Also ohne jetzt in die Tiefe gehen zu wollen/müssen.
Ja, die kompletten Arbeitgeberaufwendungen betragen bei Mini-Jobler 30% pauschale Abgaben zzgl. U1/U2 Umlage.
Bis 800 .-- € befindet man sich in der sog. Gleitzone (Midi-Job) Diese Berechnung ist allerdings ziemlich kompliziert, da hier das tatsächliche erzielte Arbeitsentgelt nicht Bemesssungrundlage für die Sozialversicherung ist.
hier noch ein Link, der für alle die Mini-Jobler anstellen möchten, eigentlich Pflicht ist:
http://www.minijob-zentrale.de/lang_...lv2=25224.html
Dann unter "Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte" downloaden.