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10.05.2007, 01:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Internetkosten ect. absetzen
Hallo,
Mal wieder eine Frage:-)
GBR, 2 Mann.
Beide arbeiten von zuhause aus .
Ich mache die Online Sachen und mein Kollege Versand usw.
Wie setzt man eigentlich das für das Gewerbe benötigte Internet und Telefon ab ??
Macht das am ende des Jahres jeder für sich alleine in der Steuererklärung??
Gruß
Vossi
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10.05.2007, 02:54
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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verschiedene Möglichkeiten:
für Telefonkosten: Einzelverbindungsnachweis bzw. getrennte Nummern für Privat & Gewerbe
oder pauschale Privatnutzung von Gesamtrechnung jeden Monat auf Privat buchen, Rest der Rechnung auf Betrieb *
für Internet: prozentuale Schätzung (z.B. 90% gewerblich, 10% privat)
* such mal nach "Pauschale privat Telefon" o.ä. hier im TP, das Thema gab's ab und an schon mal, hab' die Pauschalbeträge nicht im Kopf
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10.05.2007, 15:11
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Ok, die Beiträge im Forum hierrüber sind schon etwas älter.
Ich habe zb. eine Flatrate für 85 Euro im Monat, da ist alles inbegriffen, sogar Handygespräche vom Festnetzt aus.
Soll ich diese 85 Euro zu 50 % jeden monat in mein Kassenbuch aufnehmen als Ausgabe.
Ebendso mein Gesellschafter, der benutzt ja auch seinen Pc und sein Telefon Gewerblich für unsere GBR.
Vossi
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10.05.2007, 20:20
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
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Hallo Vossi,
die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn man die Telefon- und Internetkosten 100% betrieblich erfasst und dafür im Gegenzug einen "Eigenverbrauch" in Höhe von 30 Euro netto zzgl. 19% = 5,70 Euro, also insgesamt 35,70 Euro monatlich bucht. Du musst dann 30 Euro als Einnahmen erfassen und die 5,70 Euro monatlich in der Voranmeldung abführen. Lediglich wenn ihr einen betrieblichen Anschluss habt und zusätzlich die jeweils privaten reinnehmen wollt, könnte man mit sachgerechter Schätzung arbeiten.
Grüsse Katrin
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10.05.2007, 20:31
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Hallo Katrin,
"Eigenverbrauch" in Höhe von 30 Euro netto zzgl. 19% = 5,70 Euro, also insgesamt 35,70 Euro monatlich bucht.
Schreibe ich mir dafür eine eigene rechnung ?
Oder reicht es Handschriftlich festgelegt , wenn ich es zu den Akten lege.
Wenn ich jetzt nachrechne, zahle ich 5,70 Vorsteuer und kann 8 Euro abziehen.
Das lohnt sich ja eigentlich gar nicht, das sind ja gerade mal ca. 25 Euro im Jahr ersparniss :-)
Vossi
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10.05.2007, 20:55
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
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Hallo Vossi,
natürlich keine Rechnung. Das sind Standardwerte der Finanzverwaltung, die sind einheitlich für alle Steuerpflichtigen gleich.
Ich weiss nicht, ob du über ein Programm und mit welchem Kontenrahmen du buchst. Beim benutzen des SKR03 buchst du die 35,70 Euro im Soll auf das Konto 1880 und im Haben auf das Kto. 8922 (da fliessen die Werte und auch die Umsatzsteuer automatisch in die Voranmeldung ein). Beim SKR04 sind es im Soll das Kto. 2130 und im Haben 4657 (so in der Richtung). Und wenn du alle Voranmeldungen von Hand erstellst, dann rechne einfach die 30 Euro auf den Nettobetrag drauf und die USt auf die USt-Zahl in der Voranmeldung. Du vermerkst dir in deiner Akte, dass du eben diesen Eigenverbrauch in Höhe von 360 Euro jährlich als Einnahmen netto angesetzt und die USt abgeführt hast. Am besten unter den Betriebseinnahmen ein Feld einfügen mit "unentgeltlicher Wertabgabe 19% USt" und dort die 360 Euro als Nettoeinnahme einsetzen.
Reicht dir das? Wenn nicht, mail mir auf katrin.barth@fibu-barth.de
Grüsse Katrin
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11.05.2007, 00:03
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Bei mir hat das FA mal festgesetzt, das ich ohne gesonderten Nachweis 70% meiner Telefonkosten absetzen darf. 30% sind dann Eigenverbrauch=private Nutzung. Diese Regelung wird auch bei Kollegen von mir angewendet.
Ich weiss zwar nicht, ob es da eine entsprechende Grundlage gibt, aber die wird bei mir seit Jahren anstandslos akzeptiert.
