Ich habe mir eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung besorgt.
Die Abfindung ist in Zeile 19 eingetragen.
Die Steuerfestsetzung und der Steuerabzug vom Lohn sind jeweils weniger als die ELSTER-Steuerberechnung.
Der Rechenweg für das Fünftel wird nicht angezeigt.
Welches Risiko gehe ich ein,wenn ich zum FA gehe

und mir den Rechenweg erklären lasse ?
Grüße von AMETHYST