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20.06.2007, 20:38
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
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Vor-/ Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung
Moin aus dem Norden!
Vor mir liegt nun der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meines örtlichen Finanzamtes. Ich bin wohl schon zu lange aus meinem Job als Groß- und Außenhandelskaufmann raus als das mir die Vor-/ und Nachteile der Vor- bzw. Umsatzsteuerberechnung noch einfielen.
Ich hoffe ihr könnt helfen.
Mein Wissen:
Nehme ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch, kann ich keine Vorsteuer der Umsatzsteuer entgegenrechnen und dies für die nächsten 5 Jahre.
Der große Vorteil besteht darin, dass ich als Kleinunternehmer nicht die monatliche Arbeit habe die Steuervorausberechnung an das Finanzamt zu schicken und das Geld zu überweisen.
Worin bestehen eigentlich die Nachteile?
Ich kaufe Ware und bezahle darauf Vorsteuer (Bsp. € 10 inkl. Vorsteuer)- Ich betätige mich als Wiederverkäufer und bekomme für die gekaufte Ware € 15 inkl. Umsatzsteuer - dann rechne ich am Jahresende € 15 - € 10 = € 5 und habe somit den Gewinn, der zu versteuern ist.
Worin bestünde nun der Vorteil, dass ich monatlich meinen Umsatz schätze und mir die ganze Arbeit mache indem ich die Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer rechne, dieses dem Finanzamt melde und die Überweisung tätigen muss?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Gruß Jewolp
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20.06.2007, 21:01
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hallo,
Vorsteuer = Umsatzsteuer und zwar die deiner gesamten gewerblichen Ausgabenrechnungen.
Als Kleinunternehmer bekommst du diese MwSt. nicht vom FA erstattet, musst dafür aber auch keine USt. von deinen Einnahmen abführen. Du darfst auf deinen Rechnungen auch keine MwSt. ausweisen.
Der Regelbesteuerte bekommt eben von all seinen Ausgabenrechnungen die MwSt. erstattet, muss aber dafür MwSt. auf seinen Einnahmen-Rechnungen ausweisen und diese an das FA abführen. Mit schätzen ist da übrigens nicht, das muss schon genau sein.
Beide können natürlich die restlichen Ausgabenbeträge von den Einnahmen abziehen, um dann den Gewinn zu ermitteln.
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20.06.2007, 21:15
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Leider hast Du mir ja nur das nochmal erklärt, was ich schon verstanden habe.
Bei meinem Problem zwecks Klärung der Vor- bzw. Nachteile bin ich jetzt noch nicht weiter. Würdest Du darauf bitte nochmal eingehen?
Des Weiteren kann man ja nur von Schätzung sprechen. Wenn jemand ein Gewerbe anmeldet so kann er sich doch niemals sicher sein (oder nur eine wage Vermutung haben) wie sich der Umsatz in den kommenden Monaten/ Jahren auswirkt. Es sei denn, man hat vorher schon in einer vergleichbaren Branche gearbeitet oder bereits einen festen Kundenstamm.
In den meisten Fällen, denke ich, kann überhaupt nicht genau berechnet werden wie sich der Umsatz entwickelt. Also bleibt nur die Schätzung.
Gruß Jewolp
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20.06.2007, 21:22
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Jewolp
dass ich monatlich meinen Umsatz schätze und mir die ganze Arbeit mache indem ich die Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer rechne, dieses dem Finanzamt melde und die Überweisung tätigen muss?
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Da ist aber keine Schätzung erlaubt.
Schätzen musst du jetzt deinen Umsatz um überhaupt für dich feststellen zu können, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
Entwickelt sich ein Gewerbe gut und überschreitet man die Umsatzgrenze, muss man dann sowieso USt. abführen.
Was soll ich dir anderes erzählen, habe alle Vor- und Nachteile relativ kurz zusammengefasst... entscheiden musst du selbst.
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20.06.2007, 21:49
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von Jewolp
Worin bestünde nun der Vorteil, dass ich monatlich meinen Umsatz schätze und mir die ganze Arbeit mache indem ich die Vorsteuer gegen die Umsatzsteuer rechne, dieses dem Finanzamt melde und die Überweisung tätigen muss?
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Naja, der Aufwand hält sich eigentlich in Grenzen, besonders wenn du deine Rechnungen eh mit 'ner Software wie Lexware, Sage o.ä. schreibst. Wenn deine Umsätze überschaubar sind, wirst du die Ust-Voranmeldung ab dem zweiten Jahr auch nur noch vierteljährlich abgeben müssen.
Ich habe nach zwei Jahren auf Abrechnung mit Ust. umgeschwenkt, bei mir war ein anderer Punkt entscheidend: Ich hatte immer wieder Nachfragen von Kunden, die es nicht verstanden haben, warum die Ust. fehlt. Obwohl ich es jeweils auf den Rechnungen vermerkt hatte. Da wurde dann vermutet, da sei irgendwas nicht rechtmäßig, oder man hat behauptet man könne das nicht buchen... und so weiter und so fort. Ist natürlich alles Quatsch, aber irgendwann hab ich dann beschlossen mir die ständigen Erklärungen zu sparen.
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20.06.2007, 22:12
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2007
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Moin ratze,
Zitat:
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Ich habe nach zwei Jahren auf Abrechnung mit Ust. umgeschwenkt
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Ich dachte, dass ginge nicht, da man sich auf 5 Jahre im voraus festlegen muss?
Gruß Jewolp (übrigens auch aus WHV  )
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20.06.2007, 22:20
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
wenn man zur Regelbesteuerung "optiert", dann ist man an diese Option für 5 Jahre gebunden.
Ihre Aussage, an die Kleinunternehmerregelung 5 Jahre gebunden zu sein ist falsch, es ist bislang nur niemandem hier aufgefallen!
Grundsätzlich kann man jederzeit von der Steuerbefreiung zur Regelbesteuerung wechseln, allerdings stets nur rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Jahres, in dem man optiert.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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20.06.2007, 22:33
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von BEBOUB
Ihre Aussage, an die Kleinunternehmerregelung 5 Jahre gebunden zu sein ist falsch, es ist bislang nur niemandem hier aufgefallen!
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Stimmt.
Dieses dumme Hirn aber auch, überliest und korrigiert gern mal was.
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21.06.2007, 09:25
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von Jewolp
übrigens auch aus WHV 
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Hehe, na dann mal ein herzliches Moin im Traum-Projekt  Jetzt sind wir schon zu dritt aus Schlicktown 
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