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Alt 29.06.2007, 08:55   #1
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Hallo wir betreiben eine Landwirtschaft.
Mit dem Privat-Pkw fahre ich zu den landwirtschaftlichen Flächen. Wie bekomme ich das in die Buchführung rein?
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Alt 29.06.2007, 11:16   #2
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Pauschal 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe angeben
Voraussetzung: die Fahrten werden nicht als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gewertet, so dass diese nur ab dem 21. Kilometer mit 0,30 EUR je einfache Entfernung angesetzt werden können.

Gruß
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Alt 29.06.2007, 19:00   #3
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privat-pkw


Ich fahre dann wohl von einem Betriebsstättenteil zum Anderen. Bei mir zu Hause ist ja auch Betriebsstätte. Wie weise ich das denn nach, muß ich eine Liste führen auf der steht; wann ich wohin gefahren bin und wieviele Kilometer das waren, oder muß ich gleich ein Fahrtenbuch führen als Nachweis?

Gruß Jens
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Alt 29.06.2007, 21:20   #4
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Zitat:
muß ich eine Liste führen auf der steht; wann ich wohin gefahren bin und wieviele Kilometer das waren,
genau so ist es. Bei einem Fahrtenbuch werden noch wesentlich strengere Anforderungen gestellt. Das ist aber hier nicht erforderlich.

Zitat:
Ich fahre dann wohl von einem Betriebsstättenteil zum Anderen. Bei mir zu Hause ist ja auch Betriebsstätte.
Der Begriff "Betriebsstätte" ist steuerlich definiert und hat nichts mit dem umgangssprachlichen Begriff zu tun. § 12 Nr. 7 AO schwirrt mir nämlich vor. Fraglich ist ob dieser auf die Ackerflächen zutrifft, dann würden die Fahrten nämlich erst ab dem 21. Kilometer und auch nur einfach berücksichtigt werden, vgl. § 4 Abs. 5a EStG.

Normalerweise haben landwirtschaftliche Betriebe aber einen Steuerberater (Landvolk oder ähnliches), so dass man diesen mit Fragen bzgl. des Betriebs löchern kann. Normalsterbliche kennen sich nämlich nicht mit der Berechnung von Milchquoten etc. aus

Gruß
Sven
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Alt 07.07.2007, 14:22   #5
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Nun habe ich aber keinen Steuerberater oder bin im Landvolk, weil ich nur ein ganz kleiner Landwirt bin, der trotzdem seine Steuererklärung machen muß.Deshalb bin ich auf so ein Forum angewiesen, vielen Dank,
Gruß Jens
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Alt 11.07.2007, 22:14   #6
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Bei Landwirtschaftsbetrieben, wo die Wohnung auch gleichzeitig am selben Ort ist wie eine der Betriebsstätten, sind das alles betriebsbedingte Fahrten. Er müsste evtl. einen pauschalen Privatverbrauch für den PKW jährlich Estlich und UStlich ansetzen, wenn es der einzige PKW ist, der ihm z.Vfg. steht.
WaLiLei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 13:48   #7
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Klasse Info, vielen Dank
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