Hast du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon ausgefüllt und abgegeben? Gehen daraus deine nebenberuflichen Einkünfte und deren Umfang entsprechend hervor?
Frag doch einfach mal beim FA nach, ob du deine Vorauszahlungen die der AG schon abzieht ebenfalls abziehen kannst und nur noch den Rest leisten musst.


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