Hab gleich noch 'ne Frage, diesmal zum Thema Reisekostenabrechnungen.

Vorher sollte ich kurz die Hintergründe anschneiden, weil die Konstellation etwas kompliziert ist. Meine Mutter hat als Nebengewerbe einen Verlag mit Künstlerbetreuung & Organisation von Veranstaltungen angemeldet. Ich bin derzeit in einer Beschäftigungsgesellschaft & bereite mich auf die Existenzgründung vor. Im Rahmen dessen helfe ich unentgeltlich meiner Mutter beim Aufbau ihres Gewerbes, bin aber kein offizieller Praktikant oder Angestellte. Auf meine Anschrift in einer anderen Stadt läuft eine Zweigstelle des Einzelunternehmens. Der erste Autor meldet sich in ca. einem Monat als Freiberufler an, bis jetzt war er freigestellt in einem Angestelltenverhältnis. Um die Reisekostenabrechnungen dieser Personen geht es und jetzt komme ich endlich zu meinen Fragen.

- Wenn die Unternehmerin zu Hause (dem Hauptsitz) zu der 175 km entfernten Zweigstelle fährt, werden 0,30 € je gef. km angesetzt. Wie aber sieht es mit der entsprechenden Tagesgeldpauschale aus? Darf diese angesetzt werden, wenn eine Zweigstelle des eigenen Unternehmens besucht wird?

- Wenn die Unternehmerin in einer anderen Stadt ein mehrstündiges Treffen hat & anschließend den Geschäftspartner zum Essen einlädt, kann man dann die entsprechende Tagesgeldpauschale und die Restaurantquittung ansetzen oder nur eins von beiden?

- Der Autor musste für diverse Planungen & Besprechungen zur Zweigstelle des Verlags kommen. Was genau kann in dem Fall erstattet werden? Lediglich die Fahrtkosten (km-Geld-Pauschale oder Zugfahrkarten) oder auch, je nach Dauer des Aufenthalts, die Tagesgeldpauschale? Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn er woanders einen Termin wahrnimmt, der vom Verlag initiiert wurde.

- Was ist mit mir als unentgeltlich helfende Familienangehörige, wenn ich für den Verlag unterwegs bin? Ist die Gewährung von Tagesgeldpauschalen neben der km-Gelderstattung okay? Muss ich diese Aufwandsentschädigungen bei meiner Steuererklärung angeben?

- Noch eine generelle Frage. Errechnet sich die Dauer für die Tagesgeldpauschale von dem Moment an, wo man zu Hause losfährt, bis man wieder zu Hause ist? Oder wird die Fahrtzeit nicht mitgerechnet?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen.