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Thema: Verschiedene Währungen wie verbuchen?

  1. #1
    TP-Junior pamoelle macht alles soweit korrekt
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    Verschiedene Währungen wie verbuchen?

    Hallo zusammen,

    ich hab ein kleines Problem und zwar folgendes:
    Ich verkaufe über ein Auktionshaus verschiedene Waren/Dienstleistungen, derzeit stehe ich davor meinen Verkaufsraum etwas zu erweitern z.B: England. Dort wird ja noch mit Pfund bezahlt und ich biete dort meine Artikel dann auch in der Landeswährung an.

    Aber wie muss ich das jetzt verbuchen, sprich schreib ich die Rechnung nun in Pfund oder Euro? Spontan würde ich sagen ich muss sie in Pfund schreiben, aber wie bringe ich das dann in meiner Buchführung unter?
    Diese wird ja in Euro geführt.

    Mfg

    Pascal Möller

  2. #2
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    Ich rechne in solchen Fällen die GBP zum aktuellen Kurs in Euro um, bitte den Kunden diesen Betrag zu zahlen und schreibe auch die Rechnung in Euro.

  3. #3
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    für Fremdwährungen gilt § 16 Abs. 6 UStG mit den jeweiligen Erlassen des BMF

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
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    Außerdem schreibt dir normalerweise die Bank keine Pfund auf deinem Konto gut.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior pamoelle macht alles soweit korrekt
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    Erstmal danke für Euro antworten. Ich werde nochmal versuche nes etwas genauer zu erklären.

    Kunde X kommt aus England und kauft dort in meinem Onlineshop Ware A. Er bezahlt diese über Paypal in Pfund. Ich kann ihn also nicht bitten in Euro zu bezahlen, da ja der shop in Pfund geführt wird.

    Somit kann ich ihn ja nicht bitten in Euro zu bezahlen.

    Was mir noch eingfallen ist, wäre die Rechnung mit 2 Währungen zu erstellen, also z.B:

    Artikel xyz 19.99£ (29,58 €)

    was mir noch aufgefallen ist bezüglich Paypal, wenn jemand etwas in Pfund bezahlt werden mir ja einmal Gebühren für die Transaktion berechnet, aber dazu kommt noch das ein wesentlich schlechterer Wechselkurs verwendet wird (z.B: kurs laut BMF 1,48, laut paypal 1,44).

    Mfg

    Pascal Möller

  6. #6
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    Dann kommt in deine Buchhaltung/in die Rechnung halt der Euro-Betrag von PayPal rein. Das ist ja auch das was auf deinem Konto gebucht wird.

    Wenn dir der Wechselkurs von PayPal nicht passt... du musst den Dienstleister ja nicht in Anspruch nehmen.
    Wenn du einen festen Pfundwert in deinen Shop angibst musst du Kursschwankungen einkalkulieren.

    Aber gerade wenn du PayPal anbietest sollte es für einen UKler überhaupt kein Problem sein in Euro zu bezahlen, PayPal rechnet ja um.
    Ich kaufe oft in Dollar ein und wenn ich wollte, könnte ich mir einen günstigen Tag aussuchen wo der Euro besonders stark ist. Aber das mach ich dann als Kunde.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    noch einmal. Das BMF gibt den Wechselkurs vor.

    Ich zitiere die IHK
    Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf EURO nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen bekannt gibt; maßgebend ist der Durchschnittskurs für den Monat, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird. Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet, so sind die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt gestatten, dass die Umrechnung regelmäßig nach den Durchschnittskursen vorgenommen wird, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat bekannt gegeben hat, der dem Monat vorangeht, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird. Außerdem kann das Finanzamt die Umrechnung nach dem Tageskurs, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen ist, gestatten.

    Die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse können Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter folgender Adresse abrufen:
    Die Umrechnungskurse kann man in dem oben genannten Link nachschlagen.
    Gruß
    Sven
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  8. #8
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    Das gilt doch aber nur wenn man als Verkäufer die Umrechnung wirklich selbst vornimmt/vornehmen muss? Ja?

    Ich als Kunde kaufe öfter "woanders", bezahle mit PayPal, bezahle nach dem deklarierten Eurowert meine Einfuhrumsatzsteuer und setze diese dann ab. Bisher völlig problemlos. Ich kaufe auch Leistungen, die buch ich nach dem PayPal-Euro-Betrag und versteuere hier auch die Leistung nach diesem Betrag. Ich denke auch dies ist korrekt.

    Sehr wichtig finde ich noch das:
    "Außerdem kann das Finanzamt die Umrechnung nach dem Tageskurs, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen ist, gestatten."
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von pamoelle Beitrag anzeigen
    Erstmal danke für Euro antworten. Ich werde nochmal versuche nes etwas genauer zu erklären.

    Kunde X kommt aus England und kauft dort in meinem Onlineshop Ware A. Er bezahlt diese über Paypal in Pfund. Ich kann ihn also nicht bitten in Euro zu bezahlen, da ja der shop in Pfund geführt wird.

    Somit kann ich ihn ja nicht bitten in Euro zu bezahlen.
    Wenn Du eine Zahlung in Fremdwährung erhältst fragt dich PayPal, ob sie das Geld in der Fremdwährung gutschreiben sollen oder in Euro. Da wählst Du Euro, bekommst einen Beleg für die Umrechnung incl. verwendetem Umrechnungskurs und kannst die Rechung dann zu diesem Euro-Betrag schreiben. Ganz einfach

  10. #10
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    "Außerdem kann das Finanzamt die Umrechnung nach dem Tageskurs, der durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen ist, gestatten."
    *gnarf*, ich hätt' mal weiter lesen sollen. Steht auch so im Gesetz

    [Ausrede]Es ist jedoch eine Vereinfachung einen einheitlichen Kurs für den gesamten Monat anzuwenden als ständig über Opanda.com oder ähnliche Seiten den Umrechnungskurs für den jeweiligen Tag zu suchen.[/Ausrede]

    Das gilt doch aber nur wenn man als Verkäufer die Umrechnung wirklich selbst vornimmt/vornehmen muss? Ja?
    das gilt immer wenn Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer in einer Fremdwährung in Rechnung gestellt werden.

    Gruß
    Sven
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    *gnarf*, ich hätt' mal weiter lesen sollen. Steht auch so im Gesetz
    ... steht sogar in deinem Zitat drin, ich hab das Gesetz nicht gelesen

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    das gilt immer wenn Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer in einer Fremdwährung in Rechnung gestellt werden.
    Ich denke ausländische USt. bekomt man sowieso nicht erstattet....
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    das gilt immer wenn Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer in einer Fremdwährung in Rechnung gestellt werden.
    Ganz dum gefragt: "in Rechnung gestellt" - was ist, wenn die Recnungsstellung in Euro, Zahlung aber in Frmedwährung erfolgt?

  13. #13
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    Da bin ich mir auch noch nicht ganz sicher.

    Aber es ist doch eignetlich nur wichtig was auf deinem Konto ankommt und das sind ja in der Regel euro.

    Wenn jemand z.B: in Pfund per paypal bezahlt und du dort dein Konto in Euro führst wird der Betrag automatisch in Euro umgerechnet.

    beispiel: Vk 23 Pfund in Euro 33.12 € somit sollte der Rechnungsbetrag sich dann auf 33.12 belaufen

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