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Alt 19.06.2007, 21:58   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
christian87 macht alles soweit korrekt

Frage zur Einkommenssteuer Kleinunternehmer


Hallo,

ich habe eine kleine Frage.
Und zwar verdiene ich 400€ im Monat (Minijob) und erhalte Kindergeld.
Ich habe nun vor ein Gewerbe anzumelden mit dem ich ca. 100€ im Monat dazu verdiene.
Nun zur Frage:

Ich kaufe z.B. im Juni Ware für 500€ verkaufe aber im Juni Ware für 200€.
Im Juli dann für 300€ und im August für 200€. Eigentlich habe ich ja im August erst Gewinn gmeacht oder?

Muss ich auf die Einnahmen im Juni und Juli Einkommenssteuer bezahlen?
christian87 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.06.2007, 22:05   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Das zu versteuernde Einkommen wird endgültig mit der jährlichen EkSt.-Erklärung ermittelt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2007, 01:20   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
oerdiz ist auf einem guten Weg
Ich täte sagen, wir fangen erst mal bei der Gewinnermittlung an und nicht beim zu versteuerndem Einkommen.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, § 2 (7) EStG. Eine Gewinnermittlung ist für das ganze Jahr, nicht für Monate, zu erstellen. Wenn Sie zu Beginn der Tätigkeit einen hohen Wareneinkauf aber geringen -verkauf haben, so kann auch ein Verlust entstehen.

Umsatzsteuerlich haben Sie mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, wenn Sie Einnahmen von 17.500 Euro nicht überschreiten.

Es gibt hier zum download (pdf) ein Merkblatt für den Anfang.

Wenn das Finanzamt jedoch die erste Steuererklärung bearbeitet hat, kann es durchaus sein, dass Einkommensteuervorauszahlungen (vierteljährlich) festgesetzt werden.
oerdiz ist offline   Mit Zitat antworten
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