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Thema: Fragen zu Abschreibungen

  1. #1
    TP-Junior immensite macht alles soweit korrekt
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    Fragen zu Abschreibungen

    Hallöchen,
    bin neu hier und arbeite gerade an der Kalkulation für meine Existenzgründung. Geplant ist ein Verlag im Wort- u. Tonbereich (Autoren & Musikbands). Weiter plane ich das Management von Künstlern zu übernehmen und eigene & fremde Veranstaltungen zu organisieren.

    Die Kalkulationen möchte ich möglichst genau erstellen, hab hierzu aber immer wieder Wissenslücken. Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten oder Tipps geben, wo ich die nötigen Informationen bekommen könnte.

    Derzeit hänge ich an folgenden Punkten:

    -Nach wie vielen Jahren können unverkäufliche Bücher, CDs, DVDs etc. abgeschrieben werden?
    -Erfolgt die Abschreibung dann komplett im letzten Jahr oder wird die kalkulatorisch unverkäufliche Menge, aufgeteilt auf die Gesamtdauer der Abschreibung, jährlich durchgeführt?
    -Welcher Betrag wird abgeschrieben? Der Verlagsabgabepreis inkl. Gewinnaufschlag oder die Herstellungskosten + Aufschlag für Gemeinkosten?
    -Welchem Prozentanteil an unverkäuflichen Produkten sollte man von vornherein einkalkulieren?

    Für jede Hilfe möchte ich mich jetzt schon bedanken.

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    mal eine Gegenfrage... soll denn der Gewinn nach § 5 EStG ermittelt werden (Bilanzierung)?

    Denn andernfalls stellt sich diese Frage doch gar nicht, weil es sich um einen Wareneinkauf handelt, der bei einer EÜ-Rechnung als Betriebsausgabe gebucht wird.

    Aber sei es drum... für das Umlaufvermögen gilt das stenge Niederstwertprinzip nach § 253 (3) HGB. Danach dind Börsen- oder Marktpreise bzw. beizulegende Wert immer anzusetzen, wenn diese am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sind.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    TP-Junior immensite macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Ich strebe eine "Ein-Mann-GmbH" mit Bilanzierungspflicht an. Das bedeutet zwar buchhaltungstechnisch mehr Aufwand, ist bei der Art des Geschäftes aber übersichtlicher.

    Wenn ich das richtig verstehe, muss also in dem Moment, wo der Marktpreis dauerhaft unter den Anschaffungspreis sinkt, die Differenz abgeschrieben werden?

  4. #4
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    richtig... maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, es sei denn, dass zum Bilanzstichtag Börsen- oder Marktpreise bzw. der beizulegende Wert niedriger sind, dann ist auf den niedrigeren Wert abzustellen.

    MfG
    BEBOUB
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