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Alt 28.05.2007, 22:25   #1
ddt
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USt-Erklärung


Hallo!

Nachdem ich jetzt erfolgreich mit der Einkommenssteuer fertig bin, sitze ich nun über der Umsatzsteuererklärung.

Nun habe ich noch ein paar Fragen...

Ich bin als Onlinehändler tätig, auch bei Ebay. Jetzt bin ich mir nicht sicher, wo ich die Ebayrechnungen und die dazugehörigen USt und Vorsteuer unterbringe.

Müssen die Rechnungsbeträge und die dazugehörige USt. in die Anlage UR unter C, Nr. 871 und 872 eingetragen werden?

Die Vorsteuer dann unter Nr. 467 in der Ust-Erklärung, Punkt D?

Wo kommt die Summe die von mir, jeden Monat bezahlte bzw. erstattete Zahlung ans/vom Finanzamt hin?

Gruß

DDT aus'm Rheinland
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Alt 28.05.2007, 23:09   #2
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ebay-Umsatzsteuer kommt aus Luxemburg und kann in D nicht als Vorsteuer abgesetzt werden!
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Alt 28.05.2007, 23:11   #3
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Die ebay-Gebühren müssen in Dtschld. versteuert werden und dann kann die Vorsteuer zeitgleich geltend gemacht werden.
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Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 28.05.2007, 23:24   #4
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Aber ebay verrechnet ja nur die Vorsteuer aus Luxemburg, und diese kann nicht geltend gemacht werden. Von daher sollte man eigentlich eine Ust-ID hingeben damit erst gar keine verrechnet wird, die man eh nicht als Vorsteuer geltend machen kann, und dann bekommt man auch gleiche eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und muß sich gar keine Gedanken über Vorsteuer machen.
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Alt 28.05.2007, 23:46   #5
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
und dann bekommt man auch gleiche eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und muß sich gar keine Gedanken über Vorsteuer machen.
Doch muss man, gerade dann und als Regelbesteuerter.

Grundsätzlich sind die ebay-Gebühren hier zu versteuern, egal ob mit USt.-ID, ohne, als Kleinunternehmer oder Regelbesteuerter.
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Alt 28.05.2007, 23:55   #6
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Doch muss man, gerade dann und als Regelbesteuerter.
Dachte wenn keine Vorsteuer drauf wäre müsste man das ganze nur als Ausgabe verbuchen und sonst weiter nichts machen? Aber OK, das wirst Du besser wissen, da Du ja Regelbesteuerung machst
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2007, 00:19   #7
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Dachte wenn keine Vorsteuer drauf wäre müsste man das ganze nur als Ausgabe verbuchen und sonst weiter nichts machen?
Egal wie die ebay-Rechnung aussieht (mit oder ohne luxemburgische USt.), der Betrag ist hier zu versteuern.
Der Kleinunternehmer muss den in der jährlichen USt.-Erklärung versteuern und die USt. an das FA abführen.
Der Regelbesteuerte muss den in der USt.-VA versteuern und kann die USt. gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.

Thema ebay-Gebühren und USt. haben wir doch vor 'ner Weile erst durchgekaut.
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Alt 29.05.2007, 00:59   #8
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Der Regelbesteuerte muss den in der USt.-VA versteuern und kann die USt. gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Ach so, der muß das darauf als Ausgabe und Vorsteuer gleichzeitig angeben. Nun ja, Nullsummenspiel...
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2007, 07:33   #9
ddt
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Hi, danke für die Antworten.
Nur leider helfen diese mir nicht weiter in meinem USt-Erklärungsproblem

So wie es dorintia erklärt hat, bin ich auch der Meinung. Habe mir eine USt-Id geholt und bekomme eine Netto-Rechnung von Ebay, auf die ich dann die deutsche Umsatzsteuer (19%) draufschlage, und diese gleichzeitig in der USt-Voranmeldung wiederhole.
Dabei bediene ich die Felder 52, 53 und 67 in der Voranmeldung.

