Zitat:
|
1. Ich bin Reservist und bekomme durch WÜ's von der Bundeswehr im Jahr etwas Geld (ein paar Tausend Euro). Ist allerdings steuerfrei. Muss ich das trotzdem angeben?
|
nein, da die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 5 EStG nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Zitat:
|
2. Meine sonstigen Einnahmen beschränken sich bisher auf Unterstützung durch meine Eltern (max. zirka 3000 Euro im Jahr). Muss ich das "Einkommen" auch angeben?
|
nein, es sind ja keine von dir erbrachten Leistungen, die bei dir unter die 7 Einkunftsarten fallen. Das sind wenn überhaupt ganz normale Schenkungen wo es sehr hohe Freibeträge gibt.
Gruß
Sven