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Alt 10.06.2007, 14:13   #1
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht

Zahlungseingang, Rückerstattung wegen Nichtlieferung... buchen ja oder nein?


Hallöle,

wie mach ich es denn nun korrekt?

Hab eine Vorkasse-Zahlung über 70,25 € erhalten - Kunde war ein Blitzzahler.
Leider waren die gewünschten Artikel vom Großhändler nicht lieferbar und ich konnte die Leistung gar nicht erst ausführen.
Hab dem Kunden dann 70,50 € erstattet, die zusätzlichen 25 Cent als Übernahme evtl. Gebühren, der Kunde soll ja wieder kommen .

Buch ich das ganze nun entsprechend als Einnahme und Ausgabe (hab dafür aber gar keine ordentliche Rechnung wegen der USt.) oder buch ich das gar nicht? Fällt beides in den gleichen Monat.

Ich mein... ich bin zwar noch weit weg von irgendwelchen wichtigen Umsatzgrenzen und hab eh freiwillig optiert, aber meinen Umsatz erhöht das ganze ja nun doch "künstlich". Um die 25 Cent gehts mir nicht .

Was tun?

Vielen Dank schonmal!

PS: Ich mach nur 'ne EÜR.
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Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 10.06.2007, 16:16   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

wie wäre es denn z.B. mit einer Gutschrift (negativer Umsatz) in Höhe des Rechungsbetrages, sodass sich Umsatz und Rücklieferung gegenseitig aufheben und eine Nachbelastung der "Mehrkosten 0,25€" durch Buchung sonstiger Betriebsausgaben?

MfG
BEBOUB
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Alt 10.06.2007, 16:28   #3
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ich mach ja nur 'ne EÜR und Gutschriften kommen da als mögliche Ausgabenbuchungen nicht drin vor. Mir geht es auch hauptsächlich um den Vorsteuerabzug, den bekommt man ja normalerweise nur bei 'ner ordentlichen Rechnung. Nicht das das FA dann meckert.

Ansonsten lass ich den Kram weg, liegt zeitnah beisammen und auf'm Kontoauszug steht "Erstattung Vorkassezahlung".
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Alt 10.06.2007, 16:30   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
das ist die wirklich korrekte Variante

einfacher und imho auch ok: Rechnung doppelt ausdrucken, einmal als Einnahme verbuchen und die zweite Rechnung mit handschriftlicher Erklärung drauf quasi als Gutschrift verbuchen.
Handhabe ich bei Retouren u.ä. so, spart das Erstellen einer Gutschrift
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Alt 10.06.2007, 16:38   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ich hab mir jetzt 'nen zusätzliches Ausgabenkonto angelegt:
"Ausgaben wegen Erstattung Vorkassezahlungen".

Nur 'ne Rechnung gibt es gar nicht, die schreib ich nämlich erst, wenn die Ware versandfertig ist.
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Alt 10.06.2007, 21:09   #6
TP-Insider
 
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

grundsätzlich ist es ja Ihre eigene Sache, wie Sie Ihre Buchhaltung gestalten und rein rechnerisch ist es ausgeglichen.

Aber gestatten Sie mir hierzu eine Anmerkung machen, damit niemand auf die Idee kommt dies zu kopieren, denn es ist falsch!

Am besten wird einem dies deutlich, wenn man sich den umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer vorstellt, der über ebay verkauft und viele Rücklieferungen hat.

Würde er wie in Ihrem Beispiel buchen, dann würde er einen viel zu hohen Umsatz ausweisen, weil der den Umsatz nicht um seine Rücklieferungen mindert und stattdessen über Betriebsausgaben bucht.

De facto würde er einen viel zu hohen Umsatz ausweisen, den er in Wirklichkeit nie gehabt hat.

Als Folge würde er durch diese Falschbuchungen seinen Status als Kleinunternehmer viel zu früh verlieren und zur Regelbesteuerung wechseln müssen, mithin den Mehrverdienst des Kleinunternehmers verlieren.

Also... der Umsatz muss durch eine Gutschrift (negative Rechnung s. § 14 (5) UStG) korrigiert werden, um korrekt ausgeweisen zu werden.

Wenn, wie in Ihrem Fall, (noch) keine Rechnung geschrieben wurde, dann muss dies nachgeholt werden, andernfalls wäre es doppelt falsch. So wie es sich für mich im Moment darstellt, haben Sie keine Rechung geschrieben und die Rückzahlung als Betriebsausgabe gebucht. Dadurch ist ein negatives Ergebnis in Höhe des vollen Rückzahlungbetrages entstanden. Wäre die Einnahme ebenfalls gebucht worden, dann wäre es zumindest vom Ergebnis her richtig, denn dann würde lediglich eine Betriebsausgabe (Kostenerstattung) von 0,25€ übrig geblieben sein.

MfG
BEBOUB
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Geändert von BEBOUB (10.06.2007 um 21:37 Uhr).
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Alt 10.06.2007, 21:31   #7
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
Würde er wie in Ihrem Beispiel buchen, dann würde er einen viel zu hohen Umsatz ausweisen, weil der den Umsatz nicht um seine Rücklieferungen mindert und stattdessen über Betriebsausgaben bucht.
Eben, hab ich ja selbst drauf hingewiesen.

Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
Also... der Umsatz muss duch eine Gutschrift (negative Rechnung s. § 14 (5) UStG) korrigiert werden, um korrekt ausgeweisen zu werden.
Das unterstützt mein zur Zeit verwendetes Programm für die EÜR leider nicht.