Nur wo trage ich diese Zahlen in der USt-Erklärung ein, und die von mir bezahlten Beträge??? (siehe Anfang)
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Alt 29.05.2007, 18:32   #10
ddt
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Hallo???

Bin ich etwa der einzige, der die USt-Erklärung macht?
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Alt 29.05.2007, 19:57   #11
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Zitat:
Zitat von ddt Beitrag anzeigen
Nur wo trage ich diese Zahlen in der USt-Erklärung ein, und die von mir bezahlten Beträge??? (siehe Anfang)
Also wenn ich dich richtig verstanden habe, meinst du die monatliche Zahllast die du ans Finanzamt abführst bzw. erstattet bekommst. Die abgegebenen USt Voranmeldungen kumulierst du hoch (Erstattungen mit einem Minus) und trägst es in Zeile 108 in der USt Erklärung ein = sog. "Vorauszahlungsoll"

Zitat:
Zitat von ddt Beitrag anzeigen
Nur wo trage ich diese Zahlen in der USt-Erklärung ein, und die von mir bezahlten Beträge???(siehe Anfang)
Wenn du innerhalb der EU einen Erwerb tätigst (mit deiner USt-ID) dann tätigst du einen innergemeinschaftlichen Erwerb, bei dem du die USt und gleichzeitig die VSt geltend machen kannst, sofern die Vorausseztungen gegeben sind.(Vereinfacht!)

Die USt auf diese Erwerbe trägst du in der USt Erklärung in der Anlage UR Zeile 9 ein. Die Vorsteuer auf diese Erwerbe trägst du in der USt Erklärung Zeile 63 ein. So mach ich es zumindest immer.

Hoffe konnte dir weiterhelfen!

Gruss
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Gruss

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Alt 29.05.2007, 22:38   #12
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Zitat:
Wenn du innerhalb der EU einen Erwerb tätigst (mit deiner USt-ID) dann tätigst du einen innergemeinschaftlichen Erwerb,
da ist nix mit Erwerben, es geht um die eBay Gebühren. Da gilt 13b UStG. Alles weitere findet man über die Suchfunktion.

Gruß
Sven
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Alt 29.05.2007, 22:52   #13
ddt
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Hallo, danke für die Antworten

...also sind Ebayrechnungen unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" in der Anlage UR, Zeile 22, Nr 871 und 872 einzutragen.

Ok, dann sind wohl alle Unklarheiten geklärt und das Finanzamt kann sich mit meiner ersten USt-Erklärung auseinandersetzen

Hab aber noch eine kleine Frage nebenbei:
Wenn ich die Ebayrechnungen als "Innergemeinschaftlicher Erwerb" anstatt "Leistungsempfang als Steuerschuldner" eintragen würde, aber mit den richtigen Zahlen... also nur ein Formfehler... würden die Leute vom Finanzamt mir den Kopf abreißen??? Es kommt ja das gleiche Ergebnis raus.
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Alt 29.05.2007, 22:58   #14
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Keine Ahnung, wahrscheinlich würden sie es jetzt noch nichtmal merken, da du ja keine Rechnungen einreichen musst...
Aber ich würde wenn ich es denn schon richtig weiss... es nicht bewusst falsch machen .
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Alt 29.05.2007, 23:07   #15
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Zitat:
...also sind Ebayrechnungen unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" in der Anlage UR, Zeile 22, Nr 871 und 872 einzutragen.
richtig

Zitat:
Wenn ich die Ebayrechnungen als "Innergemeinschaftlicher Erwerb" anstatt "Leistungsempfang als Steuerschuldner" eintragen würde, aber mit den richtigen Zahlen... also nur ein Formfehler... würden die Leute vom Finanzamt mir den Kopf abreißen??? Es kommt ja das gleiche Ergebnis raus.
Kopf abreißen sicherlich nicht, aber statistische Daten würden verfälscht werden.

Gruß
Sven
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