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Alt 29.06.2007, 10:34   #1
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Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung


Hallo Forum-Gemeinde!

Ich bin Student und habe nun ein Gewerbe angemeldet um mir nebenbei was zu verdienen, und nun an dem Punkt, an dem ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen muss. Bin auch schon mit Hilfe vieler gelesener Forenbeiträge hier schon durch. Dank an alle schonmal an dieser Stelle.
Allerdings hab ich noch Fragen zur "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung":

1. Ich bin Reservist und bekomme durch WÜ's von der Bundeswehr im Jahr etwas Geld (ein paar Tausend Euro). Ist allerdings steuerfrei. Muss ich das trotzdem angeben?
2. Meine sonstigen Einnahmen beschränken sich bisher auf Unterstützung durch meine Eltern (max. zirka 3000 Euro im Jahr). Muss ich das "Einkommen" auch angeben?

Vielen Dank und Gruß,

Martin
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Alt 29.06.2007, 11:26   #2
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Zitat:
1. Ich bin Reservist und bekomme durch WÜ's von der Bundeswehr im Jahr etwas Geld (ein paar Tausend Euro). Ist allerdings steuerfrei. Muss ich das trotzdem angeben?
nein, da die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 5 EStG nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Zitat:
2. Meine sonstigen Einnahmen beschränken sich bisher auf Unterstützung durch meine Eltern (max. zirka 3000 Euro im Jahr). Muss ich das "Einkommen" auch angeben?
nein, es sind ja keine von dir erbrachten Leistungen, die bei dir unter die 7 Einkunftsarten fallen. Das sind wenn überhaupt ganz normale Schenkungen wo es sehr hohe Freibeträge gibt.

Gruß
Sven
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