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Thema: Kleinunternehmerregelung

  1. #1
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    Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    nun habe ich zwar vieles zur Kleinunternehmerregelung gelesen, meine Frage bleibt jedoch offen.

    Nach einigen Jahren Umsatz oberhalb der Gesamtumsatzgrenze möchte ich nun im Jahr 2008 wie zu Beginn meiner Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehen. Bekannt ist, dass auf Rechnungen aus 2008 keine Ust. mehr ausgewiesen werden darf.

    Muss das Finanzamt zuvor in Kenntnis gesetzt werden, dass in 2008 max. 17.500,- € Gesamtumsatz erzielt werden?

    Neben der gewerblichen Tätigkeit (Berufsbetreuer) erziele ich weitere Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten getrennt betrachtet hinsichtlich der Gesamtumsatzgrenze für die Kleinunternehmerreglung???

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von lupa020 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Nach einigen Jahren Umsatz oberhalb der Gesamtumsatzgrenze
    möchte ich nun im Jahr 2008 wie zu Beginn meiner Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehen. Bekannt ist, dass auf Rechnungen aus 2008 keine Ust. mehr ausgewiesen werden darf.
    AFAIK ist das nicht möglich.

    Möglich ist nach Ablauf einer 5-Jahresfrist die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung nur, wenn der Kleinunternehmer den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erklärt und - fünf Jahre lang - wie ein "normaler" Unternehmer besteuert wurde.

    Neben der gewerblichen Tätigkeit (Berufsbetreuer) erziele ich weitere Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten getrennt betrachtet hinsichtlich der Gesamtumsatzgrenze für die Kleinunternehmerreglung???
    Freiberuf und Gewerbe werden grundsätzlich getrennt betrachtet. Ausser natürlich bei der Einkommenssteuer. ;-)

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  3. #3
    TP-Greis
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    Möglich ist nach Ablauf einer 5-Jahresfrist die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung nur, wenn der Kleinunternehmer den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erklärt und - fünf Jahre lang - wie ein "normaler" Unternehmer besteuert wurde.
    die 5-Jahresfrist setzt voraus, dass ein Wahlrecht bestand zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung. Der Gesamtumsatz hätte also unter 17.500 EUR sein müssen. Überschreitet man die Grenze und man geht zur Regelbesteuerung über gilt dies nicht als Verzicht, so dass man bereits im nächsten Jahr wieder Kleinunternehmer sein kann (vorausgesetzt der Gesamtumsatz liegt unter 17.500 EUR).

    Muss das Finanzamt zuvor in Kenntnis gesetzt werden, dass in 2008 max. 17.500,- € Gesamtumsatz erzielt werden?
    es wäre hilfreich damit die Signale der EDV umgestellt werden. Wäre ja blöd, wenn du auf einmal aufgefordert wirst eine USt-Voranmeldung abzugeben obwohl du Kleinunternehmer bist zumal diese Schreiben programmgesteuert erstellt werden.

    Freiberuf und Gewerbe werden grundsätzlich getrennt betrachtet. Ausser natürlich bei der Einkommenssteuer. ;-)
    außer bei der Umsatzsteuer muss es heißen, da gibt es nur ein Unternehmen aber mehrere gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten

    Gruß
    Sven
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  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    die 5-Jahresfrist setzt voraus, dass ein Wahlrecht bestand zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung. Der Gesamtumsatz hätte also unter 17.500 EUR sein müssen.
    War er ja, sonst hätte Lupea die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen können

    "wie zu Beginn meiner Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehen"

    Spielt hier aber keine Rolle ...

    Überschreitet man die Grenze und man geht zur Regelbesteuerung über gilt dies nicht als Verzicht, so dass man bereits im nächsten Jahr wieder Kleinunternehmer sein kann (vorausgesetzt der Gesamtumsatz liegt unter 17.500 EUR).
    Hast Du dafür mal eine Quelle?

    außer bei der Umsatzsteuer muss es heißen, (...)
    Wohl kaum - das hiesse nämlich, dass Gewerbe, Freiberuf und andere Einkommensarten im Hinblick auf die Einkommenssteuer getrennt betrachtet und auch getrennt besteuert würden. Das wäre natürlich toll. ;-)

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  5. #5
    TP-Greis
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    Hast Du dafür mal eine Quelle?
    ergibt sich aus dem Gesetz, § 19 Abs. 2 UStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

    Ein Wahlrecht kann man nämlich nur ausüben wenn auch ein Wahlrecht besteht. Dies würde aber bei einem Gesamtumsatz über 17.500 EUR nicht mehr gehen, weil dann die Pflicht besteht im Folgejahr die Regelbesteuerung anzuwenden.