Da aber dieses Programm meine USt.-Erklärung auch nicht macht, muss ich doch eigentlich nur drauf achten, das ich diese Beträge eben nicht mit angebe oder?

Im Moment läuft die Einnahme in der EÜR in der detaillierten Kontenübersicht als "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme". Soll ich ein separates aussagekräftigeres Konto dafür anlegen oder ist das so okay?

Und die "Ausgabe" als "Ausgaben wegen Erstattung Vorkassezahlungen" - aber ich kann das auch z.B. in "Gutschriften die den Umsatz senken" umbenennen. Für mich ist doch dann am Jahresende nur wichtig zu sehen, das eben diese Beträge nicht in den Umsatz einfließen.

Wär das dann korrekter?
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Alt 10.06.2007, 21:45   #8
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Hallo ...

ich würde das Unterkonto: "Betriebseinnahmen aus Rücklieferungen" anlegen und hierauf alle Einnahmen aus Rücklieferungen verbuchen.

Dass das Programm keine Gutschriften akzeptiert ist relativ ungewöhnlich, welches Programm benutzen Sie?

MfG
BEBOUB
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Alt 10.06.2007, 22:00   #9
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
ich würde das Unterkonto: "Betriebseinnahmen aus Rücklieferungen" anlegen und hierauf alle Einnahmen aus Rücklieferungen verbuchen.
Ist aber keine Rücklieferung, ich konnte die Leistung gar nicht ausführen.

Aber ich sollte diese Zahlungseingänge getrennt von den anderen umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen buchen? Und ebenso die Ausgabe, ähm Gutschrift? Buch ich das dann mit UST. oder ohne?

Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
Dass das Programm keine Gutschriften akzeptiert ist relativ ungewöhnlich, welches Programm benutzen Sie?
EasyCash&Tax http://www.easyct.de/news.php
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Alt 10.06.2007, 22:09   #10
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Ich hab mir grad mal so vorgestellt wie das eigentlich jemand machen müsste, der die EÜR z.B. nur mit 2 Spalten macht, dummerweise zeigt mir EasyCash die Konten ja alle schön untereinander an ...............
und dann hab ich 'ne Buchung geändert und dem Betrag einfach ein Minus vorangestellt.

Wäre es korrekt wenn ich einmal den Betrag als ganz normale positive Einnahme habe und dann die Gutschrift als negative Einnahme? Rechnen tut EasyCash jedenfalls korrekt.
Allerdings müssten die beiden Beträge dann identisch sein und ich müsste u.U. die 25 Cent Differenz als extra Ausgabe buchen. Korrekt? Und die dann mit 0% USt., oder?
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Alt 10.06.2007, 22:20   #11
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Hallo ...

wenn Sie EasyCash&Tax nutzen, dann können Sie Gutschriften als negative Einnahme problemlos mit vorangestelltem Minuszeichen eingeben, das haben Sie inzwischen ja selbst herausgefunden.

Also... Rechnung schreiben über den Rechnungsbetrag und dann eine Gutschrift mit vorangestelltem Minus und über die 0,25€ eine sonstige Betriebsausgabe.

MfG
BEBOUB
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Alt 10.06.2007, 22:27   #12
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Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
und über die 0,25€ eine sonstige Betriebsausgabe.
Aber ohne Vorsteuerabzug, ja?

Vielen lieben Dank.
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Alt 10.06.2007, 22:43   #13
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Jetzt frag ich noch was ähnliches... um ganz sicher zu gehen...

einmal habe ich ein beschädigtes Paket (Warenlieferung) nicht angenommen. Der Betrag der Lieferung wurde von meinem Konto abgebucht = Ausgabe, ich habe eine Ersatzlieferung bekommen, Betrag wieder abgebucht = Ausgabe und eine Rücküberweisung= Einnahme (Betrag leicht weniger als die Ausgabe).

Hab jetzt die Guschrift als negative Ausgabe gebucht, damit sich das wieder aufhebt. Differenzen brauch ich ja da nicht zusätzlich buchen.

Find ich ja schon cool das das im EasyCash auch irgendwie funzt.
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Geändert von dorintia (10.06.2007 um 23:04 Uhr).
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Alt 12.06.2007, 00:10   #14
TP-Insider
 
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Hallo ...

warum wollen Sie die 0,25€ ohne Vorsteuerabzug buchen? ... es gibt doch gar keine Veranlassung dazu.

Die Gutschrift im zweiten Beispiel als negative Ausgabe zu buchen ist ok, denn es handelt sich um eine Warenlieferung, einmal hin- und einmal hergesandt.

MfG
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Alt 12.06.2007, 09:41   #15
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Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
warum wollen Sie die 0,25€ ohne Vorsteuerabzug buchen? ... es gibt doch gar keine Veranlassung dazu.
Naja, weil es gar keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. über diesen Betrag gibt. Ich hab ja dem Kunden "freiwillig" mehr erstattet. Für diesen ganzen "Zahlungsverkehr" gibt es keine Rechnung.
Oder soll ich tatsächlich eine Rechnung (für die positive Einnahmenbuchung) schreiben... und eine "Gutschrift"(für die negative Einnahmenbuchung) schreiben über den leicht höheren Betrag, dann weise ich mir sozusagen diesen Mehrbetrag mit MwSt. selbst aus... und sollte ich dann die 25 Cent auch möglichst separat aufführen?
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