TP Underground Lounge 07/08
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Alt 18.06.2007, 12:32   #1
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brigitta macht alles soweit korrekt

präsentationen im in- und ausland (reisekosten Ust)?


hallo, ich bin per google suche schon öfter auf dieses forum gestoßen und habe hilfreiche informationen gefunden. nun habe ich mich endlich registriert.

ich bin im künstlerischen bereich selbständig (derzeit kein kleinunternehmer status, mitglied ksk) und mache seit einiger zeit präsentationen im in- und ausland. ich bin mir nicht ganz klar darüber wie ich die benzinkosten richtig bei der umsatzsteuer-erklärung verrechnen muß.

in meinem fall bin ich bis jetzt immer mit dem auto gefahren, wobei das auto sonst nie geschäftlich genutzt wird (und damit auch nicht steuerlich abgesetzt wird), da ich sonst immer von zuhause aus arbeite.

kann ich einfach 19 % vom gesamtbetrag des verbrauchten benzins absetzen oder kommt die kilometerpauschale von 0,30/km zur anwendung?

Wie verhält es sich mit im Ausland getanktem Benzin und Parkplatzkosten. Wieviel Ust muß ich von diesen Quittungen ausweisen?

Bei Flug- und Bahnreisen, könnte ich dann einfach 19% absetzen?

Über eine hilfreiche Beantwortung wäre ich dankbar.
brigitta ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.06.2007, 12:36   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Generell kannst du ja nur deutsche USt. bei deinem FA geltend machen.

Für's Auto halte ich die Km-Pauschale von 30 Cent per Fahrtenbuch für sinnvoll. Egal ob die km hier oder im Ausland gefahren wurden. Die decken alles ab und du brauchst keine Belege.

Bei Flug- und Bahntickets wie bei all deinen anderen Ausgaben... nur wenn diese 19% deutsche USt. ausgewiesen haben.
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Alt 18.06.2007, 12:39   #3
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Zitat:
kann ich einfach 19 % vom gesamtbetrag des verbrauchten benzins absetzen oder kommt die kilometerpauschale von 0,30/km zur anwendung?
30 Cent als Betriebsausgabe je gefahrenen Kilometer ohne Vorsteuerabzug.

Zitat:
Wie verhält es sich mit im Ausland getanktem Benzin und Parkplatzkosten. Wieviel Ust muß ich von diesen Quittungen ausweisen?
mal abgesehen davon, dass aus der 0,30 EUR Pauschlae kein Vorsteuerabzug möglich ist, kann ausländische USt nicht in Deutschland geltend gemacht werden. Dies geht auch nicht im Vorsteuervergütungsverfahren im jeweiligen EU-Land wenn es sich um Tankkosten handelt.

Zitat:
Bei Flug- und Bahnreisen, könnte ich dann einfach 19% absetzen?
richtig

Gruß
Sven
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Alt 18.06.2007, 12:47   #4
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brigitta macht alles soweit korrekt
danke dorintia und sven.

bzgl. fahrtenbuch: ist das notwending um in den genuß der 0,30 pauschale zu kommen? im fahrtenbuch muß ich auch jede private fahrt aufzeichnen (hunderte), obwohl ich das auto nur ca. 6 mal im jahr für präsentationen benutze? oder reicht es, nur die beruflichen fahrten zu notieren, da ich das auto sonst immer nur privat nutze?

wie verhält es sich, wenn mich eine privatperson (freund) mit dem auto zu einer präsentation bringt und ich ihm das benzingeld gebe. kann ich trotzdem 0,30 euro verrechnen?

last but not least: was würde sich ändern wenn ich zum "kleinunternehmer" status wechsele? nach wie vor 0,30 euro oder einfach (brutto) benzinbetrag unter ausgaben verbuchen?
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Alt 18.06.2007, 12:52   #5
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Zitat:
bzgl. fahrtenbuch: ist das notwending um in den genuß der 0,30 pauschale zu kommen? im fahrtenbuch muß ich auch jede private fahrt aufzeichnen (hunderte), obwohl ich das auto nur ca. 6 mal im jahr für präsentationen benutze? oder reicht es, nur die beruflichen fahrten zu notieren, da ich das auto sonst immer nur privat nutze?
für die 0,30 EUR braucht man kein Fahrtenbuch führen. Dies muss man nur, wenn man die tatsächlichen Kosten geltend machen möchte um den betrieblichen Anteil der Fahrten korrekt zu ermitteln.
Für die Pauschale reicht ein einfaches Blatt mit der Angabe der gefahrenen Kilometer, Fahrtziel und evtl. der Grund der Fahrt.