    Wohl kaum - das hiesse nämlich, dass Gewerbe, Freiberuf und andere Einkommensarten im Hinblick auf die Einkommenssteuer getrennt betrachtet und auch getrennt besteuert würden. Das wäre natürlich toll. ;-)
    Missverständnis. Getrennt betrachtet in dem Sinne, dass es 2 verschiedene Einkunftsarten sind und somit zwei Gewinnermittlungen zu erstellen sind. Bei der USt hingegen sind die beiden Einkunftsarten zusammenzufassen als ein Unternehmen.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    ergibt sich aus dem Gesetz, § 19 Abs. 2 UStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

    Ein Wahlrecht kann man nämlich nur ausüben wenn auch ein Wahlrecht besteht. Dies würde aber bei einem Gesamtumsatz über 17.500 EUR nicht mehr gehen, weil dann die Pflicht besteht im Folgejahr die Regelbesteuerung anzuwenden.
    :-) Daraus ergibt sich aber doch, dass in unserem Fall hier der Wechsel zurück zur Kleinunternehmerregelung nicht in Betracht kommt. Lupa20 möchte ja erst in 2008 wieder Kleinunternehmer sein - setzt er/sie in 2007 mehr als 17.500 Euro um (und davon ist bei Zitat: "Nach einigen Jahren Umsatz oberhalb der Gesamtumsatzgrenze" ja auszugehen), besteht kein Wahlrecht.

    Missverständnis. Getrennt betrachtet in dem Sinne, dass es 2 verschiedene Einkunftsarten sind und somit zwei Gewinnermittlungen zu erstellen sind. Bei der USt hingegen sind die beiden Einkunftsarten zusammenzufassen als ein Unternehmen.
    Das kann ich so auch nicht bestätigen. Ich, Freiberufler, zum Glück deutlich jenseits der 17.500 Euro Umsatz, hatte zur Abwicklung von Druckaufträgen ein Gewerbe zusätzlich angemeldet. Und habe für das Gewerbe zur Kleinunternehmerregelung optiert. Und das FA hat natürlich nicht Freiberuf und Gewerbe als ein Unternehmen betrachtet und umsatzsteuerlich behandelt. Ging ja auch nicht - als Freiberufler weise ich die Umsatzsteur aus als Gewebetreibender tat ich es nicht.

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  7. #7
    TP-Greis
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    :-) Daraus ergibt sich aber doch, dass in unserem Fall hier der Wechsel zurück zur Kleinunternehmerregelung nicht in Betracht kommt. Lupa20 möchte ja erst in 2008 wieder Kleinunternehmer sein - setzt er/sie in 2007 mehr als 17.500 Euro um (und davon ist bei Zitat: "Nach einigen Jahren Umsatz oberhalb der Gesamtumsatzgrenze" ja auszugehen), besteht kein Wahlrecht.
    nein, wenn man über 17.500 EUR liegt besteht kein Wahlrecht und es liegt auch keine Option vor, die den Unternehmer 5 Jahre an seine Entscheidung binden könnte. Nur bei einem ausgeübten Wahlrecht wird der Unternehmer an die 5 Jahresfrist gebunden. Alles andere würde auch vom Sinn der Regelung widersprechen.
    Stell dir vor, du hast jahrelang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen und im laufenden Jahr überschreitest du diese Grenze. In den Folgejahren wirst du wieder drunter liegen. Das kann allein von der Logik her nicht bedeuten, dass man jetzt 5 Jahre aufgrund eines einmaligen Überschreitens der Grenze seine Umsätze nach der Regelbesteuerung zu versteuern hat. Nur wenn man unterhalb der Grenze ist und sagt, ich wende die Regelbesteuerung an ist dies als Option zu verstehen und ist 5 Jahre daran gebunden.

    In § 19 Abs. 2 UStG steht auch, dass er auf die Anwendung des Abs. 1 verzichtet. Er kann aber nur darauf verzichten wenn dieser überhaupt Anwendung findet und das ist nur wenn der Gesamtumsatz unter 17.500 EUR liegt.

