art-d-sign
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 07.06.2007, 19:29   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2005
zweiklein macht alles soweit korrekt

Einkommenssteuer und IST-Besteuerung


Hallo zusammen,
ich habe eine ganz spezielle Frage und schon alles durchforstet, aber keine Antwort gefunden

Aaaalso: Ich bin nebenberuflich sebständig. In 2006 war ich Kleinunternehmer und bin zum Beginn 2007 zur Regelbesteuerung "optiert". Soweit, so gut. Nun habe ich Ende 2006 eine Rechnung geschrieben, die ich aber erst in 2007 bezahlt bekommen habe. Ich versteuere meine Umsätze nach der IST-Besteuerung (für diese Rechung bzgl. der UmSt. ja eh unerheblich). Gilt denn die IST-Besteuerung auch für die Verbuchung der Einnahmen, auf die man später die Einkommenssteuer zahlen muß? D.h., kann ich diese Rechung zu meinen Einnahmen in 2007 dazubuchen oder gehört sie wegen des Ausstellungsdatums zu 2006. Ist letztes der Fall, muß ich nämlich 800€ Einkommenssteuer nachzahlen

Falls es doch schon eine Antwort gab, bitte nicht übel nehmen ...
Danke für die Hilfe!
zweiklein ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.06.2007, 20:21   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
(für diese Rechung bzgl. der UmSt. ja eh unerheblich)
richtig, weil 2006 die Kleinunternehmerregelung bestand und in dem Jahr die Leistung ausgeführt wurde.

Zitat:
Gilt denn die IST-Besteuerung auch für die Verbuchung der Einnahmen, auf die man später die Einkommenssteuer zahlen muß?
die Istbesteuerung gilt nicht, aber das Zu- und Abflussprinzip, was grundsätzlich die gleichen Aussagen beinhaltet. Es kommt also auf den Zahlungszeitpunkt an für die Verbuchung der Ausgabe bzw. Einnahme.

Zitat:
Falls es doch schon eine Antwort gab, bitte nicht übel nehmen ...
heute ausnahmsweise nicht

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 07:08   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2005
zweiklein macht alles soweit korrekt
Suuuper, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Mein Buchhaltungsprogramm will es nämlich unbedingt 2006 zuordnen, das doofe Ding
Grüße
Eva
zweiklein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 17:52   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Alles unter der Voaussetzung, dass Sie nicht bilanzieren.
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 17:07   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2005
zweiklein macht alles soweit korrekt
inwiefern?
Muß ich da was beachten?
zweiklein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 21:51   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
oerdiz ist auf einem guten Weg
Zur Umsatzsteuer hat ja der Moderator oben schon was geschrieben, da möchte ich noch die Richtlinie nachliefern, in der das nochmals deutlich steht.

Abschn. 253

Zur Einkommensteuer: Sie schreiben von einem Buchhaltungsprogramm, da gehe ich mal davon aus, Sie erstellen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (beides auch als Jahresabschluss bekannt). Dann gehören die in 2007 erhaltenen Zahlungen auch nach 2006.

Was Sie jedoch machen können, wenn § 140 und 141 der Abgabenordnung dem nicht im Wege stehen, Sie können die vereinfachte Gewinnermittlung machen, also eine formlose Gewinnermittlung auf Papier und wenn Ihre Umsätze mehr als 17.500 Euro im Jahr betragen, dann müssen Sie die amtliche Anlage EÜR nehmen. R 4.5 EStR.

Sollten Sie also einen Wechsel der Gewinnermittlungsart in Betracht ziehen, dann ist auch R 4.6 EStR zu beachten.
oerdiz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 23:55   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2005
zweiklein macht alles soweit korrekt
Danke für die Links...

Hier steht auch die Antwort auf die Frage wegen des Berechnungszeitraumes: §19, Abs. 3: Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen.

Nur kurz vorweg: mein Umsatz aus der selbst. Tätigkeit ist nicht sehr hoch, in 2006 waren es nur 4.000 € und in 2007 werden es nicht mehr als 6.000 € sein – ist ja nur nebenberuflich. Daher falle ich auch unter diese Grenzen und eine Bilanz muß ich ja erst machen, wenn ich (a) mehr als 50.000 € Umsatz habe oder (b) das Finanzamt mich dazu auffordert... So habe ich es gelesen...
Das mit der Regelbestuerung ist aber durchdacht und beabsichtigt gewesen...

Mein Buchhaltungsprogramm ist übrigens das "Mein Büro" von WISO und damit kann ich nur eine EÜR, Ust.-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen machen. Vielleicht war "Buchhaltungsprogramm" zu hoch gegriffen

Nochmal vielen Dank, allen, die geantwortet haben...
zweiklein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2007, 10:06   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Nur kurz vorweg: mein Umsatz aus der selbst. Tätigkeit ist nicht sehr hoch, in 2006 waren es nur 4.000 € und in 2007 werden es nicht mehr als 6.000 € sein – ist ja nur nebenberuflich. Daher falle ich auch unter diese Grenzen und eine Bilanz muß ich ja erst machen, wenn ich (a) mehr als 50.000 € Umsatz habe oder (b) das Finanzamt mich dazu auffordert... So habe ich es gelesen...
die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung haben nichts mit der Bilanz zu tun. Um Bilanzierungspflichtig zu sein muss man mehr als 30.000 EUR Gewinn machen oder grob gesagt über 500.000 EUR Einnahmen erzielen. Dann würde nämlich das Zu- und Abflussprinzip nicht gelten und die Einnahme gehört ins Jahr 2006.
Hier wird aber eine EÜR erstellt.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2007, 11:01   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2007
workaholicerin macht alles soweit korrekt
Smile

Zitat:
Zitat von zweiklein Beitrag anzeigen
Suuuper, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Mein Buchhaltungsprogramm will es nämlich unbedingt 2006 zuordnen, das doofe Ding
Grüße
Eva
Hallo Eva!

hol dir am besten das Quick-Books, da kannst du für die EÜ eine Istbesteuerung einstellen, und damit zeitgemäß die Umsatzsteuer berechnen lassen.

gruß workaholicerin
workaholicerin ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Einkommenssteuer und IST-Besteuerung Einkommenssteuer und IST-Besteuerung
« Rechnung falsch ausgestellt. Und jetzt? | Kleinunternehmer? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:17 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67