Zitat:
wie verhält es sich, wenn mich eine privatperson (freund) mit dem auto zu einer präsentation bringt und ich ihm das benzingeld gebe. kann ich trotzdem 0,30 euro verrechnen?
die 0,30 EUR können geltend gemacht werden, wenn auch die tatsächlichen Kosten getragen wurden. Je nachdem was günstiger ist würde ich den gezahlten Betrag aber komplett als Betriebsausgabe buchen. Quittung nicht vergessen (ohne USt).

Zitat:
last but not least: was würde sich ändern wenn ich zum "kleinunternehmer" status wechsele? nach wie vor 0,30 euro oder einfach (brutto) benzinbetrag unter ausgaben verbuchen?
die ,30 EUR betreffen die EÜR und somit die Einkommensteuer. Das hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun. Ein Kleinunternehmer kann auch die 0,30 EUR geltend machen. Da kein Vorsteuerabzug besteht ändert sich im Vergleich zum Regelversteuerer nichts.

Gruß
Sven
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Alt 18.06.2007, 12:56   #6
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vielen dank!
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Alt 18.06.2007, 14:36   #7
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jetzt bin ich noch über etwas gestolpert:
www.steuernetz.de/homepages/buchfuehrung_bilanz/downloads/Reisekosten_Fahrtkosten.pdf

in diesem pdf (seite 4 ganz unten und seite 5 oben) ist ein fallbeispiel, in dem ein geschäftsmann mit privat pkw eine geschäftsreise macht. dort wird gesagt, dass neben der 0,30 pauschale auch noch die vorsteuer der benzinquittungen ausgewiesen werden kann, da diese "aufwendungen unmittelbar mit der geschäftsreise entstanden" sind.

das wäre in meinem fall ja auch so. demzufolge könnte ich z.b. aus einer fahrt zu einer präsentation mit meinem privatwagen 0,30 x gefahrene km als betriebskosten deklarieren (ohne vorsteuerabzug) UND ich könnte 19% vorsteuer aus meinen (deutschen) tankquittungen abziehen, die exakt für diese fahrt anfielen. ist das korrekt?
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Alt 18.06.2007, 14:48   #8
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Zitat:
in diesem pdf (seite 4 ganz unten und seite 5 oben) ist ein fallbeispiel, in dem ein geschäftsmann mit privat pkw eine geschäftsreise macht. dort wird gesagt, dass neben der 0,30 pauschale auch noch die vorsteuer der benzinquittungen ausgewiesen werden kann, da diese "aufwendungen unmittelbar mit der geschäftsreise entstanden" sind.
In dem Beispiel wird vorausgesetzt, dass der PKW zu 100 % dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet wurde. Dies ist unabhängig von der einkommensteuerrechtlichen Zuordnung möglich.
Wenn man dies gemacht hat, kann man die Vorsteuer aus den gesamten Kosten geltend machen (Ausnahme: ausländischer USt) muss aber im Gegenzug die private Nutzung des PKW versteuern.

Gruß
Sven
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Alt 18.06.2007, 14:50   #9
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okay, jetzt ist alles klar. danke nochmals
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Alt 16.12.2007, 23:07   #10
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
muss aber im Gegenzug die private Nutzung des PKW versteuern.
Wie und was muss ich da versteuern?
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Tobias

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Alt 16.12.2007, 23:17   #11
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ab Seite 11
http://www.traum-projekt.com/forum/a...um-den-pkw.pdf
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Alt 17.12.2007, 09:31   #12
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danke!!!
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