Zitat:
Zitat von dorintia
Du darfst die verschiedenen Steuerarten nicht zusammenwerfen. Bezüglich der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung kannst du die FAQ hier lesen.
Weitergehende Beiträge wie IHK/HWK, Berufsgenossenschaft oder auch pers. Krankenversicherung sind bsp. abhängig von Umsatz-/Gewinnhöhen, Art und Umfang der Tätigkeit usw., und deshalb so pauschal gar nicht zu beantworten.
Im übrigen gibt es bei diesen Beiträgen und auch der Festsetzung der Einkommensteuer keine Unterscheidung zwischen Kleinunternehmer und regelbesteuert. Man könnte zwar pauschalisieren wenn man Kleinunternehmer immer mit wenig Gewinn gleich setzt, bzw. den Regelbesteuerten mit viel Gewinn. Kann man, sollte man aber nicht. 
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Zusammenwerfen möchte ich die Steuerarten nicht, aber sie sind natürlich miteinander verknüpft.
Ich habe über folgendes Nachgedacht:
Ich, als Kleinunternehmer, der der Kleinunternehmerregelung unterliegt, ist die Umsatzgrenze 17.500 €. Unter dieser Grenze bin ich von der Umsatzsteuerabgabenpflicht befreit. Dann ist die "einzige Steuer" die ich abführen muss, die Einkommensteuer.
Wenn dann noch der Gewinn unter diesen Grundfreibetrag von 7.664 € liegt, bin ich dann ja auch von der Einkommensteuer befreit.
"einzige Steuer" in der viertletzten Zeile ist deshalb in Anführungsstrichen, da dies meine Frage oben war.
Noch zwei kurze Fragen:
Die Abgaben die Du oben geschrieben hast, kann man die alle in der EÜR als Ausgaben angeben, so dass der zuversteuerabhängige Gewinn noch kleiner ausfällt? Welche gibt es noch?