Zitat:
Zitat von dorintia
Für die dauerhafte Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung müssen immer beide Bedingungen erfüllt sein.
Wenn man im zweiten Jahr nicht unter den 50000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung von vornherein nicht in Anspruch genommen werden.
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Das sehe ich etwas anders. Wer dauerhaft Kleinunternehmer sein möchte, muss
immer unter 17.500 Euro Umsatz bleiben. Im Falle des hier Fragenden wäre er im Jahr 1 (Umsatz 16.555) und im Jahr 2 (Umsatz 49.555) Kleinunternehmer. Ab dem Jahr 3 aber nicht mehr, weil im Jahr 2 über 17.500 Euro.
Das ist für Laien nicht ganz einfach, hat man das jedoch einmal verstanden, ist es einfach.