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Alt 01.07.2007, 17:37   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
jm14 macht alles soweit korrekt

Nettorechnung und Ust


Hallo!

Wenn man als Kleinstunternehmer, der nicht nach Regelbesteuerung besteuert, von einem Lieferanten eine Nettorechnung bekommt ohne ausgewiesene Ust, muss man diesem nun den Nettobetrag + Ust bezahlen oder nur den Nettobetrag?

Ich danke für hilfreiche Antworten
jm14 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.07.2007, 17:51   #2
TP-Lady-Mod
 
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Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Von welchem Lieferanten hast du denn eine Nettorechnung?

Hast du eine USt.-ID?
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 18:43   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
jm14 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Von welchem Lieferanten hast du denn eine Nettorechnung?
Inwiefern differenziert man hier? Der Lieferant ansich ist ein anderes Unternehmen.


Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Hast du eine USt.-ID?
Nein.
jm14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 18:59   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Also von einem deutschen Unternehmen?

Bist du dir sicher das das eine Nettorechnung ist? Oder ist der Lieferant einfach nur Kleinunternehmer?
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 19:54   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
jm14 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Also von einem deutschen Unternehmen?
Ja

Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Bist du dir sicher das das eine Nettorechnung ist? Oder ist der Lieferant einfach nur Kleinunternehmer?
Nettorechnung = Nur der Nettobetrag ist ausgewiesen. Keine Ust, keine UID.
Lieferant ist nicht Kleinunternehmer, jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen.
jm14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2007, 11:38   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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um was für eine Leistung geht es denn?
steht irgendwie ein Hinweis auf der Rechnung auf den Nichtausweis oder auf eine Steuerbefreiung?

Gruß
Sven
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2007, 12:31   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
jm14 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
um was für eine Leistung geht es denn?
steht irgendwie ein Hinweis auf der Rechnung auf den Nichtausweis oder auf eine Steuerbefreiung?
Es handelt sich um eine ganz normale Warenlieferung im kleinen Umfang (< 150 Euro). Auf der Rechnung ist nichts über eine Steuerbefreiung oÄ zu finden.
jm14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2007, 11:26   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
jm14 macht alles soweit korrekt
Also was meint ihr? Nettozahlen? oder + Ust zahlen?

mfg
jm14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2007, 11:32   #9
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Da du nur korrekt ausgewiesene USt. als Vorsteuer ziehen kannst, würde ich eine korrekte Rechnung verlangen. Denn die ist es imho nicht.
Dabei sollte sich auch klären lassen, ob der Lieferer nicht doch der Kleinunternehmerregelung unterliegt.
Frag doch einfach mal nach...
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