Zollabgabe ist NICHT die Einfuhrumsatzsteuer sondern fällt getrennt an.
Die Zollabwicklung bei allen anderen Kurieren außer der Post ist leider in der Tat "schweineteuer"
Hallo TP Member,
ich habe mir 3 paar Schuhe für 90 € in China gekauft. Nach einiger Zeit habe ich dann, als die Ware in Deutschland ankam, von der Gesellschaft der Schnellkuriere (GDSK) ein Schreiben bekommen indem ich aufgefordert wurde, eine Inhaltsangabe und Zahlungsnachweis zu senden. Habe ich auch gemacht.
Es ist jedenfalls ein Privatkauf gewesen und nicht aus gewerblichen Gründen.
Heute habe ich eine Rechung von denen bekommen mit einer Rechungssumme von 82,98 € !!!
Sie besteht aus
Zoll: 10,74 EUR
Einfuhrumsatzsteuer: 33,63 EUR
Abwicklungs- und ALFA Gebühr: 21,50 EUR
ANTIDUMP: 13,02 EUR
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Netto: 78,89 EUR
MWST: 4,09 EUR
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Gesamt: 82,98 EUR
So dies sind jetzt meine Fragen:
Wieso muss ich den Zoll 2x bezahlen, wenn in der Einfuhrumsatzsteuer der Zoll eigentlich mitdrinne sein sollte?
Was sind ALFA Gebühren?
und zu guter letzt:
ANTIDUMP? Warum solle ich ANTIDUMP bezahlen wenn ich sowieso, wie angegeben, sie für den Eigengebrauch verwende?
Ich danke jeden vielmals der mir Klarheit schafft.
MfG Paul
Zollabgabe ist NICHT die Einfuhrumsatzsteuer sondern fällt getrennt an.
Die Zollabwicklung bei allen anderen Kurieren außer der Post ist leider in der Tat "schweineteuer"
Hallo
wenn es aber nach der Berechung der Einfuhrumsatzsteuer bei Wikipedia geht, die auch allgemein bekannt ist, wird der Zoll aber in der Berechnung miteingebracht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
Und hier habe ich einen Fall bei dem kein Zoll erhoben wurde.
http://forum.cinefacts.de/showthread.php?t=164987
Was unterscheidet sein Kauf mit meinem?
MfG Paul
die EUSt bemisst sich anhand des Zollwerts. Das hat mit dem Zoll aber nichts zu tun.wenn es aber nach der Berechung der Einfuhrumsatzsteuer bei Wikipedia geht, die auch allgemein bekannt ist, wird der Zoll aber in der Berechnung miteingebracht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
Ich hab' ja keine Ahnung von Zollrecht. Ich denke aber der Betrag ist schuld. Ab einem gewissen Zollwert wird der Zoll nämlich erst erhoben. Ich meine rund 40 EUR sind das - lass mich gerne belehren.Was unterscheidet sein Kauf mit meinem?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Oha, da habe ich was verwechselt. Naja, aber er ist jedenfalls auch über der zollfreien Grenze gekommen und hat keine Zollabgaben.
Wahrscheinlich aufgrund der Menge und Art der Ware.
Wenn da man nichts machen kann, werde ich leider den Rechnungsbetrag in den hungrigen GDSK Schlund werfen müssen.Schade
ah, immer diese Leute die es erst spüren müssen, bevor sie anfangen nachzudenken. Genau wie bei E-bay: die Leute freuen sich was billiges gekauft zu haben und dann kommt die Rechnung: (Zoll + Versankosten +Gebühren)* 1,19% MwSt....die übrigens ein Privatmann gar nicht absetzen kann.
Glück hattest du aber dennoch: deine (vermutlich) "Markenschuhe" wurde nicht zerschreddert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Tatsache, dass es bezgl. der Abwicklungsgebühren immer wieder zu Anfragen bzw. Verwirrungen kommt, haben wir uns dazu entschlossen, diese mit diesem Schreiben aufzuklären.
Mit der Abwicklungsgebühr iHv. € 21,50 werden die Kosten für die folgende Verzollungsschritte gedeckt:
Erfassen der Sendungsdaten in das Alpha-System (Verzollungssystem des Zolls am Frankfurter Flughafen). Der Empfänger der Sendung wird via Fax, Mail oder Brief avisiert und um Übermittlung von weiteren vom Zoll benötigten Angaben gebeten.
Online-Übertragung der Verzollungsdaten an das Zollamt Frankfurt am Main-Flughafen.
Für jede Verzollung werden, egal ob der Zoll ihr statt gibt oder sie ablehnt, 2-seitige Verzollungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung als physischer Nachweis gedruckt. Diese müssen manuelle getrennt werden, wobei eine Ausfertigung der Zoll und eine Sie bekommen. Eine Ausfertigung behalten wir für unsere Unterlagen.
Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, müssen diese Papiere sofort dem Zoll vorgelegt werden. Dieser vergleicht dann die Angaben auf den Papieren mit den Angaben, die er Online von uns erhalten hat. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der Zoll, ob die Sendung nun freigegeben wird oder ob der Zoll eine Beschau anordnet.
Sollte der Zoll die Sendung wiederum nicht freigeben und eine Beschau anordnen, erledigen wir die folgenden Schritte für Sie:
Vorlage der Sendung beim Zoll, bei der wir die Sendung vor den Augen des Zolls öffnen müssen.
Dem Zoll die geöffnete Sendung übergeben, damit dieser in die Sendung prüfen kann.
Nach der Beschau übergibt uns der Zoll die Sendung und wir müssen vor den Augen des Zolls die Sendung mit extra Klebeband verschließen.
Sollte die Sendung nun abschließend vom Zoll freigegeben werden, wird die Sendung in die Zustellung übergeben.
Des Weiteren decken wir mit diesen Gebühren die Kosten für die Bürgschaft, die wir benötigen, da wir mit den Einfuhrabgaben für Sie in Vorleistung gegenüber dem Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen und somit der Bundesrepublik Deutschland treten müssen.
Ebenfalls in den Gebühren enthalten ist die persönliche Beratung durch unseren Customer-Service unter 0541-9114600.
Mit freundlichem Gruß
GdSK GmbH & Co. KG
Public Relations
nur 3 Jahre später aber trotzdem hilfreich![]()
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