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01.06.2007, 17:44
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Umsatzsteuervoranmeldung bei Autokauf
Hallo,
habe mir letzten Monat ein Auto gekauft, bei einem ganz normalen Händler mit UST-ID. Jetzt die Frage: Gibt es in der Umsatzsteuervoranmeldung ein sperates Feld für abziehbarer Vorsteuerbeträge bei einem Autokauf oder kommt das ganz normal zum dem Posten mit den anderen Rechnung (sprich zeile 66) ?
tschekowski
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01.06.2007, 17:47
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Gibt es in der Umsatzsteuervoranmeldung ein sperates Feld für abziehbarer Vorsteuerbeträge bei einem Autokauf oder kommt das ganz normal zum dem Posten mit den anderen Rechnung (sprich zeile 66) ?
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Zeile 66 ist richtig. Kannst dich schon mal drauf einstellen, dass die Rechnung des PKW-Kaufs angefordert wird.
Gruß
Sven
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04.06.2007, 10:02
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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dazu gleich noch eine Frage. Ich gebe nie USt.-Voranmeldungen das gesamte Jahr ab sondern reiche immer nur meine USt.-Erklärung zusammen mit der Einkommenssteuererklärung im Folgejahr ein. Bisher gab es noch keine Beschwerden vom Finanzamt weil meine USt. Nachzahlung immer nur im 3-stelligen Bereich liegt.
Bei einem Autokauf wäre das aber so das ich zum ersten Mal eine größere USt. Summe vom Finanzamt erhalten würde, könnte man einmalig eine USt.-Voranmeldung einreichen?
Ich vermute eher nicht, das Finanzamt würde ab diesem Zeitpunkt bestimmt von mir die normale USt.-Voranmeldungen fordern.
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04.06.2007, 11:24
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Dann sind Sie also Jahreszahler und können nicht einfach so zwischendurch eine Voranmeldung abgeben. Die Finanzämter werden Sie nur auf vierteljährlich setzen, wenn Sie die Grenze von € 512,-- im Jahr überschritten haben? Wie sah denn das Jahr 2006 aus? Sie werden wohl das Jahr abwarten müssen, denn durch eine Privatnutzung des PKW wird ja auch zum Teil dieser Vorteil wieder gegengerechnet!
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04.06.2007, 16:18
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Genau. im Prinzip wird man immer vom FA dazu aufgefordert entweder jährlich, vierteljährlich oder monatlich USt-erklärungen bzw. Voranmeldungen abzugeben.
Also sieht es so aus, dass man solange es keine Aufforderung vom FA zu etwas anderem gibt schön bei seiner jährlichen USt-Erklärung bleibt, was einem ja auch ne Menge Arbeit erspart...
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05.06.2007, 13:39
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
Zitat von eugenie
Dann sind Sie also Jahreszahler und können nicht einfach so zwischendurch eine Voranmeldung abgeben. Die Finanzämter werden Sie nur auf vierteljährlich setzen, wenn Sie die Grenze von € 512,-- im Jahr überschritten haben? Wie sah denn das Jahr 2006 aus?
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Ja das stimmt, der Betrag lag unter EUR 512,-
>>> Sie werden wohl das Jahr abwarten müssen, denn durch eine Privatnutzung des PKW wird ja auch zum Teil dieser Vorteil wieder gegengerechnet!
Aber nicht wenn der gewerbliche Fahrtanteil über 50% liegt, dann kann man 100% der USt. geltend machen. Was ist übrigens bei einem Autokauf Mitte Dezember? Der Fahrtanteil wäre ja in diesem Fall nur unrealistisch zu ermitteln...
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05.06.2007, 22:12
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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 Stimmt doch nicht, schliesslich wird doch auch auf die private Nutzung USt fällig.
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06.06.2007, 08:52
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
Zitat von junimond
 Stimmt doch nicht, schliesslich wird doch auch auf die private Nutzung USt fällig.
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Ja klar das habe ich nicht extra erwähnt.
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