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18.06.2007, 11:23
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
Ort: fürstenfeldbruck
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Umsatzsteuer - Frage
Bis vor ca. 3 Jahren war ich freiberuflich tätig mit USt-Nr. etc.
Seit drei jahren bin ich nun in einem Angestellten-Verhältnis, trage mich aber mit dem Gedanken, mich langsam wieder selbständig zu machen.
Ein erster Auftrag steht in den Startlöchern und nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich es mit der USt. handhaben soll. Mein diesjähriger Umsatz bleibt garantiert in der Kleinunternehmer-Grenze, allerdings habe ich gehört, dass man erst nach 5 Jahren wieder auf die Umsatzsteuer verzichten kann.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Schöne Grüße!
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18.06.2007, 11:45
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn du bei Umsätzen unter 17500 € zur Regelbesteuerung optierst, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
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18.06.2007, 11:50
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
Ort: fürstenfeldbruck
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Zitat:
Zitat von dorintia
Wenn du bei Umsätzen unter 17500 € zur Regelbesteuerung optierst, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
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Also muss ich dann eine neue USt-Nr beantragen (bin seitdem umgezogen)?
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18.06.2007, 12:03
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Weiss ich nicht, ruf doch mal beim FA an.
Ebenso weiss ich leider nicht, falls du damals auch schon optiert hast, ob die 5 Jahre immer noch gelten, also noch nicht abgelaufen sind. Hast du dich damals abgemeldet?
Außerdem ist doch eher die Frage ob du jetzt lieber die Kleinunternehmerregelung nutzen willst und ob das halt möglich ist, oder? Entscheiden musst du dich selbst.
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18.06.2007, 15:24
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Wenn du dieses Jahr ganz sicher unter den 17500€ bleibst, dann bleib doch bei dem Kleinunternehmerstatus, es sei denn, du hast sehr viele Ausgaben/Investitionen, aus denen du Vorsteuer ziehen kannst.
Ansonsten sehe ich nämlich keinen Vorteil audf den Status zu verzichten nur mehr Arbeit.
Wenn Du dann nächstes Jahr drüber kommst bist du dann ab 2009 sowieso aus der Regelung raus oder du optiertst dann zu beginn 2008 auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung, weil du in 2008 vielleicht besser mit der USt fährst.
Vorauseilend die Kleinunternehmeroption zu verschenken ist nicht immer die beste Variante abgesehen davon, das sich das FA für Umstzsteuerzahler immer stärker interessiert als für Kleinunternehmer...
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18.06.2007, 17:15
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
Zitat von junimond
Wenn du dieses Jahr ganz sicher unter den 17500€ bleibst, dann bleib doch bei dem Kleinunternehmerstatus, es sei denn, du hast sehr viele Ausgaben/Investitionen, aus denen du Vorsteuer ziehen kannst.
Ansonsten sehe ich nämlich keinen Vorteil audf den Status zu verzichten nur mehr Arbeit.
Wenn Du dann nächstes Jahr drüber kommst bist du dann ab 2009 sowieso aus der Regelung raus oder du optiertst dann zu beginn 2008 auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung, weil du in 2008 vielleicht besser mit der USt fährst.
Vorauseilend die Kleinunternehmeroption zu verschenken ist nicht immer die beste Variante abgesehen davon, das sich das FA für Umstzsteuerzahler immer stärker interessiert als für Kleinunternehmer...
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Du meinst die besondere Betreuung mit Kaffee und Kuchen? Nee, nur ein Spässchen meinerseits. ... Na gut, etwas mehr Arbeit hinsicht Voranmeldung, klar. Aber neben den Ausgaben/Investitionen und Vorsteuer gibt es u.U. noch einen Vorteil: Sind die Auftraggeber/Kunden hauptsächlich Unternehmen, liegt man mit der Regelbesteuerung vielleicht besser.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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18.06.2007, 20:07
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
Ort: fürstenfeldbruck
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das argument ...
Zitat:
Zitat von wys
Sind die Auftraggeber/Kunden hauptsächlich Unternehmen, liegt man mit der Regelbesteuerung vielleicht besser.
lg
wys
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Dieses Argument ist wohl ausschlaggebend für meine Entscheidung. Ich könnte zwar die Kleinunternehmer-Regelung für mich in Anspruch nehmen (habe mich beim Finanzamt erkundigt), jedoch sind meine potentiellen Auftraggeber allesamt Unternehmen/Unternehmer ... denen ist es in der Regel immer lieber mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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