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06.06.2007, 12:32
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Im Voraus geleistete Anschaffungen von der Steuer absetzen...
Hallo Leute,
ich habe mich jetzt nebenbei selbstständig gemacht und mein Gewerbe angemeldet! Nun wollte ich mich erkundigen, ob ich gekaufte Sachen wie PC und Digitalkamera, welche ich mir im November letzten Jahres und April diesen Jahres gekauft habe, auch von der Steuer absetzen kann?
Wäre super, wenn Ihr diesbezüglich einige Infos für mich habt!
Vielen Dank,
fabi
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06.06.2007, 12:33
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja kannst du, Stichwort: vorweggenommene Betriebsausgaben, aber trotzdem auf evtl. private Nutzungsanteile achten.
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06.06.2007, 12:46
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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gut, erstmal vielen Dank... Ich bin momentan bloß ziemlich überfordert mit dem ganzen "Finanzkram"... Wollte mir eigentlich nur ein bisschen Geld nebenbei verdienen als Flash-Entwickler. Aber so einfach wie ich mir das gedacht habe, Programmieren -> Rechnung stellen -> Geld ausgeben, ist es wohl doch nicht...
Könntest Du mir vielleicht noch sagen, was ich dafür tun müsste und vorallem was ich für die beiden Dinge (Summe = ca. 1000 Euro) erstattet bekomme?
Ich habe einfach null Ahnung und die Durchforstung des Forums und anderer Beiträge führt nur zu noch mehr Verwirrung...
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06.06.2007, 13:03
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Erstattet bekommst du nur die Vorsteuer(MwSt.), wenn du der Regelbesteuerung (geht auch freiwillig) unterliegst. Jemand der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt bekommt nichts erstattet.
Ansonsten kann man seine Ausgaben (der Kleinunternehmer dann die Bruttobeträge) natürlich von seinem Einnahmen abziehen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Lies mal die FAQ zu den Themen, die sollten mehr Klarheit bringen...
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06.06.2007, 13:25
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Ok, danke, habe ich mir durchgelesen und soweit auch verstanden!
Eine Frage hätte ich jedoch noch: Ich muss laut Finanzamt meine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem 01.06.2007 abgeben. Schreibe ich bei der jetzt die gezahlte MwSt. für die beiden Geräte rein???
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06.06.2007, 13:54
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja.
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06.06.2007, 13:58
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Super, dann wars das vorerst von mir
Vielen Dank!
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06.06.2007, 17:11
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von fabull
Ok, danke, habe ich mir durchgelesen und soweit auch verstanden!
Eine Frage hätte ich jedoch noch: Ich muss laut Finanzamt meine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem 01.06.2007 abgeben. Schreibe ich bei der jetzt die gezahlte MwSt. für die beiden Geräte rein???
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Wobei Du die Ausgaben 2006 hattest, folglich muss dies auch für 2006 geltend gemacht werden. (So hat es mir zumindest jemand vom Finanzamt gesagt und ich habe es dann auch so gemacht!) Habe im März 2007 angefangen und halt schon Ausgaben gehabt. Es hieß ich müsse Rückwirkend für jeden Monat, ab dem die Ausgaben anfingen, also ab Juni 2006 eine Ust.-Voranmeldung abgeben. Habe die Ust. auch schon zurück erhalten.
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