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06.05.2007, 14:07
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
Ort: Niederbayern
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Frage zur Besteuerung eines Geschäftes (gbr)
Hallöchen,
ich hab mal eine Frage, ob ich da etwas richtig verstanden habe. Nächster Termin bei der Steuerberaterin ist leider erst in 2 Wochen.
Ich habe, wenn ich einen Laden besitze, ja mit 3 Steuerarten zu tun:
Umsatzsteuer = durchlaufender Posten
Gewerbesteuer
und meine Einkommenssteuer
Zur Umsatzsteuer ist mir alles klar.
Die Gewerbesteuer zahle ich nur auf den GEWINN des Unternehmens, richtig?
Ok, sagen wir mal (fiktives Beispiel), das Unternehmen hat einen Gewinn von 5000 Euro im Monat.
Ich zahle von diesen 5000 Euro bei 15% Gewerbesteuer - wären 750 Euro.
Vom Gewinn bleiben also 4250 Euro übrig- richtig?
Denn Gewinn verteile ich zu je ein drittel auf: Neuanschaffungen, Sparen und meine Privatentnahme (mein Lohn also)
ein drittel sind 1416 Euro abgerundet. Diese meine Privatentnahme muss ich ja nun nochmal versteuern (meine Einkommenssteuer). Wenn ich Pech hab, hab ich den Steuersatz von 40%, da mein Mann gut verdient.
Von 1416 Euro, bleiben mir also aufgerundet 850 Euro übrig.
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Klar, davon gehen dann noch 250 Euro Krankenkasse und div. Versicherungen weg.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist es wirklich schwer ein eigenes Geschäft zu führen. Denn damit mir abzüglich der laufenden Kosten, evt. einer 400 Euro Kraft diese 5000 Gewinn übrig bleiben, muss ich 10.000 Euro Umsatz machen.
Ich muss also 10.000 Euro Umsatz machen, damit mir unter dem Strich 500 Euro zum Leben übrigen bleiben *grübel*
grübel grübel.....
Ps. ich mag nur wissen, ob ich richtig liege, ihr müsst mir nat. keine Steuertips geben Aber mein Kopf rechnet und brummt schon und hält es nicht bis zum nächsten Termin aus *g*
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06.05.2007, 14:16
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von prinoba
Ok, sagen wir mal (fiktives Beispiel), das Unternehmen hat einen Gewinn von 5000 Euro im Monat.
Ich zahle von diesen 5000 Euro bei 15% Gewerbesteuer - wären 750 Euro.
Vom Gewinn bleiben also 4250 Euro übrig- richtig?
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Guck mal da: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer
Zitat:
Zitat von prinoba
Denn Gewinn verteile ich zu je ein drittel auf: Neuanschaffungen, Sparen und meine Privatentnahme (mein Lohn also)
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Du bringst da was durcheinander... Neuanschaffungen sind wieder Ausgaben, minimieren also schon vorher den Gewinn. Sparen und Privatentnahme gibt es bei Einzelunternehmen oder GbR nicht, dafür müsstest du dann eine andere Rechtsform wählen.
Zitat:
Zitat von prinoba
Wenn ich Pech hab, hab ich den Steuersatz von 40%, da mein Mann gut verdient.
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Wenn ihr zusammenveranlagt seid, werden zur Ermittlung der zu zahlenden EkSt. eure Einkünfte zusammengerechnet, wie bisher auch.
Zitat:
Zitat von prinoba
Ps. ich mag nur wissen, ob ich richtig liege,
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Dafür erstellt man dann eben gut geschätzte Kalkulationen, 'nen Rentabilitätsplan u.ä.
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06.05.2007, 14:22
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
Ort: Niederbayern
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Zitat:
Zitat von dorintia
Sparen und Privatentnahme gibt es bei Einzelunternehmen oder GbR nicht, dafür müsstest du dann eine andere Rechtsform wählen.
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Das verstehe ich nicht. Ich muss doch Rücklagen bilden, wenn wir uns weiter ausbauen wollen - wie geht das dann?
Ich mache keine Privatentnahmen? Was dann?
Zahle ich mir ein Gehalt?
