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07.06.2007, 19:29
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
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Einkommenssteuer und IST-Besteuerung
Hallo zusammen,
ich habe eine ganz spezielle Frage und schon alles durchforstet, aber keine Antwort gefunden
Aaaalso: Ich bin nebenberuflich sebständig. In 2006 war ich Kleinunternehmer und bin zum Beginn 2007 zur Regelbesteuerung "optiert". Soweit, so gut. Nun habe ich Ende 2006 eine Rechnung geschrieben, die ich aber erst in 2007 bezahlt bekommen habe. Ich versteuere meine Umsätze nach der IST-Besteuerung (für diese Rechung bzgl. der UmSt. ja eh unerheblich). Gilt denn die IST-Besteuerung auch für die Verbuchung der Einnahmen, auf die man später die Einkommenssteuer zahlen muß? D.h., kann ich diese Rechung zu meinen Einnahmen in 2007 dazubuchen oder gehört sie wegen des Ausstellungsdatums zu 2006. Ist letztes der Fall, muß ich nämlich 800€ Einkommenssteuer nachzahlen
Falls es doch schon eine Antwort gab, bitte nicht übel nehmen ...
Danke für die Hilfe!
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07.06.2007, 20:21
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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(für diese Rechung bzgl. der UmSt. ja eh unerheblich)
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richtig, weil 2006 die Kleinunternehmerregelung bestand und in dem Jahr die Leistung ausgeführt wurde.
Zitat:
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Gilt denn die IST-Besteuerung auch für die Verbuchung der Einnahmen, auf die man später die Einkommenssteuer zahlen muß?
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die Istbesteuerung gilt nicht, aber das Zu- und Abflussprinzip, was grundsätzlich die gleichen Aussagen beinhaltet. Es kommt also auf den Zahlungszeitpunkt an für die Verbuchung der Ausgabe bzw. Einnahme.
Zitat:
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Falls es doch schon eine Antwort gab, bitte nicht übel nehmen ...
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heute ausnahmsweise nicht
Gruß
Sven
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08.06.2007, 07:08
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
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Suuuper, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Mein Buchhaltungsprogramm will es nämlich unbedingt 2006 zuordnen, das doofe Ding
Grüße
Eva
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09.06.2007, 17:52
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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Alles unter der Voaussetzung, dass Sie nicht bilanzieren.
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10.06.2007, 17:07
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
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inwiefern?
Muß ich da was beachten?
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10.06.2007, 21:51
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Zur Umsatzsteuer hat ja der Moderator oben schon was geschrieben, da möchte ich noch die Richtlinie nachliefern, in der das nochmals deutlich steht.
Abschn. 253
Zur Einkommensteuer: Sie schreiben von einem Buchhaltungsprogramm, da gehe ich mal davon aus, Sie erstellen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (beides auch als Jahresabschluss bekannt). Dann gehören die in 2007 erhaltenen Zahlungen auch nach 2006.
Was Sie jedoch machen können, wenn § 140 und 141 der Abgabenordnung dem nicht im Wege stehen, Sie können die vereinfachte Gewinnermittlung machen, also eine formlose Gewinnermittlung auf Papier und wenn Ihre Umsätze mehr als 17.500 Euro im Jahr betragen, dann müssen Sie die amtliche Anlage EÜR nehmen. R 4.5 EStR.
Sollten Sie also einen Wechsel der Gewinnermittlungsart in Betracht ziehen, dann ist auch R 4.6 EStR zu beachten.
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10.06.2007, 23:55
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2005
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Danke für die Links...
Hier steht auch die Antwort auf die Frage wegen des Berechnungszeitraumes: §19, Abs. 3: Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen.
Nur kurz vorweg: mein Umsatz aus der selbst. Tätigkeit ist nicht sehr hoch, in 2006 waren es nur 4.000 € und in 2007 werden es nicht mehr als 6.000 € sein – ist ja nur nebenberuflich. Daher falle ich auch unter diese Grenzen und eine Bilanz muß ich ja erst machen, wenn ich (a) mehr als 50.000 € Umsatz habe oder (b) das Finanzamt mich dazu auffordert... So habe ich es gelesen...
Das mit der Regelbestuerung ist aber durchdacht und beabsichtigt gewesen...
Mein Buchhaltungsprogramm ist übrigens das "Mein Büro" von WISO und damit kann ich nur eine EÜR, Ust.-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen machen. Vielleicht war "Buchhaltungsprogramm" zu hoch gegriffen
Nochmal vielen Dank, allen, die geantwortet haben...
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11.06.2007, 10:06
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Nur kurz vorweg: mein Umsatz aus der selbst. Tätigkeit ist nicht sehr hoch, in 2006 waren es nur 4.000 € und in 2007 werden es nicht mehr als 6.000 € sein – ist ja nur nebenberuflich. Daher falle ich auch unter diese Grenzen und eine Bilanz muß ich ja erst machen, wenn ich (a) mehr als 50.000 € Umsatz habe oder (b) das Finanzamt mich dazu auffordert... So habe ich es gelesen...
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die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung haben nichts mit der Bilanz zu tun. Um Bilanzierungspflichtig zu sein muss man mehr als 30.000 EUR Gewinn machen oder grob gesagt über 500.000 EUR Einnahmen erzielen. Dann würde nämlich das Zu- und Abflussprinzip nicht gelten und die Einnahme gehört ins Jahr 2006.
Hier wird aber eine EÜR erstellt.
Gruß
Sven
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23.06.2007, 11:01
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
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Zitat:
Zitat von zweiklein
Suuuper, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Mein Buchhaltungsprogramm will es nämlich unbedingt 2006 zuordnen, das doofe Ding
Grüße
Eva
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Hallo Eva!
hol dir am besten das Quick-Books, da kannst du für die EÜ eine Istbesteuerung einstellen, und damit zeitgemäß die Umsatzsteuer berechnen lassen.
gruß workaholicerin
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