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21.05.2007, 17:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bonn
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Feststellungserklärung 2006
Hi,
in 10 Tagen ist es soweit, die Feststellungerklärung für 2006 muss raus.
Ich habe bezüglich der Aufteilung auf die Gesellschafter unserer GbR allerdings ein Problem:
Es gibt keine Gewinnaufteilung sprich keine Ausschüttung der Einkünfte. Alles bleibt auf dem Firmenkonto und dient der Neuinvestition. Anteile an der GbR sind paritätisch verteilt, so dass ich bei 4 Gesellschaftern eigentlich bei der Aufteilung der Einkünfte 25% eintragen müsste. Wir teilen aber nichts auf...Muss ich jetzt eine fiktive Einkunftsaufteilung schreiben?
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21.05.2007, 17:15
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Solange das Geld nicht tatsächlich ausgegeben ist, und somit eine Ausgabenrechnung vorliegt die ihr dann ja wieder geltend macht, ist das euer Gewinn.
Also entsprechend als Einkünfte für jeden einzelnen anzugeben.
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21.05.2007, 19:41
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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deutlicher: es kommt nicht auf eine Auszahlung an bei der GbR, sondern auf den Gewinn, der ermittelt wird. Dieser wird auf die Gesellschafter verteilt und fließt in deren ESt-Erklärung ein!
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21.05.2007, 21:38
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Genau. Man kann nicht einfach sagen, wir geben das Geld ja noch aus und deshalb werden wir es nicht versteuern.
Was am Ende des Jahres als Gewinn übrig bleibt ist auf die Gesellschafter anteilig zu verteilen (in der Regel zu gleichen Teilen) und dies ist dann von jedem individuell zu versteuern.
Es gibt theoretisch noch die Möglichkeit eine Ansparrücklage zu bilden und damit die Steuer zu senken.
Da sind bestimmte Bedingungen daran geknüpft, aber ich glaube nicht, ob sich das hier wirklich lohnt.
Muss man halt durchrechnen und klären, ob in diesem Fall so etwas möglich ist.
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22.05.2007, 16:50
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bonn
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Danke für die Antworten, wieder etwas verstanden.
Eine Frage hätte ich allerdings noch:
Gilt bei der Feststellungerklärung auch Sollbesteuerung?
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22.05.2007, 20:32
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Nein. Normalerweise gilt Istversteuerung.
Man kann, glaube ich, Soll-Versteuerung beantragen, aber ist nicht sinnvoll.
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23.05.2007, 16:04
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Da wird jetzt aber gut was durcheinander geschmissen.
Der Gewinn einer Personengesellschaft wird nicht "ausgeschüttet".
Er wird erzielt und versteuert, ganz gleich, wieviel die Gesellschafter entnommen haben.
Soll/Ist-Versteuerung kommen als Begriffe aus der Umsatzsteuer.
Ihr meint Zufluß/Abfluß-Prinzip bzw. periodengerechte Gewinnermittlung.
Das hängt davon ab, ob die GbR eine Einnahme/Überschussrechnung nach 4 III EStG oder eine Bilanz abgibt.
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