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Thema: GDSK Rechnung -> Schock

  1. #1
    TP-Junior Pasternak macht alles soweit korrekt Avatar von Pasternak
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    GDSK Rechnung -> Schock

    Hallo TP Member,

    ich habe mir 3 paar Schuhe für 90 € in China gekauft. Nach einiger Zeit habe ich dann, als die Ware in Deutschland ankam, von der Gesellschaft der Schnellkuriere (GDSK) ein Schreiben bekommen indem ich aufgefordert wurde, eine Inhaltsangabe und Zahlungsnachweis zu senden. Habe ich auch gemacht.
    Es ist jedenfalls ein Privatkauf gewesen und nicht aus gewerblichen Gründen.

    Heute habe ich eine Rechung von denen bekommen mit einer Rechungssumme von 82,98 € !!!
    Sie besteht aus
    Zoll: 10,74 EUR
    Einfuhrumsatzsteuer: 33,63 EUR
    Abwicklungs- und ALFA Gebühr: 21,50 EUR
    ANTIDUMP: 13,02 EUR
    -------------------------------------------
    Netto: 78,89 EUR
    MWST: 4,09 EUR
    -------------------------------------------
    Gesamt: 82,98 EUR

    So dies sind jetzt meine Fragen:
    Wieso muss ich den Zoll 2x bezahlen, wenn in der Einfuhrumsatzsteuer der Zoll eigentlich mitdrinne sein sollte?
    Was sind ALFA Gebühren?
    und zu guter letzt:
    ANTIDUMP? Warum solle ich ANTIDUMP bezahlen wenn ich sowieso, wie angegeben, sie für den Eigengebrauch verwende?

    Ich danke jeden vielmals der mir Klarheit schafft.

    MfG Paul

  2. #2
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    Zollabgabe ist NICHT die Einfuhrumsatzsteuer sondern fällt getrennt an.

    Die Zollabwicklung bei allen anderen Kurieren außer der Post ist leider in der Tat "schweineteuer"

  3. #3
    TP-Junior Pasternak macht alles soweit korrekt Avatar von Pasternak
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    Hallo

    wenn es aber nach der Berechung der Einfuhrumsatzsteuer bei Wikipedia geht, die auch allgemein bekannt ist, wird der Zoll aber in der Berechnung miteingebracht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer

    Und hier habe ich einen Fall bei dem kein Zoll erhoben wurde.

    http://forum.cinefacts.de/showthread.php?t=164987

    Was unterscheidet sein Kauf mit meinem?

    MfG Paul

  4. #4
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    wenn es aber nach der Berechung der Einfuhrumsatzsteuer bei Wikipedia geht, die auch allgemein bekannt ist, wird der Zoll aber in der Berechnung miteingebracht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
    die EUSt bemisst sich anhand des Zollwerts. Das hat mit dem Zoll aber nichts zu tun.

    Was unterscheidet sein Kauf mit meinem?
    Ich hab' ja keine Ahnung von Zollrecht. Ich denke aber der Betrag ist schuld. Ab einem gewissen Zollwert wird der Zoll nämlich erst erhoben. Ich meine rund 40 EUR sind das - lass mich gerne belehren.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Junior Pasternak macht alles soweit korrekt Avatar von Pasternak
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Ich denke aber der Betrag ist schuld. Ab einem gewissen Zollwert wird der Zoll nämlich erst erhoben. Ich meine rund 40 EUR sind das - lass mich gerne belehren.
    Gruß
    Sven
    Das ist es ja gerade. Der Zoll wird ab einem Warenwert von 22 € erhoben.
    Die Person die diese Schuhe aus den USA gekauft hat, hat auch die Grenze überschritten, aber bezahlt weder EUst noch Zoll. Wie ist das nur möglich?

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Pasternak Beitrag anzeigen
    Wie ist das nur möglich?
    Durchgerutscht, vom Verkäufer falsch deklariert etc. pp. ...

