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09.06.2007, 13:13
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Nürnberg
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Eigenbedarf wie buchen?
Hallo miteinander,
ich hoffe ich bin hier richtig um meine Frage zu stellen.
Also folgendes: Ich kaufe beim Großhändler z.B. 10 PC Spiele, eines
davon nehme ich mir selber und schreibe mir eine Rechnung dafür.( Bezaht wird die Rechnung selbstverständlich auch  )
Ist das so richtig oder muss ich dieses anders Handhaben
Wenn ich das Game fertig habe, verkaufe ich es an Privat, Buche das aber nicht und schreibe auch keine Rechnung dafür.
Ist das so korrekt oder mache ich da was falsch?
Blatschmann
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09.06.2007, 17:21
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Das mit der Rechnung für Dich ist auf jeden Fall richtig.
Zum Thema Gebrauchthandel kenne ich mich nicht so recht aus.
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09.06.2007, 19:45
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2007
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wenn du es privat verkaufst musst du natürlich keine rechnung schreiben
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10.06.2007, 11:49
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Nur ist die Frage, ob man ggf. irgendwann Probleme bekommt, wenn man sehr regelmäßig Sachen, mit denen man gewerblich handelt, privat verkauft. Evtl. könnte ein "netter Konkurrent" da auf die Idee kommen, Probleme zu machen.
Evtl. wäre es sauberer, danach den umgekehrten Weg zu gehen und die Sachen mit dem Gewerbe wieder erst von Privat anzukaufen und danach über das Gewerbe zu verkaufen.
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10.06.2007, 12:35
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Nürnberg
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Hallo ThomasMo,
erst mal Danke für die Antworten.
Also wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, soll ich das Spiel von mir selber wieder kaufen und dann wieder gebraucht verkaufen
Irgend wie verstehe ich das nicht.
z.B. Ich kaufe das Spiel selber und Buche das als Einnahme, anschließend kaufe ich das Game wieder von mir selber und Buche das als Ausgabe.
Beim Verkauf Buche ich es dann wieder als Einnahme. 
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10.06.2007, 12:54
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Nur ist die Frage, ob man ggf. irgendwann Probleme bekommt, wenn man sehr regelmäßig Sachen, mit denen man gewerblich handelt, privat verkauft. Evtl. könnte ein "netter Konkurrent" da auf die Idee kommen, Probleme zu machen.
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mit welcher Begründung denn?
Zitat:
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Evtl. wäre es sauberer, danach den umgekehrten Weg zu gehen und die Sachen mit dem Gewerbe wieder erst von Privat anzukaufen und danach über das Gewerbe zu verkaufen.
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Einlage mit dem Teilwert (der Preis, den jemand in der Wirtschaft dafür bezahlen würde im Zeitpunkt der Einlage). Der Verkauf erfolgt meinetwegen 2 Wochen später. Ich bezweifel, dass sich der Preis geändert haben wird, so dass im Endeffekt zum gleichen Preis verkauft wird wie das Spiel eingelegt wurde. Ergo: nicht Sinn der Sache
Beim privaten Veräußerungsgeschäft (wenn Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung) wären Veräußerungspreis abzgl. der fortgeführten Anschaffungskosten (AK abzgl. AfA) anzusetzen. Also auch ein Verlustgeschäft und selbst wenn ein Gewinn dabei herauskommt, so gibt es immer noch eine Freigrenze von 512 EUR.
=> das Spiel unterliegt nicht der Besteuerung
Gruß
Sven
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10.06.2007, 13:05
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich denke aber trotzdem das es auf das Wie und besonders Wieviel ankommt, als Gewerblicher sollte man da ebenso wie die Hausfrau etwas vorsichtig sein.
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10.06.2007, 14:17
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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mal ne frage...
hallo, wenn du vor hast, ein spiel von den 10 selbst zu behalten, wäre es doch einfacher, du kaufst 9 für dein geschäft (ich gehe mal davon aus, dass du vorsteuerabzugsbrechtigt bist) und eines kauft du beim großhänder dann für dich privat (natürlich darfst du dann von deinem finanzamt nicht die MwSt. zurückverlangen) wenn du beim großhändler für dich privat einkaufen gehst und deine MwSt. zahlst, kräht doch kein hahn danach ob du dann irgendwann die sachen privat weiter verkaufst. oder irre ich mich da???
gruß,
jörg
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14.06.2007, 17:11
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Zitat:
Zitat von internetto
Aber dafür müsste man privat beim GROßhändler einkaufen. Und das geht denke ich nicht, da die wohl nur an Firmen bzw. Gewerbe verkaufen.
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hmm.. klar, ohne gewerbeschein bekommt man beim großhändler nix (da kommt man meist gar nicht rein ohne karte o.ä.)
Beispiel: Ich kaufe beim Großhändler 3 Autoradios für's Geschäft zum Weiterverkauf. Zufällig ist gerade eine toller Kaffeautomat im Angebot den ich schon immer haben wollte. Auf dem Weg zur Kasse nehme ich noch Frisches Gemüse mit, weil Abends Freunde zum Kochen kommen.
• An der Kasse verlange ich für die Autoradios eine Rechnung für die Buchhaltung
• Für den Kaffeautomat und das Gemüse bekomm ich auch eine Rechnung aber die buche ich nicht als Betriebsausgaben und führe sie auch sonst nirgendwo auf. Ergo interessiert sich auch niemand dafür, weil es nirgendwo auftaucht. Ich kann dann zwar nicht die MwSt. zurückverlnagen, habe aber meist trotz Bruttopreis den ich zahle meist günstiger (für mich) eingekauft als beim Einzelhändler um die Ecke!
Is doch so richtig oder?
LG,
Jörg
PS: die günstisten Preise gibt es eh bei:
http://www.inetpoint24.de.tl
Ich kann Euch (fast) alles besorgen
Übrigens: Suche eine sehr gute günstige (kostenlose?) Shopsoftware. wenn jemand einen Tipp hat, bitte melden. Die momentane Lösung ist einfach nur Sch...e
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14.06.2007, 21:45
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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hää???
Zitat:
Zitat von internetto
Wobei es glaube ich so Prüfungen gibt, wo geguckt wird, ob die Rechnung die eine Firma geschrieben hat, bei der anderen auch vorhanden ist und umgekehrt.
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@internetto:
und weiter? kann deinen kommentar nicht nachvollziehen! wenn ich doch für mich privat einen artikel beim großhändler kaufe - dann hab ich auch eine rechnung/quittung o.ä !?! wer sagt denn, dass man für seinen eigenbedarf nicht beim großhändler einkaufen darf (dafür ist man normalerweise durch den gewerbeschein privilegiert) ? das finanzamt interessiert sich nur für sachen, für die du die MwSt. zurückverlangt hast, betriebsausgaben geltend gemacht hast oder die einen gewerbesteuerertrag verursachen. alles andere ist schnuppe....
...meine persönliche meinung
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