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11.05.2007, 00:18
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
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Hallo Junimond,
ich kenne dein Unternehmen nicht. Aber ich finde, dass du nicht sonderlich gut fährst unter Umständen mit der 30/70 Regelung. Ich z.B. habe monatlich eine T-Com-Rechnung von etwa 70 Euro und eine Handy-Rg. von etwa 150 Euro, macht zusammen 220 Euro brutto. Würde ich nun 30% privat rausrechnen müssen, dann hätte ich - neben dem nur 70%igen Vorsteuerabzug - einen Privatanteil von 66 Euro brutto. Also dafür, dass die Finanzverwaltung 35,70 Euro brutto akzeptiert, wäre der Deal ein schlechter - findest du nicht?
Grüsse Katrin
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11.05.2007, 00:32
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also dafür, dass die Finanzverwaltung 35,70 Euro brutto akzeptiert, wäre der Deal ein schlechter - findest du nicht?
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das Handy wird bei den 30 EUR monatlich nicht erfasst. Dafür wird extra ein Privatanteil fällig.
Gruß
Sven
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11.05.2007, 00:52
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Also bei mir war es so, das das FA mich vor die Wahl gestellt hat, entweder meinen privaten Anteil nachzuweisen, oder diese Regelung anzuwenden.
Von deiner Regelung hatte ich bislang keine Kenntnis und diese 30/70 Regelung schien mir im Verhältnis zu meiner von mir über den Daumen gepeilten privaten Nutzung von Handy und Festnetz ganz in Ordnung.
Der private Anteil mag zwar des öfteren sogar niedriger als 30% sein, aber so einen Aufwand, wie ich ihn beim PKW mit Fahrtenbuch etc. betreibe, möchte ich jetzt nicht auch noch mit dem Telefon anfangen.
Wenn ich mir das nur vorstelle, werde ich wieder so müde 
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11.05.2007, 18:36
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
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Hallo Sven,
könntest du mir zum nachlesen noch die gesetzliche Grundlage nennen, dass für das Handy die 30 Euro extra anfallen?
Gruss und Danke
Katrin
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11.05.2007, 22:40
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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könntest du mir zum nachlesen noch die gesetzliche Grundlage nennen, dass für das Handy die 30 Euro extra anfallen?
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nein, die kann ich dir nicht nennen. Du wirst mir wahrscheinlich auch nicht nennen können, wo die Sache mit den 30 EUR steht.
Als Finanzbeamter kenne ich aber die internen Anweisungen soviel sei gesagt.
Gruß
Sven
EDIT: Hab' gerade mal geschaut. Die 30 EUR stehen doch tatsächlich in einer öffentlichen Anweisung. Nämlich in der Verfügung der OFD Bremen vom 23.06.1994 (Az. S 2144-St 2010).
Zitat:
Höhe des privaten Nutzungsanteils bei betrieblichen Telefonkosten
Fundstelle: EStG-Kartei BR § 4 (4) EStG Fach 1 Nr 1001
Oberfinanzdirektion Bremen Bremen, 23.06.1994
S 2144-St 2010
Höhe des privaten Nutzungsanteils bei betrieblichen Telefonkosten
Um den Privatanteil für Telefonkosten in angemessener Höhe zu berücksichtigen, muß differenziert werden zwischen
a) einem Privatanschluß in der Wohnung mit beruflicher
/betrieblicher Mitbenutzung
und
b) einem betrieblichen Anschluß (Telefon in den Betriebs- bzw. in
den Praxisräumen) mit privater Mitbenutzung.
Zu a)
Bei einem Fernsprechanschluß in der Wohnung eines Stpfl. ist im allgemeinen davon auszugehen, daß der Anschluß für private Zwecke eingerichtet worden ist. Ein beruflicher/betrieblicher Kostenanteil kann nur dann berücksichtigt werden, wenn er anhand objektiv nachprüfbarer Merkmale leicht und einwandfrei feststellbar ist und betragsmäßig ins Gewicht fällt. Der Teil der Aufwendungen, der als Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen ist, kann ggf. geschätzt werden (vgl. R 117 EStR 1993). In die Schätzung einzubeziehen sind sowohl die Telefongrundgebühr als auch die Gesprächsgebühren (u.a. BFH, BStBl 1981 II S. 131). Für die als Werbungskosten anzuerkennenden Ausgaben eines Arbeitnehmers für Telefongespräche in seiner Wohnung ist durch SfF-Erlaß vom 11. Juni 1990 - S 2350-1127-Ha - 1) mit Wirkung ab 1990 eine differenzierte Regelung getroffen worden.
Gegen die analoge Anwendung bestehen keine Bedenken, wenn der Unternehmer nicht über gesonderte Geschäftsräume, sondern nur über ein "häusliches Arbeitszimmer" verfügt und sich das betrieblich genutzte Telefon in der Privatwohnung befindet.
Der vorgenannte Erlaß wird hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon ergänzt durch SfF- Erlaß vom 14. Oktober 1993 - S 2353-1886-130 - 2).