Ohje, mein Kopf raucht-- ich hab noch viel zu lernen
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06.05.2007, 14:31
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von prinoba
Zahle ich mir ein Gehalt?
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Nein, eben nicht. Alles was über bleibt, also der Gewinn, ist deins. Ob du den durch Neuanschaffungen minimierst ist eine Möglichkeit, wenn du sagst, nö, die alte Maschine tut es noch, hast du halt mehr Gewinn den du für andere Dinge ausgeben kannst.
Eine Möglichkeit des "Sparens" sind Ansparabschreibungen, für die gibt es gesetzl. Regelungen.
Ein Gehalt bezieht z.B. der Geschäftsführer einer GmbH.
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06.05.2007, 14:33
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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keine Gehaltszahlung ...
du versteuerst deinen buchhalterischen Gewinn (laut EÜR oder Bilanz), egal ob du den wirklich entnommen hast oder auch nicht
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06.05.2007, 14:34
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
Ort: Niederbayern
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Und schaut es auch so aus, wenn die gbr aus 2 Personen besteht? Das wird bei uns bald der Fall sein - es sollen ja beide davon leben können
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06.05.2007, 14:36
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
Ort: Niederbayern
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Zitat:
Zitat von Thomas
keine Gehaltszahlung ...
du versteuerst deinen buchhalterischen Gewinn (laut EÜR oder Bilanz), egal ob du den wirklich entnommen hast oder auch nicht
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Den versteuer ich, ok (gewerbesteuer)
Aber ich muss ja noch Einkommenssteuer zahlen - die werd ich ja nicht auf den kpmpletten Gewinn zahlen müssen?
Die zahl ich doch nur auf dass, was ich Privat entnehme, oder?
Wie gesagt, die Gbr wird bald aus 2 Pers. bestehen - ist es dann das gleiche?
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06.05.2007, 14:40
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von prinoba
Den versteuer ich, ok (gewerbesteuer)?
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Hast du den Link zur Gewerbesteuer gelesen???
Zitat:
Zitat von prinoba
Aber ich muss ja noch Einkommenssteuer zahlen - die werd ich ja nicht auf den kpmpletten Gewinn zahlen müssen?
Die zahl ich doch nur auf dass, was ich Privat entnehme, oder??
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Doch, nein, der Gewinn ist deins. Punkt.
Zitat:
Zitat von prinoba
Wie gesagt, die Gbr wird bald aus 2 Pers. bestehen - ist es dann das gleiche?
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Da wird dann nur der Gewinn entsprechend aufgeteilt (siehe obigen Link) und jeder versteuert seinen Teil. Es muss ja auch jeder ein Gewerbe anmelden gehen.
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06.05.2007, 15:10
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
lassen Sie uns mal ein Wort zur Gewerbesteuer verlieren... Ihre Rechung ist nämlich nicht richtig!
Mal unterstellt, Sie würden einen Gewinn von 60.000€ im Jahr erwirtschaften, dann fiele Gewerbesteuer an, die sich wie folgt berechnet:
60.000€ Gewerbeertrag (-+Hinzurechnungen und Kürzungen)
./. 24.500€ Freibetrag
= 35.500€
./. 12.000 * 1% = 120€
./. 12.000 * 2% = 240€
./. 11.500 * 3% = 345€
=====================
Steuermessbetrag = 705€
x Hebesatz 350%
= Gewerbesteuer 2.467,50€
=====================
Durch den Freibetrag i.H. von 24.500€ und die in 12.000€ Schritten gestaffelte um jeweils 1% steigende Steuermesszahl wird die Gewerbesteuer niedriger ausfallen, d.h. mithin nur mit 4,11% vom Gewinn zu Buche schlagen und nicht mit 15% wie Sie unterstellten.
Des weiteren besteht das Problem, dass Sie ansprechen nur in sekundärer Betrachtungsweise aus dem Problem des hohen Einkommens des Ehegatten. Hier geht es vielmehr um eine vorausschauende Planung, um mit den Mitteln, die das Gesetz bietet ein Maximum erreichen zu können.
