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Alt 29.06.2007, 20:13   #1
TP-Newbie
 
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johndo74 macht alles soweit korrekt

Ebay kosten als Werbekosten oder Verlust absetzen


Hallo
Ich hätte da mal eine frage vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
Ist es möglich meine Ebay Gebühr als Werbekosten abzusetzen?
Ich denka da an die Auktionen die ohne Verkauf enden.Wenn man jeden Tag 10Stk. am laufen hat kommt da schon eine schöne Summe zustande .
Wenn Ich jetzt detaliert Aufliste bei welchen Auktion ein verkauf stattgefunden hat und bei welchen nichts verkauft wurde ,dürfte Ich die bei denen nichts verkauft wurde ja wohl als Werbekosten oder sogar als Verlust absetzen.

Vielen Dank schon Vorab.

Johndo74
johndo74 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.06.2007, 20:19   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Als gewerblich veranlasste Ausgaben.
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 20:22   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
johndo74 macht alles soweit korrekt
Wenn das so heißt .
Ist das möglich ?
Möchte ein Gewerbe anmelden und wollte mich Informieren.

Johndo74
johndo74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 20:28   #4
TP-Lady-Mod
 
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Alle gewerblichen Ausgaben: z.B. Wareneinkäufe, Porto für Wareneinkäufe, Verpackungs- und Büromaterial, anteilige Internet- und Telefonausgaben, Beiträge zur IHK oder HWK und Berufsgenossenschaft, gewerbliche Fahrten, Hostingpakete für Online-Shops und eben auch ebay-Gebühren usw. kannst du als Ausgaben geltend machen und somit in deiner Gewinnermittlung von deinen Einnahmen abziehen.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 20:35   #5
TP-Newbie
 
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johndo74 macht alles soweit korrekt
Besten Dank
Wenn Ich also Anfangs mehr Ausgaben habe bis mein Shop bekannt ist rechne Ich das sagen wir mal bei 100Euro Gewinn 300€ Ebay Kosten entgegen und habe somit einen Verlust von 200€.
johndo74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 20:49   #6
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Das man in der Anfangszeit schonmal höhere Ausgaben als Einnahmen hat ist ja nicht ungewöhnlich, z.B. auch durch hohe Anfangsinvestitionen.
Verluste können aber nur anderweitige Einkünfte mindern (und somit das gesamte zu versteuernde Einkommen) oder mit vergangenen oder künftigen Einkünften verrechnet werden.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 21:04   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
johndo74 macht alles soweit korrekt
Ja das ist schon klar ,Ich dachte nur das Ich lediglich die MwST rechnen darf .
Irgendwann solte man schon in den grünen Bereich kommen.
Ich denke halt nur das es Anfangs bei Ebay schwer ist ,bis man sich einen Namen gemacht hat und da wird schon einiges an Kosten enstehen.

Besten Dank für die schnelle Hilfe ,wünsche noch einen schönes Wochenende.
johndo74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 21:22   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Naja, die MwSt. ist ja wieder 'ne andere Geschichte... unter 17500 € Umsatz kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann muss man keine MwSt. abführen, bekommt aber auch keine Vorsteuer erstattet. Der Kleinunternehmer rechnet seine Bruttoausgaben gegen die Einnahmen.
Der Regelbesteuerte muss MwSt. auf seine Einnahmen abführen, bekommt aber die Vorsteuer aller gewerblich veranlassten Ausgaben erstattet. Und erstattet heißt hier auch erstattet, also als Geld aufs Konto. Der restliche Nettobetrag wird dann wieder normal als Ausgaben gegengerechnet.
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 05:36   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Bitte unbedingt beachten, dass man auf Ebay Gebühren an sein Finanzamt Mehrwertsteuer bezahlen muss, wenn man Ebay gewerblich nutzt ! Auch als Kleinunternehmer !! In diesem Fall kann man auch keine Vorsteuer mehr ziehen. Wichtig: Wenn Ebay bereits MwSt berechnet entbindet dies keinesfalls von der Verpflichtung an sein FA MwSt zu zahlen.

Bsp: Ebay berechnet 100 Euro Gebühren. Hierauf muss man nun an sein FA 19 Euro MwSt bezahlen (in der Umsatzsteuerjahreserklärung angeben).

Warum ? Ebay ist ein im Ausland ansässiger Anbieter von auf elektronischem Wege erbrachten sonstigen Leistungen. Ist der Empfänger solcher Leistungen ein Unternehmer, so gilt die Steuerlastumkehr des §13b UStG. Hiervon gilt laut §19 UStG für Kleinunternehmer ausdrücklich keine Ausnahme. Sogar wenn ein Unternehmer oder Kleinunternehmer Ebay privat nutzt und die Umsätze mit seinem Geschäft garnichts zu tun haben muss er dafür MwSt zahlen, da die Steuerlastumkehr auch dann gilt, wenn der Unternehmer die Leistung zu privaten Zwecken bezieht (§13b UStG).