Zu b)
In der Privatnutzung des betrieblichen Telefonanschlusses liegt eine Nutzungsentnahme i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die mit den Selbstkosten zu bewerten ist. Da der Umfang der privaten Nutzung regelmäßig nicht ermittelt werden kann, ist er gem. § 162 AO zu schätzen. Dies kann zwar grundsätzlich nur unter Beachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles erfolgen. Um eine möglichst einheitliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte zu gewährleisten, erscheint es jedoch durchaus sinnvoll, wenn die Finanzämter bei der Schätzung des Nutzungsanteils von gleichen Grundlagen ausgehen.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes haben die jährlichen Fernsprechgebühren eines Vier-Personen-Haushalts von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen durchschnittlich etwa 700 DM (Stand 1981) betragen. Weil seit diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Veränderungen bei den Fernsprechgebühren eingetreten sind, kann dieser Durchschnittswert unverändert zugrunde gelegt und der private Nutzungsanteil in entsprechender Höhe berücksichtigt werden. Abhängig von den Umständen im jeweiligen Einzelfall kann es aber durchaus angezeigt sein, von diesem Wert abzuweichen und entsprechend höhere bzw. niedrigere Beträge als Nutzungsentnahme anzusetzen. Solche Umstände liegen beispielsweise vor, wenn nahe Angehörige des Stpfl. weit entfernt leben oder wenn dem Stpfl. in seiner Wohnung zusätzlich noch ein Privatanschluß zur Verfügung steht.
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1) EStG-Kartei BR § 3 EStG Fach 4 Nr 12
2) EStG-Kartei BR § 8 EStG Fach 1 Nr 12
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wenn man bedenkt, dass 700 DM der Stand von 1981 war, so sollte man davon ausgehen, dass Handygebühren nicht in die Pauschale einfließen.
Geändert von Sven (11.05.2007 um 22:49 Uhr).
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11.05.2007, 23:24
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
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Okay Sven, ich geb dir ja recht - weder meine noch deine Version stehen faktisch im Gesetz
Es ist richtig, dass diese 30 Euro netto (ähnlich wie die 30 Cent für Dienstkilometer bei Geschäftsreisen) nirgends definiert sind, sondern nur so von der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Ich bin mir ebenso sicher, dass unter Umständen der ein oder andere Betriebsprüfer dies moniert, wenn die Telefonkosten sehr hoch sind. Bislang ist mir das in meiner Praxis als Buchhalter aber noch nicht passiert, dafür gibt es noch viel mehr andere Dinge, auf die sich die Prüfer stürzen  und das ist auch gut so.
Solange man seine Entscheidung für eine sachgerechte Schätzung des Eigenverbrauchs beim Telefon o.ä. gegenüber dem Finanzamt ordentlich und plausibel begründen kann, wird man sicher keine Probleme bekommen.
Grüsse
Katrin
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12.05.2007, 00:05
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Wie gesagt die 30/70 regelung wird bei mir akzeptiert und so mache ich das auch schon geraume Zeit. Wurde auch im Rahmen meiner Aussenprüfung nicht beanstandet.
Aber solche Dinge liegen sehr wahrscheinlich auch in einem gewissen Ermessenspielraum.
Meine Telefonkosten halten sich sowieso aufgrund von Flatrate bei Festnetz und nem Minutenpaket beim Handy sehr in Grenzen.
Telefonieren ist auch die einzige Ausgabe in meinen Betriebskosten , die sich über die Jahre massiv verringert hat.
Heute hab ich ja Festnetz und Handy zusammen nur noch die Kosten wie noch früher nur fürs Handy.
Da wird wohl das fA insgesamt nicht mehr sehr interessiert sein, weil das meinen gewinn sowieso kaum noch mindert.
Das ist ja eigentlich vor allem der Posten Fahrtkosten, der ja vom Gesetzgeber schon mal kräftig zusammengestrichen wurde 
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12.05.2007, 00:11
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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(ähnlich wie die 30 Cent für Dienstkilometer bei Geschäftsreisen)
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die sind definiert.
R 4.12 EStR verweist auf die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften, so dass R 37 ff LStR anzuwenden sind. H 38 LStH nennt dann die Beträge.
Zitat:
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Ich bin mir ebenso sicher, dass unter Umständen der ein oder andere Betriebsprüfer dies moniert, wenn die Telefonkosten sehr hoch sind.
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nicht nur, bin während der Ausbildung auch für 2 Monate in der Betriebsprüfung gewesen und da wurde in jedem Fall drauf geachtet (geprüft wurden zum Großteil Betriebe mit 10 bis 30 Angestellten).
In meiner eigenen Prüfung ohne Hilfe eines Kollegen habe ich einen kleinen Versicherungsvertreters ohne steuerliche Beratung unter die Lupe genommen. Da habe ich jedoch drauf verzichtet einen Privatanteil für das Handy anzusetzen und habe es bei den 360 EUR gelassen. War so schon schlimm genug für den armen Menschen.
Zitat:
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Solange man seine Entscheidung für eine sachgerechte Schätzung des Eigenverbrauchs beim Telefon o.ä. gegenüber dem Finanzamt ordentlich und plausibel begründen kann, wird man sicher keine Probleme bekommen.
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eine vernünftige Begründung erleichtert viele Dinge.
Gruß
Sven
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