Beispielsweise durch Bildung einer Ansparabschreibung, um dadurch die nötige Liquidität für weitere Investitionen zu schaffen. Hier geht es um reine Bilanzplanung und dann klappt es auch mit dem Geschäft.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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06.05.2007, 15:35
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
Ort: Niederbayern
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Vielen Dank,
das mit der Gewerbesteuer habe ich nun verstanden ;-)
Habe ich auch richtig verstanden, dass die Einkommenssteuer auf 50% des Gewinnes (bei einer 2-Personen-Gesellschaft) fällig wird?
Was ich nicht verstehe ist dieses:
"Des weiteren besteht das Problem, dass Sie ansprechen nur in sekundärer Betrachtungsweise aus dem Problem des hohen Einkommens des Ehegatten. Hier geht es vielmehr um eine vorausschauende Planung, um mit den Mitteln, die das Gesetz bietet ein Maximum erreichen zu können.
Beispielsweise durch Bildung einer Ansparabschreibung, um dadurch die nötige Liquidität für weitere Investitionen zu schaffen. Hier geht es um reine Bilanzplanung und dann klappt es auch mit dem Geschäft."
Gibt es Seiten, wo ich darüber mehr lesen kann?
Ich fürchte, ich brauche bald einen Unternehmensberater - der finanziell, da wir ohne Kredite die Gründung gestartet haben, aber leider noch nicht drinnen ist.
Ich danke schonmal für das durchleuten ;-)
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06.05.2007, 15:43
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von prinoba
Habe ich auch richtig verstanden, dass die Einkommenssteuer auf 50% des Gewinnes (bei einer 2-Personen-Gesellschaft) fällig wird?
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Wenn ihr so teilen wollt, ja.
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07.05.2007, 14:55
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Die Aufteilung des Gewinns innerhalb einer GbR läuft normalerweise bei 2 Personen 50/50, es sei denn, man hat im Gesellschaftervertrag etwas anderes geregelt, was durchaus möglich ist.
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07.05.2007, 15:18
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
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Des weiteren besteht das Problem, dass Sie ansprechen nur in sekundärer Betrachtungsweise aus dem Problem des hohen Einkommens des Ehegatten. Hier geht es vielmehr um eine vorausschauende Planung, um mit den Mitteln, die das Gesetz bietet ein Maximum erreichen zu können.
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Hallo ...
die o.g. Äußerung war nicht verständlich? ... dann versuche ich es mal auf einfachem Wege zu erläutern, bei Rückfragen melden Sie sich dann halt nochmals.
Bei vielen Gründern tritt der Umstand auf, dass der Ehegatte hohe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und die zusammenveranlagten Eheleute hierdurch bereits einem hohen Steuersatz unterliegen.
Daraus ergibt sich, dass man bei Bildung seines "Preises" diesen Steuersatz mit "verdienen" muss und im Gegensatz zu einzelveranlagten Gründern seine Leistung oftmals zu höheren Preisen anbieten muss.
Aber... viele Gründer lassen außer Acht, dass dies auch Vorteile mit sich bringen kann, die dann halt nur sehr sorgfältig im Voraus geplant werden müssen.
Eine Möglichkeit wäre z.B. den Unternehmensgewinn des einen Ehegatten durch eine Ansparabschreibung in den Verlust zu bringen, um hierdurch die Summe der Einkünfte derart zu mindern, dass eine Einkommensteuererstattung ausgelöst wird, mit der man dann das neu zu erwerbende Wirtschaftsgut finanzieren kann.
Dies muss eben nur sehr sorgfältig geplant werden, wenn man es jedoch tut, dann kann man mit diesen Instrumenten hervorragend spielen.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
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08.05.2007, 08:35
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
Ort: Niederbayern
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
So langsam hab ich den Durchblick.
Sehe ich es richtig, dass die Planung der Vorteile nur ein Experte übernehmen kann? Oder kann ich mir diese Infos selbst beibringen?
Dieses Jahr wird das Geschäft sicher noch Verlust machen- ab nächstem Jahr sind allerdings Gewinne zu erwarten und da wär es ja gut, wenn ich wüßte, wie ich dann vorgehe.
Danke nochmal
Viele Grüße
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