Erfahrungsgemäß beraten ca. 80 bis 90% aller Sachbearbeiter im FA diesbezüglich falsch !!! Es ist daher unbedingt notwenig den Sachbearbeiter zu bitten hinsichtlich dieses Sachverhalts einen Experten des FA zu befragen. Z.B. einen Steuerprüfer oder jemand der sich mit IT Unternehmen auskennt.
firewall35 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 10:19   #10
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von johndo74 Beitrag anzeigen
Besten Dank
Wenn Ich also Anfangs mehr Ausgaben habe bis mein Shop bekannt ist rechne Ich das sagen wir mal bei 100Euro Gewinn 300€ Ebay Kosten entgegen und habe somit einen Verlust von 200€.
Wenn das so läuft machst Du was falsch. Es sollte Dir als guter Unternehmer zu Denken geben, wenn die Kosten für die gewählte Verkaufsplattform in einem so eklatanten Mißverhältnis zum Umsatz bzw. "Gewinn vor Vertriebskosten" stehen. Und das gilt auch für die Anfangszeit.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 19:51   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Als Unternehmer musst du natürlich alle Betriebsausgaben einrechnen und an den Endkunden weiter geben. Wenn du dann teurer bist als die Konkurrenz dann kauft die vermutlich günstiger ein als du z.B. wegen größerer Abnahme. Die Preise auf Ebay sind teilweise schon auf Großhandelsniveau... Deshalb wird es da immer schwerer was zu verdienen.

Gerade zu Beginn empfiehlt es sich auch Reserven zu bilden für Betriebsprüfungen, Steuerberatung und dergleichen. Viele kommen so hin mit ihrem Verdienst und dann kommt die BP und sie sind pleite weil ihre Buchhaltung beanstandet wurde und das Finanzamt geschätzt hat und wenn die schätzen kannst du dich natürlich gleich am nächsten Baum aufhängen denn die schätzen dass du ihnen alles schuldest was du in deinem ganzen Leben je aufbringen kannst...hab ich schon oft genug gelesen, gehört usw.
firewall35 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 13:51   #12
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
Die Preise auf Ebay sind teilweise schon auf Großhandelsniveau... Deshalb wird es da immer schwerer was zu verdienen.
Dann sollte man als mitdenkender Unternehmer aber auch erst gar nicht mehr etwas in Bereichen anbieten, in denen man keinen Gewinn machen kann.

Zitat:
iele kommen so hin mit ihrem Verdienst und dann kommt die BP und sie sind pleite weil ihre Buchhaltung beanstandet wurde und das Finanzamt geschätzt hat und wenn die schätzen kannst du dich natürlich gleich am nächsten Baum aufhängen denn die schätzen dass du ihnen alles schuldest was du in deinem ganzen Leben je aufbringen kannst...hab ich schon oft genug gelesen, gehört usw.
Solange man die Buchhaltung ordentlich macht und alles belegt sollte das kein großes Thema sein. Klar kommt irgendwann mal eine Beanstandung und das FA will noch 100 Euro, aber OK, ist dann halt so.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 14:31   #13
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Viele machen dann Retouren-Betrug... So kommen dann noch Gewinne bei diesen Großhandelspreisen zu Stande. Ebay ist einfach im Arsch...

Und das FA will nicht mal eben 100 Euro sondern nicht selten kommt es vor, dass das FA mal eben 50.000 sehen will...von einem Unternehmen das gerademal 10.000 verdient hat seit es existiert weil z.B. Rechnungen falsch nummeriert sind, sodass der Umsatz geschätzt wird. Viele gingen so schon pleite. Schau mal auf Google. Das ganze Internet ist voll von solchen Berichten. Nachdem das FA geschätzt hat bist du schon manchmal mit 500% Steuer dabei...dann hast du fürs Arbeiten bezahlt.
firewall35 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 14:45   #14
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Manche Bereiche gehen nach wie vor sehr gut bei ebay. Allerdings nicht die überlaufenen Mainstream-Sachen mit all den Glücksrittern, die meinen, dass ausgerechnet bei ihnen die Kunden mehr ausgeben als bei 2000 anderen Händlern.

Wenn man seine Buchführung im Griff hat sollte das eigentlich kein Thema sein, dass das FA Umsätze schätzt.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 15:18   #15
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Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Manche Bereiche gehen nach wie vor sehr gut bei ebay. Allerdings nicht die überlaufenen Mainstream-Sachen mit all den Glücksrittern, die meinen, dass ausgerechnet bei ihnen die Kunden mehr ausgeben als bei 2000 anderen Händlern.

Wenn man seine Buchführung im Griff hat sollte das eigentlich kein Thema sein, dass das FA Umsätze schätzt.
Ja aber die Realität ist dass sehr viele Klein- und Kleinstunternehmen ihre Buchhaltung (überhaupt) nicht im Griff haben... z.B. nicht wissen, dass sie bei Barumsätzen ein Kassenbuch führen müssen. Die Beweiskraft eines solchen geht gegen 0. Da denkt sich der Steuerzahler: Naja, wenn ichs nicht korrekt mache und die Aufzeichnungen einfach Pi mal Daumen mache werden sie ein Auge zudrücken...ich hab ja sonst korrekte Aufzeichnungen usw. Aber die drücken kein Auge zu. Genauso gibt es viele derart komplexe Sachverhalte, dass selbst Betriebsprüfer beim Bundesfinanzministerium anrufen müssen wo die dann Stundenlang recherchieren um heraus zu finden wie es denn wirklich aussieht. Es gibt im Steuerrecht einfach Bereiche da musst du zu 150 Steuerberatern gehen bevor du eine richtige Auskunft bekommst... Ich finde das alles zum Kotzen wenn ich ehrlich bin. Das verdirbt einen fast den Spaß an der Selbstständigkeit...aber besser als Hartz IV ist es immerhin denk ich mir immer.
firewall35 ist offline   Mit Zitat antworten
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