    Und habe für das Gewerbe zur Kleinunternehmerregelung optiert. Und das FA hat natürlich nicht Freiberuf und Gewerbe als ein Unternehmen betrachtet und umsatzsteuerlich behandelt. Ging ja auch nicht - als Freiberufler weise ich die Umsatzsteur aus als Gewebetreibender tat ich es nicht.
    nein, das Finanzamt wird beide Tätigkeiten zusammengefasst haben und dann den Gesamtumsatz berechnet haben. Hat es dies nicht gemacht und der Gesamtumsatz hat die 17.500 EUR überschritten hat das Finanzamt nicht aufgepasst und du hast Glück gehabt.
    Es gibt wie gesagt nur ein Unternehmen, welches die gesamte berufliche und betriebliche Tätigkeit der jeweiligen Person umfasst. Das sagt auch nicht zuletzt A 18 Abs. 1 S. 1 UStR.
    Anders sieht es aus, wenn eine GbR und ein Einzelunternehmen bestehen. Dann liegen 2 Unternehmen vor.
    btw: auch Freiberufler müssen USt ausweisen wenn sie die entsprechenden Leistungen erbringen.

    Gruß
    Sven
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  8. #8
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nein, wenn man über 17.500 EUR liegt besteht kein Wahlrecht und es liegt auch keine Option vor, (...)
    Komm' doch mal wieder von der Option weg, damit ist lupa nicht geholfen.

    Lupa hat bisher mehr als 17.500 Euro p.a. umgesetzt, rechnet für 2008 mit weniger und will deshalb 2008 wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung.

    Für die Besteuerung 2008 ist aber der Umsatz 2007 maßgeblich und wenn der über 17.500 Euro liegen wird, gibt's IMO in 2008 keine Kleinunternehmerregelung.

    btw: auch Freiberufler müssen USt ausweisen wenn sie die entsprechenden Leistungen erbringen.
    Natürlich. Zumal, wenn sie - wie ich über mich schrieb - weit über den 17.500 Euro Umsatz sind und die Kleinunternehmerregelung für den Freiberuf gar nicht in Anspruch genommen haben. Und?

    Kann es sein, dass wir hier völlig aneinander vorbeischreiben?

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  9. #9
    TP-Greis
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    Komm' doch mal wieder von der Option weg, damit ist lupa nicht geholfen
    auf Lupas Frage hin hab' ich nur allgemein geantwortet, dass er oberhalb von 17.500 EUR liegt hab' ich auch gelesen. Ich antworte nach wie vor auf diese Frage:

    Zitat Zitat von copy
    Hast Du dafür mal eine Quelle?
    Für die Besteuerung 2008 ist aber der Umsatz 2007 maßgeblich und wenn der über 17.500 Euro liegen wird, gibt's IMO in 2008 keine Kleinunternehmerregelung.
    wenn Lupa in 2008 drüber ist und zurück wechseln will geht das nicht, weil im Vorjahr der Gesamtumsatz die 17.500 EUR überstiegen hat und für die Kleinunternehmerregelung 2 Werte gelten (Vorjahr unter 17.500 EUR - laufende Jahr unter 50.000 EUR). Das hat aber nichts mit der 5-Jahresfrist zu tun wie du im Beitrag 2 geschrieben hast.

    Kann es sein, dass wir hier völlig aneinander vorbeischreiben?
    durchaus möglich

    Gruß
    Sven
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  10. #10
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    auf Lupas Frage hin hab' ich nur allgemein geantwortet, dass er oberhalb von 17.500 EUR liegt hab' ich auch gelesen. (...) Ich antworte nach wie vor auf diese Frage: durchaus möglich
    Dafür ist mir meine Zeit zu schade - und ich hab' schließlich kein Problem mit dem oder Wunsch an das FA. ;-)

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  11. #11
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Und habe für das Gewerbe zur Kleinunternehmerregelung optiert.
    Man optiert nicht zur Kleinunternehmerregelung

    Und wenn das FA das hat durchgehen lassen ist das ziemlich übel.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Man optiert nicht zur Kleinunternehmerregelung

    Und wenn das FA das hat durchgehen lassen ist das ziemlich übel.
    Ob Dein nitpickíng dem/der OP weiter hilft?


  13. #13
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ob Dein nitpickíng dem/der OP weiter hilft?

    Kann mir mal jemand aushelfen... übersetzen, bitte... verstehe den Jargon leider nicht.
    Würde gern wissen ob das 'ne Beleidigung ist oder ich es einfach ignorieren soll
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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