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Alt 01.07.2007, 20:24   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Hamburg
Timmeteq macht alles soweit korrekt

Handy, Internet und co. bei Kleinunternehmer


Hallo liebes Forum!


Ich bin Student und arbeite nebenher selbstständig als Kleinunternehmer im EDV- und Multimedia-Bereich.

Nun würde ich gerne ein Handy anschaffen, welches ich nur geschäftlich benutze. Kann ich die kompletten Kosten von Grundgebühr und Gesprächen absetzen? Da ich noch Student bin, kann ich natürlich auf günstige Studentenverträge zurückgreifen. Ich weiß jedoch nicht, ob das Finanzamt dann meckert, wenn ich für den Betrieb einen Studentenvertrag abschließe.

Des Weiteren würde ich gerne Telefon- und Internet-Kosten absetzen. Ist dies ohne Weiteres möglich? Für mein Betrieb ist ein Internetzugang nunmal unabdinglich, jedoch nutze ich ihn selbtsverständlich auch privat. Es handelt sich um eine Flatrate.

Grüße,
Timm
Timmeteq ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.07.2007, 20:28   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
Hallo liebes Forum!
Hallo lieber Student!

beides sind abzugsfähige Betriebsausgaben, sofern die Ausgaben betrieblich veranlasst sind.

Ob zu 100% könnte strittig sein, denn Sie werden sicherlich "mal" privat telefonieren oder mal aus Lust und Tollerei chatten, also sollte man einen Eigenanteil berücksichtigen, vielleicht von 25%, das müssen Sie selbst abschätzen.

MfG
BEBOUB
__________________
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Anfragen bitte an unsere eMail!
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Alt 01.07.2007, 20:34   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Hamburg
Timmeteq macht alles soweit korrekt
Ich müsste ehrlicherweise zugeben, dass ich evtl. 25 % des Interanschlusses betrieblich nutze.

Das Handy würde ich allerdings komplett betrieblich nutzen, da ich ein schon privates besitze.
Timmeteq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 20:39   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Siehste...

hat noch nichtmal den Internet-Anschluss und versucht schon zu schummeln, der Schlingel

Also 75% privat ansetzen, ändern kann man den prozentuelen Anteil immer.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
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BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 20:55   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Wenn du noch ein privates Handy hast, kannst du für das geschäftliche Handy 100% ansetzen, allerdings stellt sich die Frage, ob du nicht besser dein privates handy auch geschäftlich nutzt und einen prozentualen Anteil geschäftlich absetzt. Diesen kannst du ja z.b. durch Aufzeichnungen über reinen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten oder durch Schätzen festsetzen. 50/50 dürfte das FA akzeptieren. Bei mir akzeptieren sie z.b. sogar 70/30.
Man verdient ja unterm Strich immer noch mehr, wenn man Kosten spart, als das man Steuern durch (unnötige) Ausgaben mindert...
Für Festnetz/Internet gilt eigentlich das gleiche.
Und das bitte möglichst realistisch machen, denn Telefonkosten sind einer der vielen gerne geprüften BA und Ansatzpunkt für Kürzungen bei einer Steuerprüfung, die ja irgendwann jeden mal ereilt.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 21:15   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Hamburg
Timmeteq macht alles soweit korrekt
Ja das Problem ist halt, wie ich die Internetflatrate aus dem Paketpreis herausrechne. Das ist nämlich nicht seperat angegeben.

Und was den Studentenvertrag angeht, bin ich auch sehr unsicher.
Timmeteq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 21:43   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Ich sag mal so: dem FA ist dein Studentenpaket wohl eher egal.
Dein Provider könnte Probleme machen, sollte er davon Kenntnis erlangen (was natürlich recht unwahrscheinlich sein sollte).
Bin mir ziemlich sicher, das eine Nutzung eines vergünstigten Studententarifs zu beruflichen Zwecken gegen Nutzungsbedingungen verstossen dürfte.
Bei EDU Software ist sowas definitiv der Fall und hat rchtlich die Konsequenz, das man mit einer illegalen Lizenz arbeitet, genau so, als hätte man die Software illegal aus dem Netz gesaugt.
Mit der Flatrate ist es doch so: du benutzt doch bestimmt auch dein Festnetz mal beruflich.
Deshalb würde ich das Festnetz samt Internet Flat als eine Einheit betrachten und eben einen privaten und beruflichen Anteil festsetzen, der auch glaubhaft zu vertreten ist.
Wenn du, wie du sagst, von 25% Nutzung Internet beruflich ausgehst, dann setz doch einfach 25% der gesamt Festnetz Flat/Internet Anschluss Geschichte als BA an und die restlichen 75% ordnest du der privaten Nutzung zu.
Da wird kein FA gross den aufstand machen. Nicht bei 25% Nutzung.
Beim Handy machst du entweder die Geschichte mit dem 2. Handy und 100% (ich würde aber keinen Studententarif nehmen, einfach weil das wohl unkorrekt ist und eher komisch aussieht), oder du machst für dein Handy vielleicht eine 50/50 Quote.
Das kannst du, wenn du magst eben mit Aufzeichnungen über 3 Monate untermauern und gut ist.

Geändert von junimond (01.07.2007 um 21:57 Uhr).
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 22:28   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Hamburg
Timmeteq macht alles soweit korrekt
Alles klar, das hört sich gut an. Vielen Dank.

Das mit der Software wusste ich nicht. Heißt das, ich muss immer eine "business" oder"Enterprise" Version kaufen? Also z.B. die Home Version von Office wäre illegal?
Timmeteq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 22:50   #9
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Ich sprach von Educational Software, die stark verbilligt angeboten wird, die nur für Schüler, Studierende und Lehrer zu erwerben ist.
In den Lizenzbestimmungen wird beim geneuen Durchlesen gewöhnlich der Einsatz zu kommerziellen Zwecken untersagt.
Ich bin z.B. Musiker und auch lehrend tätig und könnte aus diesem Grund die von mir genutze Audiosoftware LogicPro für etwa die Hälfte des normalen Kaufpreises kaufen, wenn ich sie in EDU Version kaufen würde.
Da ich mit dieser Software aber auch kommerzielle Produktionen mache, die in den Nutzungsbestimmungen ausgeschlossen ist, weil diese Software nur zu Lern- und Lehrzwecken unter dieser Lizenz genutzt werden darf, habe ich die "normale" Lizenz erworben.
Rein rechtlich ist es jedenfalls eine nicht erlaubte Nutzung bei kommerzieller Nutzung und somit ein Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen, den man ja bei der Installation zustimmen muss.
Office Home sollte eigentlich vergleichbar sein, wobei ich da die Lizenzbestimmungen nicht kenne.
aber wo kein Kläger auch keine Klage, sag ich mal...
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2007, 13:04   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
Ich sprach von Educational Software, die stark verbilligt angeboten wird, die nur für Schüler, Studierende und Lehrer zu erwerben ist.
Außer bei Adobe-Software (zumindest bei der "CS2 Education")
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
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