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Alt 29.05.2007, 10:49   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2007
Quantensprung macht alles soweit korrekt

Einkommensteuer


Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen!
In nicht allzuferner Zukunft ist ja die Steuererklärung fällig.
Ich war angestellt, aber habe die letzten zwei Monate des Jahres unbezahlt Urlaub gehabt, und verdiene nicht viel. Ich hatte von meinen Eltern eine recht hohe Summe zur Unterstützung bekommen, die Zinsen daraus sind aber so gering dass sie nicht in die Kapitalertragssteuer fallen. Muss ich das Geld bei der Steuererklärung angeben, oder kann ich schlicht und ergreifend auf die Erklärung verzichten?

Viele Grüsse
Quantensprung ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.05.2007, 18:48   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von 23012
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,
meine Meinung: Man muss nur die Zinsen (Erträge) des Geldes
angeben. Auf der zweiten Seite der Einkommensteuererklärung
macht man ein Kreuzchen, wenn die Zinsen (für einen Alleinstehenden)
unter 1.421 Euro/Jahr liegen. Wenn darüber, muss man die Anlage
KAP abgeben. Was darin gefragt wird, weiss ich allerdings nicht.
Gruss
23012
__________________
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23012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2007, 19:41   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Also die Zinsen musst du, soweit sie 1.421,- nicht übersteigen, nicht erklären. Sollte natürlich Kapitalertragsteuer o.ä. einbehalten worden sein, dann würde ich die Zinen auf jeden Fall erklären, da du so die gezahlte Steuer unter Umständen zurück bekommst.

Die Schenkung deiner Eltern musst du nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Sollte die Schenkung jedoch höher als 205.000,- gewesen sein, so ist eine Schenkungsteuererklärung abzugeben, mit der Folge, das Schenkungsteuer fällig werden kann.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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