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Thema: Gewerbe und Angestellt = doppelte Einkommensteuer ?

  1. #1
    TP-Newbie Gambo macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe und Angestellt = doppelte Einkommensteuer ?

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig.
    Ich habe folgendes Problem:
    Ich bin bein einer Firma angestellt und habe jetzt aber noch ein Gewerbe angemeldet, da ich nebenbei ein Forum betreibe und dadurch Einnahmen durch Werbung habe.
    Mal grob gesagt habe ich angegeben das ich durch das Gewerbe ca. 2000 Euro im Jahr zusätzlich verdiene. Das ist aber dadurch das ein Werbekunde abgesprungen ist jetzt deutlich weniger.
    Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen und die wollen von mir quartalsmässig fast 200 Euro für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
    Das Ganze bezahle ich aber doch schon über mein Angestelltenverhältnis, oder ?
    Ist das nicht doppelt gerechnet ? Zumal in dem Bescheid auch noch die Steuer auf mein gesamtes Gehalt gerechnet wird.
    Ich kann mir das Ganze nicht erklären aber vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen ?
    Wenn ich das zahlen müsste würde das Ganze nämlich momentan ein Minusgeschäft für mich werden und das ist ja auch nicht Sinn der Übung.
    Schonmal Danke an Alle !

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Hast du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon ausgefüllt und abgegeben? Gehen daraus deine nebenberuflichen Einkünfte und deren Umfang entsprechend hervor?

    Frag doch einfach mal beim FA nach, ob du deine Vorauszahlungen die der AG schon abzieht ebenfalls abziehen kannst und nur noch den Rest leisten musst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior WaLiLei macht alles soweit korrekt Avatar von WaLiLei
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    Bei 2000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb ergeben sich normalerweise keine VZ in Höhe von 200 Euro. Vielleicht haben Sie in den Anmeldevordrucken des FA einen höheren Gewinn angegeben.
    Die gezahlte LSt aus dem Angestelltenverhältnis wird dann in der JE berücksichtigt. Schreiben Sie das FA an, und bitten Sie um Herabsetzung der ESt-VZ, weil ja nur 2000 Euro Gewinn aus GewBetrieb erreicht werden.

  4. #4
    TP-Newbie Gambo macht alles soweit korrekt
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    Erstmal Danke für die Antworten.
    Ja, der Fragebogen zur Erfassung ist schon lange eingereicht.
    Mein durchschnittliches Jahreseinkommen liegt bei ca. 20.000 Euro Brutto im Jahr. Dazu kommen jetzt noch die angegebenen 2000 Euro zur Berechnung. Also insgesamt ca. 22.000 Euro. Habe ich das jetzt richtig verstanden das ich das nach aktuellem Stand doppelt zahlen müsste und dann im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückbekommen würde ?
    Was macht denn mehr Sinn das Finanzamt anschreiben oder direkt anrufen ?

  5. #5
    TP-Junior WaLiLei macht alles soweit korrekt Avatar von WaLiLei
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    Anschreiben ist besser.
    Zuviel gezahlte ESt wird erstattet.
    Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 20000 Euro ergibt sich evtl. ein z.V.E. (angenommen StKl 1 und Pauschale WK) je nach KK =14.000 Euro, darauf ESt 1294,-
    Bei z.V.E. 16.000 (also 14000+2000 aus Gewerbe) eine Steuer von 1794,-
    Das sind jetzt keine genauen Zahlen.
    Geändert von WaLiLei (10.07.2007 um 16:58 Uhr)

  6. #6
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    Ich würd für Hingehen plädieren.... man soll es nicht glauben, aber das ist 'nen öffentliches Amt mit Menschen drin.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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