Ich täte sagen, wir fangen erst mal bei der Gewinnermittlung an und nicht beim zu versteuerndem Einkommen.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, § 2 (7) EStG. Eine Gewinnermittlung ist für das ganze Jahr, nicht für Monate, zu erstellen. Wenn Sie zu Beginn der Tätigkeit einen hohen Wareneinkauf aber geringen -verkauf haben, so kann auch ein Verlust entstehen.
Umsatzsteuerlich haben Sie mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, wenn Sie Einnahmen von 17.500 Euro nicht überschreiten.
Es gibt
hier zum download (pdf) ein Merkblatt für den Anfang.
Wenn das Finanzamt jedoch die erste Steuererklärung bearbeitet hat, kann es durchaus sein, dass Einkommensteuervorauszahlungen (vierteljährlich) festgesetzt werden.