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Alt 21.05.2007, 17:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bonn
Nitram80 macht alles soweit korrekt

Feststellungserklärung 2006


Hi,

in 10 Tagen ist es soweit, die Feststellungerklärung für 2006 muss raus.
Ich habe bezüglich der Aufteilung auf die Gesellschafter unserer GbR allerdings ein Problem:

Es gibt keine Gewinnaufteilung sprich keine Ausschüttung der Einkünfte. Alles bleibt auf dem Firmenkonto und dient der Neuinvestition. Anteile an der GbR sind paritätisch verteilt, so dass ich bei 4 Gesellschaftern eigentlich bei der Aufteilung der Einkünfte 25% eintragen müsste. Wir teilen aber nichts auf...Muss ich jetzt eine fiktive Einkunftsaufteilung schreiben?
Nitram80 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.05.2007, 17:15   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Solange das Geld nicht tatsächlich ausgegeben ist, und somit eine Ausgabenrechnung vorliegt die ihr dann ja wieder geltend macht, ist das euer Gewinn.
Also entsprechend als Einkünfte für jeden einzelnen anzugeben.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2007, 19:41   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
deutlicher: es kommt nicht auf eine Auszahlung an bei der GbR, sondern auf den Gewinn, der ermittelt wird. Dieser wird auf die Gesellschafter verteilt und fließt in deren ESt-Erklärung ein!
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2007, 21:38   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Genau. Man kann nicht einfach sagen, wir geben das Geld ja noch aus und deshalb werden wir es nicht versteuern.
Was am Ende des Jahres als Gewinn übrig bleibt ist auf die Gesellschafter anteilig zu verteilen (in der Regel zu gleichen Teilen) und dies ist dann von jedem individuell zu versteuern.
Es gibt theoretisch noch die Möglichkeit eine Ansparrücklage zu bilden und damit die Steuer zu senken.
Da sind bestimmte Bedingungen daran geknüpft, aber ich glaube nicht, ob sich das hier wirklich lohnt.
Muss man halt durchrechnen und klären, ob in diesem Fall so etwas möglich ist.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2007, 16:50   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bonn
Nitram80 macht alles soweit korrekt
Danke für die Antworten, wieder etwas verstanden.

Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Gilt bei der Feststellungerklärung auch Sollbesteuerung?
Nitram80 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2007, 20:32   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Nein. Normalerweise gilt Istversteuerung.
Man kann, glaube ich, Soll-Versteuerung beantragen, aber ist nicht sinnvoll.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2007, 16:04   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Da wird jetzt aber gut was durcheinander geschmissen.
Der Gewinn einer Personengesellschaft wird nicht "ausgeschüttet".
Er wird erzielt und versteuert, ganz gleich, wieviel die Gesellschafter entnommen haben.
Soll/Ist-Versteuerung kommen als Begriffe aus der Umsatzsteuer.
Ihr meint Zufluß/Abfluß-Prinzip bzw. periodengerechte Gewinnermittlung.
Das hängt davon ab, ob die GbR eine Einnahme/Überschussrechnung nach 4 III EStG oder eine Bilanz abgibt.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
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