    Wo hat da jemand Schuhe gekauft (cinefacts-Forum)?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior Pasternak macht alles soweit korrekt Avatar von Pasternak
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Durchgerutscht, vom Verkäufer falsch deklariert etc. pp. ...

    Wo hat da jemand Schuhe gekauft (cinefacts-Forum)?
    Oha, da habe ich was verwechselt. Naja, aber er ist jedenfalls auch über der zollfreien Grenze gekommen und hat keine Zollabgaben.

    Wahrscheinlich aufgrund der Menge und Art der Ware.
    Wenn da man nichts machen kann, werde ich leider den Rechnungsbetrag in den hungrigen GDSK Schlund werfen müssen. Schade

  8. #8
    TP-Junior MarioDore macht alles soweit korrekt
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    ah, immer diese Leute die es erst spüren müssen, bevor sie anfangen nachzudenken. Genau wie bei E-bay: die Leute freuen sich was billiges gekauft zu haben und dann kommt die Rechnung: (Zoll + Versankosten +Gebühren)* 1,19% MwSt....die übrigens ein Privatmann gar nicht absetzen kann.

    Glück hattest du aber dennoch: deine (vermutlich) "Markenschuhe" wurde nicht zerschreddert.

  9. #9
    TP-Newbie GDSK macht alles soweit korrekt
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    Abwicklungsgebühren

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der Tatsache, dass es bezgl. der Abwicklungsgebühren immer wieder zu Anfragen bzw. Verwirrungen kommt, haben wir uns dazu entschlossen, diese mit diesem Schreiben aufzuklären.

    Mit der Abwicklungsgebühr iHv. € 21,50 werden die Kosten für die folgende Verzollungsschritte gedeckt:

    Erfassen der Sendungsdaten in das Alpha-System (Verzollungssystem des Zolls am Frankfurter Flughafen). Der Empfänger der Sendung wird via Fax, Mail oder Brief avisiert und um Übermittlung von weiteren vom Zoll benötigten Angaben gebeten.
    Online-Übertragung der Verzollungsdaten an das Zollamt Frankfurt am Main-Flughafen.
    Für jede Verzollung werden, egal ob der Zoll ihr statt gibt oder sie ablehnt, 2-seitige Verzollungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung als physischer Nachweis gedruckt. Diese müssen manuelle getrennt werden, wobei eine Ausfertigung der Zoll und eine Sie bekommen. Eine Ausfertigung behalten wir für unsere Unterlagen.
    Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, müssen diese Papiere sofort dem Zoll vorgelegt werden. Dieser vergleicht dann die Angaben auf den Papieren mit den Angaben, die er Online von uns erhalten hat. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der Zoll, ob die Sendung nun freigegeben wird oder ob der Zoll eine Beschau anordnet.

    Sollte der Zoll die Sendung wiederum nicht freigeben und eine Beschau anordnen, erledigen wir die folgenden Schritte für Sie:
    Vorlage der Sendung beim Zoll, bei der wir die Sendung vor den Augen des Zolls öffnen müssen.
    Dem Zoll die geöffnete Sendung übergeben, damit dieser in die Sendung prüfen kann.
    Nach der Beschau übergibt uns der Zoll die Sendung und wir müssen vor den Augen des Zolls die Sendung mit extra Klebeband verschließen.

    Sollte die Sendung nun abschließend vom Zoll freigegeben werden, wird die Sendung in die Zustellung übergeben.
    Des Weiteren decken wir mit diesen Gebühren die Kosten für die Bürgschaft, die wir benötigen, da wir mit den Einfuhrabgaben für Sie in Vorleistung gegenüber dem Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen und somit der Bundesrepublik Deutschland treten müssen.
    Ebenfalls in den Gebühren enthalten ist die persönliche Beratung durch unseren Customer-Service unter 0541-9114600.


    Mit freundlichem Gruß
    GdSK GmbH & Co. KG
    Public Relations

  10. #10
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    nur 3 Jahre später aber trotzdem hilfreich

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