TP Underground Lounge 07/08
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Alt 08.06.2007, 13:05   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
Arcubalista macht alles soweit korrekt

Formalitäten für Festivalstand?


Hallo zusammen!

Nächsten Monat haben wir mit unserem kleinen feinen Shop den ersten Stand auf einem Festival. Nun meine Frage: Welche Unterlagen muss ich für eine Überprüfung durch die Gewerbeaufsicht oder ähnliche Stellen dabei haben. Wir verkaufen Kleidung und Accessoires, vielleicht ein paar Tonträger, KEINE Lebensmittel.

Vielen Dank im Voraus!
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Alt 09.06.2007, 12:39   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
M. E. brauchst Du dafür einen Reisegewerbeschein. Evtl. mal beim Festivalveranstalter um Rat fragen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 12:50   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
Arcubalista macht alles soweit korrekt
Danke für deine Antwort. Auf den Reisegewerbeschein bin ich auch schon im Netz gestoßen. Ist das was spezielles oder reicht im Grunde eine Kopie meiner Gewerbeanmeldung?
Arcubalista ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 12:53   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Das ist was spezielles, Details zu dem ganzen kann dir das Gewerbeamt sagen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 12:54   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
eine Reisegewerbekarte ist nur erforderlich, wenn du als fliegender Händler unterwegs bist und keine Verkaufsräume hast (der Gewerbebetrieb von zu Hause aus zählt als Verkaufsraum).

Klassiker für die Reisegewerbekarte sind der Eisverkäufer in Großstädten, Flohmarkthändler, Hot-Dog-Verkäufer etc.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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