04.2007, 13:12
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
Zitat von Sven
Ich meinte Kennzahl 205 in der Anlage UR.
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Ok, alles klar. Vielen Dank nochmal... Dann kann ich die Steuererklärung nun rausschicken. 
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