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27.05.2007, 13:00
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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Kleinunternehmer mit Frage zu Kindergeld
Hallo,
ich habe gerade meine Einkommensteuererklärung, GSE und die formlose Gewinnvermittlung fertig gestellt und bin auf ein Umsatz von ca. 7500 € bzw. Gewinn von rund 6600 € gekommen. (abzgl. Abschreibungen)
Soweit wäre ich also unter dem Freibetrag von ca. 7600 € für das Kindergeld, doch stellt sich mir die Frage ob ich nun zu dem Gewinn noch mein Ausbildungsgeld berechnen muss (Beginn 1.  ? Oder wird das gesondert behandelt? Dann würde ich nämlich für 2006 auf ein Jahreseinkommen von ca. 8000 € kommen... .
Eine zweite Frage bezieht sich auf die Vermögenswirksame Leistung. Da ich die VL vom Arbeitgeber bekomme, muss ich irgendwas mit der Anlage VL anfangen? Das ist ziemliches Neuland.
Danke und Gruss
Seddie
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27.05.2007, 13:07
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Hallo,
die Ausbildungsvergütung gehört natürlich dazu! Sie wird per Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert. Davon können allerdings noch die Werbungskosten abgezogen werden und alles zusammen gehärt in die ESt-Erklärung für 2006. Für die Berechnung der Kindergeldberechtigung kann außerdem noch die Sozialversicherungsbeiträge abziehen, die auf der LoSt-Bescheinigung ausgewiesen sind - siehe Anlage KIND für die Eltern 1. Seite unten!!
Vielleicht kommen Sie dann unter die Grenze!
Frohe Pfingsten - Eugenie
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27.05.2007, 13:23
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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Hallo Eugenie,
wo bei der Est finde ich denn die Möglichkeit für die Eingabe des Azubigehalts und der dazugehörigen Werbungskosten? Ich finde da rein gar nichts oder erhält das Finanzamt diese Informationen nicht über die Lohnsteuerkarte durch mein Arbeitgeber?
Die Anlage Kind müssten theoretisch meine Mutter ausfüllen oder? Sie hat dies ja bereits Ende des Jahres getan + Informationen zu meinem Einnahmen im Nebengewerbe und daher wundert es mich, dass es weiter Kindergeld gibt? Krankenversichern tue ich mich seit der Ausbildung selbst...
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27.05.2007, 14:18
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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So Anlage N für die Ausbildung ist ausgefüllt sowie Anlage VL, nur finde ich bei Elster das Ust-Formular nicht  .
Geändert von Seddie (27.05.2007 um 14:41 Uhr).
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27.05.2007, 15:29
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Die Anlage Kind müssten theoretisch meine Mutter ausfüllen oder?
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richtig, genauso wie den Antrag auf Kindergeld.
Zitat:
Zitat von Seddie
So Anlage N für die Ausbildung ist ausgefüllt sowie Anlage VL, nur finde ich bei Elster das Ust-Formular nicht  .
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du musst Elster neu starten und kannst dann das Formular auswählen.
Zitat:
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Eine zweite Frage bezieht sich auf die Vermögenswirksame Leistung. Da ich die VL vom Arbeitgeber bekomme, muss ich irgendwas mit der Anlage VL anfangen? Das ist ziemliches Neuland.
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die ist deiner ESt-Erklärung beizulegen.
Gruß
Sven
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27.05.2007, 15:37
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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Hi Sven, jau habs mittlerweile auch gefunden, danke. So langsam hab ich den Durchblick *g*. Wenn ich die Daten dann übermittle wird dann alles zusammen gefasst oder muss die Ust und die Est jeweils einzeln versenden?
Gerade eine letzte Frage, ist es möglich, die Verpflegung am Arbeitsplatz pauschal abzusetzen? Sind so ca. 80 € im Monat. Und wenn ja, wo kann ich das eintragen?
Danke und Gruss
Seddie
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27.05.2007, 15:54
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Hi Sven, jau habs mittlerweile auch gefunden, danke. So langsam hab ich den Durchblick *g*. Wenn ich die Daten dann übermittle wird dann alles zusammen gefasst oder muss die Ust und die Est jeweils einzeln versenden?
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keine Ahnung, ich schätze mal, dass beide einzeln übermittelt werden müssen.
Zitat:
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Gerade eine letzte Frage, ist es möglich, die Verpflegung am Arbeitsplatz pauschal abzusetzen?
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nein, es sei denn man ist auf Dienstreisen, da gibt es dann Pauschalen.
Gruß
Sven
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27.05.2007, 17:06
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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Ich habe meinen PC , gekauft und abgesetzt ab 2005, 2006 verkauft. Muss ich die 250 € als Einnahme deklarieren oder reicht die Streichung aus dem Anlagenkonto? Den neuen PC hab ich ins Anlagenkonto für 4 Jahre Abschreibung bereits aufgenommen.
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27.05.2007, 19:31
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Seddie
Den neuen PC hab ich ins Anlagenkonto für 4 Jahre Abschreibung bereits aufgenommen.
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Also den PC schreibst du auf 3 Jahre ab, es sei denn es ist ein Server.
Alles was zum Betriebsvermögen bzw. Unternehmensvermögen gehört ist steuerverstrickt, sprich diese Einnahmen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Den Restbuchwert dieses alten PC kannst auf null abschreiben.
Außerdem ist auf diese Einnahmen noch USt fällig, da zu sicherlich beim Kauf die Vorsteuer gezogen hast.
Gruss
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27.05.2007, 19:33
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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Und was ist mit dem verkauften? Muss ich die 250 € in die Einnahmen von 2006 schreiben oder reicht die herausnahme aus den Anlagekonten? Zumal ja dann dann die Abschreibung eh weg ist für 2006. (um die 850 euro). Da wär ich ja dann doppelt bestraft, wenn dadurch die Einnahmen steigen.
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27.05.2007, 19:48
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Das was ich geschrieben bezieht sich doch auf den Verkauften!
Also, die 250.-- € als Einnahmen in 2006 buchen. Den Restbuchwert des alten PC als Abschreibung ansetzen und aus dem Anlagevermögen rausnehmen.
Den neuen PC einfach aktivieren und abschreiben auf 3 Jahre.
Was meinst du mit "doppelten Einnahmen"???
Gruss
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27.05.2007, 20:18
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
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OK sorry hab ich wohl falsch verstanden. Mit Restbuchwert des alten PC meinst du die 0 €? Da ich ihn ja rausnehme... Ich hab jetzt den neuen PC ganz normal abgeschrieben und den alten aus den Anlagen rausgenommen. Die 250 € wurden als Einnahme gebucht.
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27.05.2007, 20:42
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Ja, genau!
Gruss
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