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Alt 25.05.2007, 17:42   #1
TP-Junior
 
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Brauche Hilfe bei Einkommensteuer-Erklärung


Hallo zusammen,

Ihr müsst mir mal helfen - ich werde sonst noch wahnsinnig und jage das FA in die Luft Diese Formulare sind einfach nur furchtbar.

Es geht um folgendes:
Ich habe im Januar noch mein Praktikum gemacht. Da gab es 100 Euro für (und so einen elektronischen Lohnsteuer-Dingens, der auch an das FA ging).

Dann habe ich 6 Monte auf 400 Euro-Basis gearbeitet. Dann habe ich mein Studium angefangen und noch zwei weitere Monate gearbeitet, aber mehr wie 400 Euronen pro Monat verdient und ein paar Euro in die gesetzl. Rentenversicherung gezahlt.

Zusätzlich bin ich seit 2/06 nebenberuflich selbstständig, falle aber insgesamt trotzdem noch unter den Steuerfreibetrag von ca. 7000 Euro.
Folglich muss ich doch nur folgendes abgeben:
-Einkommensteuer-Erklärung mit den Anlagen N und GSE
-Umsatzsteuer-Jahreserklärung und eine formlose EÜR

Die beiden letzten waren ja noch einfach.
Aber nun das Problem: Muß ich überhaupt (und wenn ja wo) das Geld eintragen, was ich auf 400€-Basis bzw. danach verdient habe (Steuer wurde nicht abgeführt). Die Praktikumsvergütung müsste ja auch irgendwo angegeben werden.

Wo sind die entscheidenden Felder in den Anlagen GSE und N ? Sonderbelastungen und Ausgaben und so gibt es bei mir im Grunde nicht ?

Da mir die letzten Male hier auch so gut geholfen wurde, danke ich Euch schon jetzt für Eure Mühe und die Klärung der ein oder anderen Frage !

Viele Grüße
John
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Alt 25.05.2007, 17:50   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Aber nun das Problem: Muß ich überhaupt (und wenn ja wo) das Geld eintragen, was ich auf 400€-Basis bzw. danach verdient habe (Steuer wurde nicht abgeführt). Die Praktikumsvergütung müsste ja auch irgendwo angegeben werden.
der Minijob wurde wahrscheinlich vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Er lief also nicht auf Lohnsteuerkarte und deshalb auch nicht in der Steuererklärung einzutragen.

Wie die Praktikumsvergütung zu behandeln ist weiß ich nicht, da es da mehrere Möglichkeiten gibt, so dass man den Einzelfall kennen müsste.

Je nachdem wie weit du unter den 7.664 EUR bist würde ich mir aber gar keinen großen Kopf darum machen. Einfach die Zahlen eintragen, zur Not mit einem Blatt daneben, dass du diese Einkünfte hattest und nicht weist wo die einzutragen sind, oder wie auch immer. Im Endeffekt ist es dem Finanzamt sowieso egal wenn es die Zahlen sieht zumal du die gezahlten Steuern in voller Höhe wieder erstattet bekommst.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 25.05.2007, 18:01   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Feldbahner macht alles soweit korrekt
Hi Sven,

danke schonmal für deine Antwort !
Richtig, die Steuern für die 400€ wurden vom Arbeitgeber bezahlt. (Hätte ich dazuschreiben sollen).

Zitat:
Im Endeffekt ist es dem Finanzamt sowieso egal wenn es die Zahlen sieht zumal du die gezahlten Steuern in voller Höhe wieder erstattet bekommst.
Der Witz ist ja, ich habe nirgendwo auch nur einen Cent Steuern bezahlt, außer der Umsatzsteuer natürlich. Folglich kann ich ja auch nix zurückbekommen oder irgendwas anrechnen. Dann müssten die mir ja was zahlen und das machen die bestimmt nicht ...
Trotzdem will das FA ja bestimmt wissen, was ich woher für Gelder bekommen habe - nicht das auf einmal die Steuerfahndung kommt ich hinter Gitter komme ...
Feldbahner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 18:25   #4
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Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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hallo!

1.) also, das Lohnsteuer-Dingens wird wohl die Lohnsteuerbescheinigung sein, die elektronisch übermittelt wurde. Diese musst in Anlage N angeben.

2.)der mini-job musst du nicht angeben, da ja dieser pauschal versteuert wurde.

3.) wenn du mehr als 400.-- € verdienst hast, dann hast du dich in der sog. Gleitzone befunden. Da hier keine Pauschalversteuerung möglich ist, somit der Lohnsteuerabzug über die Lohnsteuerkarte durchzuführen, musst auch diesen in der Anlage N angeben. Müsstest auch hier eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben. Dürfte kein Problem sein, da in der Lohnsteuerbescheinigung und auf Seite 3 des Mantelbogens und in der Anlage N auf die Lohnsteuerbescheinigung mit Zeilenangaben Bezug genommen wird.

(Kurzfristiges Arbeitsverhältnis kommt bei Dir ja nicht zum tragen, schreibst ja selbst hast was in die gesetzliche RV einbezahlt!)

Den Rest hast du ja hinbekommen, lt. deiner Aussage.

Ach und wg. der Steuerfahndung. So schnell kommt die nun auch wieder nicht.

Gruss
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 19:53   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Feldbahner macht alles soweit korrekt
Hallo,

Zitat:
Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
1.) also, das Lohnsteuer-Dingens wird wohl die Lohnsteuerbescheinigung sein, die elektronisch übermittelt wurde. Diese musst in Anlage N angeben.
Genau die meine ich - mir viel nur der Begriff nicht mehr ein.

Zitat:
3.) wenn du mehr als 400.-- € verdienst hast, dann hast du dich in der sog. Gleitzone befunden. Da hier keine Pauschalversteuerung möglich ist, somit der Lohnsteuerabzug über die Lohnsteuerkarte durchzuführen, musst auch diesen in der Anlage N angeben. Müsstest auch hier eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.
Nö, werde aber mal bei meinem ehem. Arbeitgeber nachfragen.

Zitat:
(Kurzfristiges Arbeitsverhältnis kommt bei Dir ja nicht zum tragen, schreibst ja selbst hast was in die gesetzliche RV einbezahlt!)
Mit Beginn des Studium wurde der Vertrag geändert, damit ich mehr verdienen konnte (dafür aber in die RV einbezahlen musste ~30€ insgesamt). Dieser bestand aber dann nur zwei Monate. Habe allerdings in der Zeit auch keine Steuern bezahlt.

Ansonsten schonmal Danke !
Feldbahner ist offline   Mit Zitat antworten
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