AFAIK ist das nicht möglich.
Möglich ist nach Ablauf einer 5-Jahresfrist die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung nur, wenn der Kleinunternehmer den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erklärt und - fünf Jahre lang - wie ein "normaler" Unternehmer besteuert wurde.
Freiberuf und Gewerbe werden grundsätzlich getrennt betrachtet. Ausser natürlich bei der Einkommenssteuer. ;-)Neben der gewerblichen Tätigkeit (Berufsbetreuer) erziele ich weitere Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten getrennt betrachtet hinsichtlich der Gesamtumsatzgrenze für die Kleinunternehmerreglung???
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