TP Underground Lounge 07/08
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Bewertung: Bewertung: 3 Stimmen, 5,00 durchschnittlich.
Alt 27.08.2007, 16:10   #1
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Wink

Info bzgl. vorweggenommene Betriebsausgaben!


Vorweggenommene (vorab entstandene) Betriebsausgaben

Da es in letzter Zeit viele Postings über vorweggenommene Betriebsausgaben gegeben hat, schreibe ich hier einfach mal drauf los.


Das wichtigste Zuerst!!!!

Die Gewerbeanmeldung hat nichts, aber rein wirklich gar nichts mit dem Beginn der Unternehmereigenschaft zu tun. Eine Person wird nicht durch ein Stück Papier, sondern durch die selbständige, nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht, am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmende Betätigung zum Unternehmer. Das macht einen Unternehmer zum Unternehmer und nicht die Gewerbeanmeldung!!


Einkommensteuerrechtliche Seite

Hat man den endgültigen Entschluss gefasst unternehmerisch tätig zu sein, sind sämtliche vorbereitende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen, unternehmerisch veranlasst und ergo als betrieblich anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt erzielen Sie (positive oder negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die getätigten Betriebsausgaben sind im Zeitpunkt des Abflusses steuerlich berücksichtigungsfähig, auch wenn noch keine Umsätze getätigt werden.
Bsp. hierfür wären: Finanzierungskosten, Fortbildungskosten, Gründungskosten, Anlaufkosten, Planungskosten, Werbung, Beratungskosten, usw. nicht abschließend

Eine rückwirkende Zuordnung privat gekaufter Güter zum Unternehmen ist nicht zulässig.

Hat z. B. ein Steuerpflichtiger sich in 2006 entschlossen unternehmerisch tätig zu werden und wurden durch Einschaltung eines Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstiger Berater Aufwendungen getätigt, sind diese in der Steuererklärung 2006 geltend zu machen, auch wenn der erste Ausgangsumsatz erst in 2007 erzielt wird.
Hier wird ein Verlust erwirtschaftet, der durch Einreichung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2006 berücksichtigt wird.

Eine etwaige Berücksichtigung erst in 2007 ist falsch und kann nur unter gewissen Umständen noch ins Jahr 2006 Einzug finden, die hier jedoch nicht erläutert werden.

Wobei hier anzumerken ist, dass dem Steuerpflichtigen die Feststellungslast bei etwaigen Problemen mit der Finanzbehörde auferlegt wird, sprich der Steuerpflichtige hat den Zusammenhang darzulegen. (BFH, Urteil vom 19.08.2004 - VI R 103/01) Er muss glaubhaft machen, dass sein Entschluss etwaige Aufwendungen zu tätigen, im betrieblichen Bereich lag, wobei hier zusätzlich zu beachten ist, dass je näher ein Bezug zur privaten Lebensführung vorliegt, desto höher sind die Anforderungen an die Nachweise. Dies gilt aber ja generell, nicht nur bei den vorweggenommenen Betriebsausgaben.

Besteht ein Zusammenhang, sind die Betriebsausgaben selbst dann abzugsfähig, wenn es nicht zur geplanten Eröffnung des Betriebs kommt (vergeblich betrieblich veranlasster Aufwand). (BFH, Urteil vom 03.11.1961 - VI 196/60 U) An den Nachweis sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen.


Umsatzsteuerliche Seite

Ebenso wie im Einkommensteuerrecht kommt es für den Beginn der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft auf die objektiv belegten Absichten bzw. vorbereitenden Handlungen an und nicht darauf, wann die ersten Ausgangsumsätze getätigt werden. Aus Neutralitätsgründen (dem EuGH sei Dank!) sind schon die ersten Investitionsausgaben, die für das Unternehmen bzw. für die Verwirklichung getätigt werden, wirtschaftlicher Natur. Sie berechtigen somit unter den sonstigen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.

Obiges gilt auch für den erfolglosen Unternehmer, denn eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft. Scheitert das Vorhaben im Gründungsstadium kommt es zu keiner rückwirkenden Aberkennung der Unternehmereigenschaft.

Bei Nicht-Kleinunternehmern ist der Voranmeldungszeitraum für das Gründungsjahr und das folgende Kalenderjahr der Kalendermonat, notfalls müssen Meldungen mit Null abgegeben werden.

Zweifel bzgl. der Unternehmereigenschaft gehen zu Lasten desjenigen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte; bei Investitionen die auch privat motiviert sein könnten, wird die Veranlagung seitens des FA regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bzw. vorläufig festgesetzt.


Würde mich freuen, wenn es jemanden weiterhilft!!!

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität!!!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.09.2007, 21:17   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Na, da fehlt doch noch die gewerbesteuerliche Seite!

Gewerbesteuerrechtliche Seite!

Der Zeitpunkt, ab dem Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt werden, ist vom Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht zu trennen.

Für die Gewerbesteuer ist allein der Zeitpunkt maßgebend, ab dem das Unternehmen „werbend“ tätig ist. Somit beginnt die Gewerbesteuerpflicht erst dann, wenn alle Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs gegeben sind und der Gewerbebetrieb „ in Gang gesetzt“ worden ist, m. a. W. ab dem Zeitpunkt, an dem die Beteiligung am allgemeinem wirtschaftlichen Verkehr vorhanden ist.

Somit ist es möglich, dass bspw. die Anmietung eines Geschäftsraumes ertragsteuerlich zwar bereits vorweggenommene Betriebsausgaben darstellen, diese Aufwendungen jedoch mangels „werbender“ Tätigkeit gewerbesteuerlich nicht als Aufwendungen anzusehen sind. Und mindern somit auch nicht den Gewerbeertrag. Der Gewinn aus der Erzielung von gewerblichen Einkünften weicht dann vom Gewerbeertrag ab.

Was für den Beginn gilt, ist natürlich auf für das Ende der Gewerbesteuerpflicht anzuwenden.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit!!!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2007, 21:42   #3
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
@Admins: Wie wäre es mit einem Pin für diesen Thread?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Info bzgl. vorweggenommene Betriebsausgaben! Info bzgl. vorweggenommene Betriebsausgaben!
« Ware - Privatentnahme? | Steuererklärung für 2006, wieso das denn? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:17 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67