Zitat:
|
In welche Spalte trage ich Ust.freie Beträge nach dem Differenzbesteuerungsverfahren ein.
|
was meinst du denn mit steuerfrei.
Bei der Differenzbesteuerung besteht kein Vorsteuerabzug weil ohne ausgewiesener USt gekauft und es wird auch keine USt in Rechnung gestellt, jedoch mit einem Hinweis auf die Differenzbesteuerung.
Aus der Differenz zwischen Verkauf- und Einkaufspreis (sogenannte Bruttomarge) wird die USt herausgerechnet und an das FA abgeführt. Da ist nichts mit Steuerfreiheit.
Gruß
Sven
EDIT: Wenn du der Kunde warst und eine Rechnung ohne ausgewiesener USt bekommen hast aufgrund der Differenzbesteuerung des Lieferanten, so ist der Betrag nirgends einzutragen.